4948/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser und Kollegen vom

27. November 1998, Nr. 5281/J, betreffend Entschädigung der Opfer des BHI - Konkurses

und Mängel in der Bankenaufsicht bzw. Prüfung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Als sofortige Konsequenz des Konkurses der BHI wurde durch eine Änderung des § 93

Bankwesengesetz (BGBI. Nr.383/1995) der Betrag für gesicherte Einlagen auf S 260.000

angehoben. Eine weitere Verbesserung der Stellung des kleinen Sparers wurde mit der No -

velle zum Bankwesengesetz, BGBl. Nr.445/1996, erzielt.

 

Was die Rieger Bank anbelangt, so ist der Fall Rieger ein reiner Kriminalfall, der durch kein

noch so perfektes Aufsichtssystem zu verhindern gewesen wäre. Im übrigen verweise ich zu

diesen Punkten auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen vom

4. November 1998, Nr. 5091/J, vom 4. November 1998, Nr. 5119/J, vom 5. November 1998,

Nr. 5129/J und der mündlichen Anfrage Nr. 235/M in der Fragestunde vom

27. November 1998.

 

Zu 4. bis 7.:

 

Alle mit der BHI zusammenhängenden Maßnahmen beruhen auf einer initiierten freiwilligen

Unterstützungsaktion der Kreditwirtschaft. Die Kreditwirtschaft selbst verfolgte mit dieser

Aktion die Absicht, ihre Reputation gegenüber den Einlegern zu sichern. Dabei wurde

zwischen Groß - und Kleinanlegern unterschieden, wobei die Grenze bei einem Einlagestand

von 1 Mio. S festgelegt wurde. Diese Festlegung entsprach weder einem rechtlichen noch

einem politischen Auftrag. Da es sich um eine freiwillige Aktion der Kreditwirtschaft handelt,

sind meinerseits keine Maßnahmen zu treffen.

 

Zu 8. bis 10.:

 

Die Durchführung und die Länge eines Konkursverfahrens liegt nicht im Einflußbereich des

Bundesministeriums für Finanzen. Ein Bericht des Bundesministeriums für Finanzen ist nicht

vorgesehen.

 

Zu 11. bis 13.:

 

Wie ich bereits mehrfach dargelegt habe, ist die Frage einer laufenden Verbesserung der

Bankenaufsicht für mich ein Anliegen. Einen Grund hiefür sehe ich aber nicht in kriminellen

Einzelfällen, wie sie sowohl bei der Rieger Bank als auch bei der BHI Anlaß für die Insolvenz

des Unternehmers waren, sondern vielmehr in der Notwendigkeit der Anpassung der

Organisationsstrukturen an die internationale Entwicklung. In meinem Ressort wurden inter -

nationale Vergleiche ausgearbeitet, die die Basis für den Auftrag an ein externes Beratungs -

unternehmen bilden.

 

Den Ergebnissen dieses Beratungsunternehmens für ein Organisationskonzept der Banken -

aufsicht möchte ich nicht vorgreifen. Im übrigen verweise ich auch hier auf meine Aus -

führungen in der Fragestunde vom 27. November 1998 (235/M) und meine Beantwortung

der dringlichen Anfrage vom 5. November 1998, Nr. 5129/J.