4958/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “die Anfragebeantwortung 3905/AB
vom 25.5.1998 hinsichtlich der Vorwürfe, die der Buchautor Wolfgang Purtscheller
gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres, Caspar Einem, u.a. erhoben
hat”, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Landesgericht für Strafsachen Wien
die gerichtliche Einvernahme eines Zeugen.
Zu 2:
Auch auf Grund dieser Zeugenaussage war es nicht möglich, einer bestimmten Per -
son die Begehung einer strafbaren Handlung zur Last zu legen.
Zu 3:
Zu dieser Frage möchte ich allgemein - wie schon früher bei vergleichbaren Anfra -
gen - darauf hinweisen, dass sich das Interpellationsrecht der Mitglieder des Natio -
nalrates und des Bundesrates nur auf Aufgaben der Vollziehung bezieht. Es handelt
sich um ein Kontrollinstrument der gesetzgebenden Körperschaft gegenüber der
Bundesregierung, dessen Gegenstand nur sein kann, worauf dem Adressaten der
Interpellation grundsätzlich eine Einflussmöglichkeit offensteht. Die Interpellation fin -
det also ihre Grenze in der Ingerenz des Befragten (Morscher, Die parlamentarische
Interpellation [1973] 342, 407 ff. und
429ff.). Eine Ingerenz des Bundesministers für
Justiz ist bei der Frage, ob durch bestimmte Personen Privatanklagen eingebracht
wurden, nicht gegeben. Gegen die Bekanntgabe eines von einer Person möglicher -
weise angestrengten Verfahrens wegen strafbarer Handlungen, die nur auf Verlan -
gen des Verletzten und nicht durch den öffentlichen Ankläger verfolgt werden kön -
nen, sprechen im Übrigen auch Erwägungen des Datenschutzes.