4959/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Salzl und Kollegen haben am
4. Dezember 1998 unter der Nr. 5325/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Rindfleisch - Mafia in der EU gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine Freigabe von "BSE - Risikomaterialien", wie sie in der EU definiert sind, für den
innergemeinschaftlichen Handelsverkehr ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen
und nur unter strengen Auflagen kann sogenanntes Risikomaterial von einem
Mitgliedstaat in einen anderen zwecks Beseitigung verbracht werden. Diese
Vorgehensweise soll sicherstellen, daß jene Mitgliedstaaten (z.B. Luxemburg), die
nicht über ausreichende Tierkörper - Verbrennungskapazitäten verfügen, Risiko -
materialien unschädlich beseitigen können.
Diese Materialien müssen mit einer amtlichen Bescheinigung und einer Bewilligung
des Bestimmungsmitgliedstaates in verplombten Behältern und auf direktem Weg
zum Ort der Verbrennung befördert werden. Dem Vereinigten Königreich steht diese
Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Zu Frage 2
Berichte der EU - Kommission, die aufgrund von Vor - Ort - Inspektionen erstellt worden
sind, haben ergeben, daß die Überwachungsmaßnahmen durch die Veterinärbehör -
den des Vereinigten Königreiches zufriedenstellend sind. Ein Wiedereinschleusen
der OTM ist daher nicht zu befürchten.
Zu den Fragen 3 und 4:
Österreich als traditionelles Exportland importiert nur geringe Mengen an Fleisch.
Rindfleisch aus anderen Ländern ist daher nur in geringen Mengen in Österreich auf
dem Markt.
Die österreichischen Rechtsvorschriften sehen eine intensive, in größeren Betrieben
sogar tägliche Kontrolle des Fleisches und der Begleitpapiere durch die Veterinär -
dienste in den Ländern vor. Ich bin daher der Meinung, daß diese Maßnahmen ge -
eignet sind, Zustände, wie sie in der Präambel der Anfrage angesprochen sind, im
österreichischen Fleischhandel zu verhindern.
Zu Frage 5:
Aufgrund des Verlaufes des Seuchengeschehens im Vereinigten Königreich, der ge -
gebenen Garantien und der Einschränkungen hinsichtlich des zu exportierenden
Fleisches ist eine Mehrheit der Mitgliedstaaten zu der Überzeugung gekommen, daß
eine Aufhebung des totalen Exportverbotes mit dem Schutz der Konsumenten in den
übrigen Mitgliedstaaten vereinbar ist. Überdies hat der wissenschaftliche Lenkungs -
ausschuß die Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsgarantien des Vereinigten
Königreiches als ausreichend für
die Sicherheit der Konsumenten erklärt.
Zu Frage 6:
Derzeit liegen - anders als bei Katzen - keine Berichte über BSE - ähnliche Erkrankun -
gen beim Hund vor.
Österreich erlaubt ausschließlich den Import von Heimtiernahrung, welche aus
Fleisch hergestellt wurde, das nicht aus der Schweiz oder dem Vereinigten König -
reich stammt und von Tieren gewonnen sein muß, die aus Herden stammen, in
denen BSE niemals aufgetreten ist.