4949/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Franz Steindl und Kollegen vom
27. November 1998, Nr. 5282/J, betreffend Pauschalierung für den Lebensmittelhandel,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Grundsätzlich stehe ich generellen Pauschalierungen mit einer gewissen Skepsis gegen -
über. Dies deshalb, weil eine Durchschnittsbetrachtung einer gesamten Branche zu stark
vergröberten Ergebnissen führt. Es ist dabei zu erwarten, daß derartige Pauschalierungen
zu einer einseitigen Belastung des Fiskus führen. Jene Unternehmen, die von der Pau -
schalierung profitieren, werden sie wohl in Anspruch nehmen, andere Unternehmen, die
Vorteile von der herkömmlichen Ermittlung der Umsätze und Gewinne haben, werden dabei
bleiben.
Zu 2.:
Die Steuerreformkommission empfiehlt in ihrem Endbericht grundsätzlich eine Fortsetzung
der Arbeiten an Pauschalierungsmodellen. Im Detail rät die Kommission, die Einführung von
Individualpauschalierungen zu prüfen. Dabei würde im Einzelfall aufgrund der Verhältnisse
der Vergangenheit beim einzelnen Steuerpflichtigen ein Pauschalierungssatz für mehrere
(künftige) Jahre festgesetzt.
Zu 3. und 4.:
Ich plane zunächst eine Prüfung des erwähnten Vorschlages der Steuerreformkommission.
Dieser hat den Vorteil, einerseits den
individuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen und
andererseits eine ähnliche Einsparungseffizienz wie eine allgemeine Branchenpau -
schalierung zu bewirken. Eine Umsetzung dieses Pauschalierungsmodelles könnte im Zuge
der Steuerreform 2000 erfolgen.
Zu 5. und 6.:
Ich habe in der Beantwortung der Frage 1 auf die Nachteile allgemeiner Branchenpau-
schalierungen hingewiesen. Diese Nachteile waren auch dafür maßgeblich, daß es in den
Jahren 1995 bis 1997 zu keiner Verlautbarung einer derartigen Pauschalierungsverordnung
gekommen ist.