4950/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Partik - Pablè, Dr. Graf und Kollegen haben am 25. No -

vember 1998 unter der Nr. 5223/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend “durch vorsätzlich begangene Straftaten bzw. bei Unfällen getötete bzw. verletzte

Personen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 durch vorsätzlich be -

     gangene Straftaten insgesamt getötet bzw. verletzt worden?

 

2. Wieviele hievon unter Verwendung von Schußwaffen und wieviele ohne solche?

 

3. Bezüglich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung von

    Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind von den Tätern Waffen verwendet

    worden, hinsichtlich welcher Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?

    Bezüglich wievieler dieser Waffen sind Personen aus der Familie der Täter nach dem

    Waffengesetz berechtigt gewesen?

    Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß es

    sich um “illegale” Waffen gehandelt hat?

 

4. Bei wievielen der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung von Schuß -

    waffen getöteten bzw. verletzten Personen hat es sich bei den Tätern um Österreicher

    gehandelt;

    bei wievielen um Fremde;

    bei wievielen hat nicht festgestellt werden können, ob es sich um Osterreicher oder um

    Fremde gehandelt hat?

 

5. Hinsichtlich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung von

    Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind die Täter dienstlich oder beruflich

    berechtigt gewesen, eine Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesileer, Berufsjäger

    etc.)?

 

6. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit

    Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits insgesamt getötet

    bzw. verletzt worden?

    Wieviele davon durch Sport - bzw. sonstige Freizeitunlälle?

7. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit

    Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits durch Schuß -

    waffen getötet bzw. verletzt worden?

 

8. Bezüglich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw ohne

    Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen

    sind von den Tätern bzw. Verursachern Waffen verwendet worden, hinsichtlich welcher

    Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?

    Bezüglich wievieler Waffen, hinsichtlich welcher Personen aus der Familie der Täter

    bzw. Verursacher nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?

    Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß es

    sich um “illegale" Waffen gehandelt hat?

 

9. Bei wievielen anläßlich von Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne

    Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen

    hat es sich bei den Tätern bzw. Verursachern um Österreicher gehandelt;

    bei wievielen um Fremde;

    bei wievielen hat nicht festgestellt werden können¤ ob es sich um Österreicher oder um

    Fremde gehandelt hat?

 

10. Hinsichtlich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne

      Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen

      sind die Täter bzw. Verursacher dienstlich oder beruflich berechtigt gewesen, eine

      Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesheer, Berufsjäger etc.)?

 

11. Wieviele Personen sind jeweils zum Jahresende Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder

      eines Waffenpasses gewesen?

      Wie haben sich einerseits die Anzahl von waffenrechtlichen Dokumenten, andererseits die

      der durch legale Schußwaffen Getöteten bzw. Verletzten bei vorsätzlich begangenen

      strafbaren Handlungen einerseits, bei Unfällen mit Fremdverschulden andererseits und bei

     Unfällen ohne Fremdverschulden zum Dritten entwickelt?

 

12. Wie häufig ereignen sich, bezogen auf die Einwohnerzahlen, vorsätzlich begangene

      strafbare Handlungen einerseits, Unfälle mit Fremdverschulden andererseits bzw. Unfälle

      ohne Fremdverschulden zum Dritten - mit Schußwaffen - in Österreich bzw. in den an -

      grenzenden Staaten?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

              Die Anzahl der Menschen, die Opfer einer gegen Leib und/oder Leben gerichteten

Straftat wurden, ergibt sich aus nachstehender Opferstatistik:

 

 

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

Mord

132

156

179

192

195

182

188

172

178

144

Sexualmord u. Sittlichkeitsdelikte m.

Todesfolge

1

6

3

7

7

3

3

4

3

1


 

Raubmord u. Vermögensdelikte mit To -

desfolge

10

9

14

20

15

11

10

15

9

18

Körperverletzungen insgesamt

30.588

30.878

31.683

33.012

35.900

34.844

35.920

34.611

33.305

33.021

davon mit tödlichem Ausgang

24

11

18

22

23

13

14

14

15

21

Quälen oder Vernachlässigen

davon mit Todesfolge

212

--

203

1

239

1

260

1

191

1

174

1

303

--

275

1

336

1

321

--

sonstige vorsätzl. Delikte mit Todesfolge

--

--

1

2

--

--

1

 

1

 

