4951/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5249/J - NR/1998 betreffend ,,Höflinger - Professu -

ren”, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 26. November 1998

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Fragen 1 und 6:

 

Am 1.Dezember 1997 wurde der Medizinischen Fakultät der Universität Wien von meinem Res -

sort die Zuteilung von sechs Planstellen für Außerordentliche Universitätsprofessorinnen / Außer -

ordentliche Universitätsprofessoren in Aussicht gestellt. Dies geschah, um wenigstens teilweise

den angemeldeten Bedarf abzudecken, Karrierewege für habilitierte Assistentinnen / Assistenten

zu eröffnen und die Menge der wählbaren Personen für Leitungsfunktionen nach dem Univer -

sitäts - Organisationsgesetz 1993 zu vergrößern. Die Medizinische Fakultät wurde um Angabe der

fachlichen Widmung dieser Stellen gebeten. Der Beschluß der Medizinische Fakultät über die

Widmungen wurde dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr am 29. Januar 1998

vorgelegt.

 

Nach eingehenden Beratungen mit dem Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Wien,

Universitätsprofessor Dr. Schütz, wurde die Zahl um drei weitere Planstellen erhöht, um zumin -

dest in geringem Umfang den in der Fakultät angemeldeten Bedarf an neuen Professorenstellen,

der vor allem von habilitierten Mittelbauangehörigen vorgebracht wurde, zu entsprechen. Die

Zuteilung an die Medizinische Fakultät erging am 17. Juni 1998.

 

Zu Frage 2:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr hat es keinerlei Äußerungen von

Wünschen über Aussehreibungstexte gegeben. Die Frage, ob es eventuell Bewerberinnen / Be -

werber aus der Fakultät geben könnte, wurde wohl erörtert.

 

Zu Fragen 3, 4 und 5:

 

Bekanntlich sieht das Universitäts - Organisationsgesetz, in diesem Fall das Universitäts -Organisa-

tionsgesetz 1975, die Erstellung eines Besetzungsvorschlages durch die Fakultät vor. Eine Aus -

wahl bestimmter Personen durch den Minister bzw. das Ministerium ist nicht möglich. Überdies

kann ich durch die angedeuteten Initialen auf keine konkreten Namen schließen.

 

Zu Frage 7:

 

Der Leiter der Hochsehulsektion ist u.a. mit der Feststellung des Bedarfes von Planstellen und mit

der Zuteilung von solchen betraut. Dies geschieht im Auftrag des Ministers. Eine eigene Kenn -

zeichnung von Stellen mit dem Namen des Leiters der Sektion 1 ist daher entbehrlich.

 

Aus der Andeutung der Frage ist erkennbar, daß es sich um die Planstelle ,,Soziologie der Tech -

nik” handeln könnte. Der Einspruch des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde abge -

wiesen, da für die Ausschreibung von Planstellen für Außerordentliche Universitätsprofessorinnen

/ Außerordentliche Universitätsprofessoren der Dekan bzw. der Rektor zuständig ist (§ 31 Abs. 2

Universitäts - Organisationsgesetz 1975).