4954/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5262/J betreffend

Tätigkeiten der Fa. Colliers Columbus Immobilienvermittlungs GesmbH & Co KG im

Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft BIG, welche die Abgeordneten Dr. Haider und

Kollegen am 26.11.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mit

beschränkter Haftung (BIG - Gesetz), BGBl. Nr 419/1992 i.d.g.F., hat der Gesetzgeber den

Auftrag erteilt, die Bau - und Liegenschaftsverwaltung des Bundes an die Gegebenheiten

der Privatwirtschaft anzugleichen und zu diesem Zweck auch Tochtergesellschaften zu

gründen.

Die BIG hat somit nach den Grundsätzen der Privatwirtschaft zu agieren und ist über die

bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend nicht an die Normen der

staatlichen Verwaltung gebunden.

 

Dennoch habe ich die Geschäftsführung der BIG um Darlegung des Sachverhalts ersucht.

Die Geschäftsführung hat zu der Anfrage die beiliegende Stellungnahme übermittelt.