Vergewaltigung

343

419

540

501

557

544

561

515

471

488

geschlechtliche Nötigung

177

168

266

253

281

290

279

294

348

326

Beischlaf und Unzucht mit Unmündigen

406

193

419

416

516

546

588

610

761

848

Raub ohne Tötung

688

883

1.117

1.197

1.514

1.380

1.399

1.114

1.040

959

 

Da bei den "Mordopfern”” auch jene Menschen gezählt werden, die Opfer eines Mordversu -

ches geworden sind, ist insoweit eine präzise Aussage über die Anzahl der Verletzten und

Getöteten nicht möglich.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

             Die Angaben der Opferstatistik lassen sich nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit

den entsprechenden Informationen über die Verwendung von Schusswaffen bei jenen De -

likten bringen, denen diese Menschen zum Opfer gefallen sind. Dagegen lässt sich eine Ver -

bindung dann herstellen, wenn nicht an das Opfer, sondern an das Delikt angeknüpft wird.

Dementsprechend findet sich nachstehend eine Auflistung der in erster Linie in Frage kom -

menden Delikte gegen Leib und Leben und die Anzahl der Fälle, bei denen Schusswaffen

verwendet wurden. Darüber hinaus bietet die Tabelle Auskunft darüber, wie oft bei den in

Frage kommenden Deliktsgruppen Fremde tatverdächtig waren und wie oft diese hiebei

Schusswaffen einsetzten.

 

 

Anzahl

 Fälle von

Schusswaffen

gebrauch

 tatver -

 dächtige

 Fremde

 Schusswaffen -

 gebrauch

 durch Fremde

  Straftat

 ungeklärt

1988

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 31.389

56

 2.883

 3

  3.744

davon Verbrechen

 283

 38

 3

 1

 16

davon Mord und - versuch

 129

 34

 25

 3

  8

1989

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

31.794

 46

3.525

 2

4.005

davon Verbrechen

 318

 33

53

2

19

davon Mord und - versuch

 150

 27

 20

2

9

1990

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 32.713

 81

 4.484

 4

 4.447

davon Verbrechen

  354

60

 64

4

17

davon Mord und - versuch

 169

 49

 35

 1

 3

1991

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 34. 208

 66

 5.199

 10

 4.654


 

davon Verbrechen

409

 47

 109

 10

 31

davon Mord und - versuch

182

 41

 57

 9

 15

1992

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 37.260

 83

 6.419

 22

 5.272

davon Verbrechen

 432

 51

 118

 17

 32

davon Mord und - versuch

 191

49

 61

17

13

1993

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 35.919

 73

 6.226

22

4.884

davon Verbrechen

 446

 61

 136

22

 44

davon Mord und - versuch

180

49

66

14

7

1994

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 37.191

79

 6.498

 16

  5.127

davon Verbrechen

  436

51

 102

 10

 31

davon Mord und - versuch

185

 46

46

 10

 8

1995

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 35.802

 70

 5.916

 14

 4.778

davon Verbrechen

 402

 51

 91

 11

 24

davon Mord und - versuch

168

43

40

 9

8

1996

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 34.723

 64

5.520

14

 4.441

davon Verbrechen

 436

 51

93

13

 25

davon Mord und - versuch

 170

 45

 35

 12

  8

1997

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 34.869

57

 5.497

13

 4.665

davon Verbrechen

385

 44

 103

 10

 20

davon Mord und - versuch

139

 36

39

10

11

 

 

Zu den Fragen 3 und 5:

            Die Kriminalstatistik gibt keinen Aufschluss daruber, ob bei strafbaren Handlungen

legale oder illegale Schusswaffen zum Einsatz kamen, oder ob der Täter zum Besitz der

verwendeten Waffen berechtigt war oder die Berechtigung einem Familienangehörigen zu -

kam. Es steht auch kein Zahlenmaterial darüber zur Verfügung wie weit Straftaten von

Menschen begangen wurden, die auf Grund ihres Berufes zum Führen von Schusswaffen

berechtigt waren.

