4948/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser und Kollegen vom
27. November 1998, Nr. 5281/J, betreffend Entschädigung der Opfer des BHI - Konkurses
und Mängel in der Bankenaufsicht bzw. Prüfung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Als sofortige Konsequenz des Konkurses der BHI wurde durch eine Änderung des § 93
Bankwesengesetz (BGBI. Nr.383/1995) der Betrag für gesicherte Einlagen auf S 260.000
angehoben. Eine weitere Verbesserung der Stellung des kleinen Sparers wurde mit der No -
velle zum Bankwesengesetz, BGBl. Nr.445/1996, erzielt.
Was die Rieger Bank anbelangt, so ist der Fall Rieger ein reiner Kriminalfall, der durch kein
noch so perfektes Aufsichtssystem zu verhindern gewesen wäre. Im übrigen verweise ich zu
diesen Punkten auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen vom
4. November 1998, Nr. 5091/J, vom 4. November 1998, Nr. 5119/J, vom 5. November 1998,
Nr. 5129/J und der mündlichen Anfrage Nr. 235/M in der Fragestunde vom
27. November 1998.
Zu 4. bis 7.:
Alle mit der BHI zusammenhängenden Maßnahmen beruhen auf einer initiierten freiwilligen
Unterstützungsaktion der Kreditwirtschaft. Die Kreditwirtschaft selbst verfolgte mit dieser
Aktion die Absicht, ihre Reputation gegenüber den Einlegern zu sichern. Dabei wurde
zwischen Groß - und Kleinanlegern
unterschieden, wobei die Grenze bei einem Einlagestand
von 1 Mio. S festgelegt wurde. Diese Festlegung entsprach weder einem rechtlichen noch
einem politischen Auftrag. Da es sich um eine freiwillige Aktion der Kreditwirtschaft handelt,
sind meinerseits keine Maßnahmen zu treffen.
Zu 8. bis 10.:
Die Durchführung und die Länge eines Konkursverfahrens liegt nicht im Einflußbereich des
Bundesministeriums für Finanzen. Ein Bericht des Bundesministeriums für Finanzen ist nicht
vorgesehen.
Zu 11. bis 13.:
Wie ich bereits mehrfach dargelegt habe, ist die Frage einer laufenden Verbesserung der
Bankenaufsicht für mich ein Anliegen. Einen Grund hiefür sehe ich aber nicht in kriminellen
Einzelfällen, wie sie sowohl bei der Rieger Bank als auch bei der BHI Anlaß für die Insolvenz
des Unternehmers waren, sondern vielmehr in der Notwendigkeit der Anpassung der
Organisationsstrukturen an die internationale Entwicklung. In meinem Ressort wurden inter -
nationale Vergleiche ausgearbeitet, die die Basis für den Auftrag an ein externes Beratungs -
unternehmen bilden.
Den Ergebnissen dieses Beratungsunternehmens für ein Organisationskonzept der Banken -
aufsicht möchte ich nicht vorgreifen. Im übrigen verweise ich auch hier auf meine Aus -
führungen in der Fragestunde vom 27. November 1998 (235/M) und meine Beantwortung
der dringlichen Anfrage vom 5. November 1998, Nr. 5129/J.