4959/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Salzl und Kollegen haben am

4. Dezember 1998 unter der Nr. 5325/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Rindfleisch - Mafia in der EU gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Freigabe von "BSE - Risikomaterialien", wie sie in der EU definiert sind, für den

innergemeinschaftlichen Handelsverkehr ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen

und nur unter strengen Auflagen kann sogenanntes Risikomaterial von einem

Mitgliedstaat in einen anderen zwecks Beseitigung verbracht werden. Diese

Vorgehensweise soll sicherstellen, daß jene Mitgliedstaaten (z.B. Luxemburg), die

nicht über ausreichende Tierkörper - Verbrennungskapazitäten verfügen, Risiko -

materialien unschädlich beseitigen können.

 

Diese Materialien müssen mit einer amtlichen Bescheinigung und einer Bewilligung

des Bestimmungsmitgliedstaates in verplombten Behältern und auf direktem Weg

zum Ort der Verbrennung befördert werden. Dem Vereinigten Königreich steht diese

Möglichkeit nicht zur Verfügung.

Zu Frage 2

Berichte der EU - Kommission, die aufgrund von Vor - Ort - Inspektionen erstellt worden

sind, haben ergeben, daß die Überwachungsmaßnahmen durch die Veterinärbehör -

den des Vereinigten Königreiches zufriedenstellend sind. Ein Wiedereinschleusen

der OTM ist daher nicht zu befürchten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Österreich als traditionelles Exportland importiert nur geringe Mengen an Fleisch.

Rindfleisch aus anderen Ländern ist daher nur in geringen Mengen in Österreich auf

dem Markt.

 

Die österreichischen Rechtsvorschriften sehen eine intensive, in größeren Betrieben

sogar tägliche Kontrolle des Fleisches und der Begleitpapiere durch die Veterinär -

dienste in den Ländern vor. Ich bin daher der Meinung, daß diese Maßnahmen ge -

eignet sind, Zustände, wie sie in der Präambel der Anfrage angesprochen sind, im

österreichischen Fleischhandel zu verhindern.

 

Zu Frage 5:

Aufgrund des Verlaufes des Seuchengeschehens im Vereinigten Königreich, der ge -

gebenen Garantien und der Einschränkungen hinsichtlich des zu exportierenden

Fleisches ist eine Mehrheit der Mitgliedstaaten zu der Überzeugung gekommen, daß

eine Aufhebung des totalen Exportverbotes mit dem Schutz der Konsumenten in den

übrigen Mitgliedstaaten vereinbar ist. Überdies hat der wissenschaftliche Lenkungs -

ausschuß die Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsgarantien des Vereinigten

Königreiches als ausreichend für die Sicherheit der Konsumenten erklärt.

Zu Frage 6:

Derzeit liegen - anders als bei Katzen - keine Berichte über BSE - ähnliche Erkrankun -

gen beim Hund vor.

 

Österreich erlaubt ausschließlich den Import von Heimtiernahrung, welche aus

Fleisch hergestellt wurde, das nicht aus der Schweiz oder dem Vereinigten König -

reich stammt und von Tieren gewonnen sein muß, die aus Herden stammen, in

denen BSE niemals aufgetreten ist.