 

             Mein Ressort hat jedoch bekanntlich Erhebungen zur Verwendung legaler oder ille -

galer Schusswaffen, beschränkt auf Morde und Mordversuche, durchgeführt. Hiebei war

darauf Bedacht zu nehmen, dass die Rechtsordnung den Begriff der legalen Schusswaffe

nicht definiert, weshalb für Zwecke dieser Erhebung eine Begriffsbestimmung getroffen

werden mußte; diese wurde so gewählt, dass der waffenpolizeiliche Aspekt im Vordergrund

steht. Es wurde nämlich darauf abgestellt, ob der eigentliche Besitzer der Waffe diese

rechtmäßig im Sinne des Waffengesetzes besitzt.

 

              Schusswaffen der Kategorien C und D sind demnach definitionsgemäß legale

Schusswaffen, weil sie ohne behördliche Bewilligung besessen und erworben werden dürfen.

Innerhalb der genehmigungspflichtigen Schusswaffen waren Waffen einerseits auch dann als

illegal einzustufen, wenn der Täter Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde war und nur

den Besitz an der konkreten Tatwaffe nicht erlaubt war, etwa weil der Umfang der Besitz -

berechtigung bereits durch andere Waffen erschöpft wurde (wie etwa im Fall

“Mauterndorf”). Andererseits ist der Besitz nicht schon dann illegal, wenn es sich um eine

Waffe handelt, die ordnungsgemäß bei der Behörde registriert ist und die ein an sich zu ih -

rem Besitz nicht berechtigter Mensch nur deshalb verwenden konnte, weil er leicht Zugriff

auf diese hatte (Sohn verwendet die Waffe seines Vaters, der diese im Wäscheschrank auf -

bewahrt = legale Waffe; Fall “Zöbern”).

 

               Die Erhebung hat folgendes Ergebnis erbracht:

 

 

Anzahl laut

Statistik

ausgewertete

Fälle*)

illegale Waffe

1997

36

36

27

1996

45

44

26

1995

43

37

20

1994

46

41

22

1993

49

48

22

1992

49

43

23

1991

41

32

14

1990

49

42

20

1989

27

24

10

1988

34

26

11

 

419

374

195

 

*) Da maßgebliche Unterlagen auf Grund der bereits abgelaufenen

Aufbewahrungsfrist nicht mehr verfügbar waren, konnten nur die tat -

sächlich ausgewerteten Fälle in die Berechnungen einbezogen werden.

 

Zu den Fragen 6 bis 10:

 

             Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden nur jene Verletzun -

gen von Menschen statistisch erfasst, bei denen Fremdverschulden kausal war. Eingang in

die Statistiken finden also nur strafrechtlich relevante Unfälle, die Anlass für Anzeigen an

die Staatsanwaltschaft wegen Verdachtes gemäß § 88 (fahrlässige Körperverletzung) oder

gemäß den §§ 80 und 81 StGB (Fahrlässige Tötung und Fahrlässige Tötung unter beson -

ders gefährlichen Verhältnissen) gaben, wobei eine Unterscheidung nach Sport - und anderen

Freizeitunfällen oder danach, ob die Verletzung z.B. durch Haustiere oder mit einer Waffe

entstand, nicht möglich ist. Die Zahl der fahrlässig Getöteten belief sich Ende des vorigen

3ahrzehnts jährlich auf knapp unter 800 und ist seither auf knapp unter 600 gesunken. Die

Zahl der fahrlässig Verletzten beläuft sich durchwegs auf etwa 47.000. In diesen Zahlen sind

die Tötungen/Verletzungen im Straßenverkehr enthalten.

    Zu den Fragen 11 und 12:

 

    Auch zu diesen Fragen muss darauf hingewiesen werden, dass über die Berechtigung

zum Besitz der eingesetzten Waffen sowie über Unfälle ohne Fremdverschulden keine In -

formationen vorliegen. Weiters wird von einer Einbeziehung der Unfälle abgesehen, weil

wie bei der Antwort zu den Fragen 6 bis 10 ausgeführt - die fahrlässige Verletzung mit

Schusswaffen nicht gesondert ausgewiesen wird.

 

         Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der waffenrechtlichen

Bewilligungen neben der Entwicklung der Vorsatztaten gegen Leib und Leben und der

Verwendung von Schusswaffen bei Begehung dieser Delikte, wobei die jeweilige Anzahl im

Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Österreichs durch die Häufigkeitszahl (Häufigkeit je

100.000 Einwohner) dargestellt wird. Diese Zahlen werden ergänzt um die Gesamtzahl der

erteilten waffenrechtlichen Bewilligungen und die dazu entsprechenden Häufigkeitszahlen.

 

 

Schusswaffen

 Anzahl

der Delikte

 Fälle von –

Schusswaffen -

gebrauch

 Prozentueller

 Anteil des

 Schusswaffengebr.

Häufigkeitszahl

 

Gesamt -

zahl 1

 HZ

 Ohne

 Schw.

 Mit

 Schw.

1988

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

  227.922 2

 

 

3.008

31.389

56

 0,17%

 414,3

 0,73

 

davon Verbrechen

283

28

 13,4%

 3,7

 0,50

 

davon Mord und - versuch

129

34

26,4%

 1,7

 0,44

 

1989

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

251.426

 

 

3.309

31.794

46

 0,14%

 418,5

0,60

 

davon Verbrechen,

318

33

10,4%

  4,1

0,43

 

davon Mord und - versuch

150

27

18%

1,9

 0,35

 

1990

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

32.713

81

 0,25%

 429

 1,06

 

davon Verbrechen

354

60

16,9%

 4,6

 0,78

 

davon Mord und - versuch

169

49

  29%

 2,2

 0,64

 

 

 

 

 

1991

 

 

 

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

34.208

66

 0,19%

 443

0,85

 

davon Verbrechen

409

47

 11,5%

  5,2

 0,60

 

davon Mord und - versuch

182

41

  22,5%

  2,3

 0,53

 

1992

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

 286.275 3

 

 

3.658

37.260

83

 0,22%

474

 1,0

 

davon Verbrechen

432

51

  11,8%

 5,4

 0,65

 

davon Mord und - versuch

191

49

 25,6%

 2,4

0,62

 

1993

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

305.003

 

 

3.868

35.919

73

 0,2%

 455

 0,92

 

davon Verbrechen

446

61

 13,7%

 5,6

 0,77

 

davon Mord und - versuch

180

49

  27,2%

 2,2

 0,62

 

1994

 

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

316.292

 

 

3.957

37.191

79

0,21%

 465

 0.98

 

davon Verbrechen

436

51

 11,7%

 5,4

  0,63

 

davon Mord und - versuch

185

46

 24,9%

2,3

0,57

 

 

 

1 Die Erhebung der aktuellen Zahlen der erteilten waffenrechtlichen Bewilligungen wurde in den Jahren vor

1. Jänner 1994 nicht regelmäßig jährlich und nicht immer am Ende oder am Beginn eines Jahres durchge -

führt.

2 Stichtag 1. Juni 1987

3 Stichtag 1. Mai 1992

1995

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

 35.802

 70

0,19%

 445

 0,87

davon Verbrechen

 329.373

 4.101

 402

 51

  12,1%

 5,0

  0,6

davon Mord und - versuch

 

 

168

 43

  25,6%

 2,0

0,53

1996

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

  34.723

 64

 0,18%

 4.104

 0,79

davon Verbrechen

342.106

 4.251

 436

 51

  11,7%

 5,4

 0,63

davon Mord und - versuch

 

 

170

 45

 26,5%

 2,1

 0,55

1997

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

 

 

 34.869

 57

 0,16%

 432

 0,70

davon Verbrechen

  362.207

 4.494

 385

 11,4%

4,7

 0,54

 

davon Mord und - versuch

 

 

139

36

1,7

 0,44

 

 

 

Für Nachbarländer Österreichs finden sich Angaben zu dieser Frage in einer im Auf -

trag der Vereinten Nationen durchgeführten Studie (E/CN. 15/1 997/CRP.6), die allerdings

nur Auskunft über Morde und Unfälle mit Schusswaffen im Jahre 1995 gibt

 

Land

 HZ der

Morde

 Anzahl der

 Morde

 HZ der Selbst -

 morde mit

Schusswaffen

 Anzahl der

 Selbstmorde mit

 Schusswaffen

 HZ der Unfälle

 mit Schuss -

 waffen

 Anzahl der

 Unfälle mit

 Schusswaffen

 Gesamt Hz der

 Todesfälle mit

 Schuswaffen

Deutschland

 0,21

 168

 1,23

 1004

 0,03

 25

 1,47

Österreich

 0,53

 43

 --

--

 --

--

 

Tschechien

 0,92

 94

 1,01

 104

 0,07

 7

 2,00

Ungarn

 0,47

 47

 0,88

 89

 --

--