496/AB

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 479/J-NR/96

betreffend die beabsichtigte Schließung der Höheren Lehranstalt

für Gesundheits- und Krankenpflege (HLGK) der Caritas der Erz-

diözese Wien, die die Abgeordneten Maria SSchaffenrath und

PartnerInnen am 25. April 1996 an mich richteten, wird wie

folgt beantwortet :

 

1. Welche Maßnahmen seitens des Unterrichtsministeriums wurden

in den letzten Jahren bezüglich der Einrichtung dieses

''Schulversuches'' gesetzt und welche Dienststellen waren bzw.

sind dafür zuständig?

 

Antwort :

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die Führung der Ausbildung

zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger auf der Grundlage

des Bundesgesetzes vom 22 . März 1961, BGBl .Nr. 102, betreffend

die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch-

technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und

Konsumentenschutz fällt. In der Amtsperiode meines Vorgängers

Dr. Busek wurde ein sechssemestriges Kolleg für Gesundheits-

und Krankenpflege genehmigt, der gegenständliche Schulversuch

wurde jedoch nicht genehmigt.

 

2 . Sie schreiben in einem Brief an die betroffenen Eltern und

Kinder, daß es zu keinem Zeitpunkt eine Bewilligung des

Schulversuchs gegeben habe (laut APA vom 29. März 1996) .

Warum wurde diese Schulform dann in einer offiziellen

Broschüre des Unterrichtsministeriums vorgestellt? Welche

Dienststelle Ihres Ministeriums trägt dafür die Verantwor-

tung?

 

Antwort :

Die Aufnahme in die Broschüre über das berufsbildende Schul-

wesen erfolgte bedauerlicher Weise durch einen redaktionellen

Irrtum.

 

 

3 . Aus welchen Gründen wird die Weiterführung des oben

genannten Schulversuches von Seiten ihres Ministeriums

abgelehnt?

 

Antwort :

Der Klarheit wegen muß einleitend festgestellt werden, daß es

nicht um die ''Weiterführung'' eines Schulversuches geht, sondern

vielmehr um eine von vornherein nicht erteilte Genehmigung zur

Führung eines Schulversuches .

Aufgrund massiver Bedenken des Bundesministers für Finanzen, der

Landeshauptmännerkonferenz und der Landesfinanzreferenten im

Hinblick auf befürchtete Kostensteigerungen bei der Spitals-

finanzierung einerseits und der primären Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz anderer-

seits, wurde die Schulversuchsgenehmigung nicht ausgesprochen.

Darüber hinaus sind Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines derar-

tigen Versuches artikuliert worden, weil das zu niedrige Ein-

trittsalter und die Belastung durch die Orientierung sowohl auf

die Universitätsreife als auch auf die Ausbildung für den Kran-

kenpflegeberuf als zu hoch erachtet werden.

 

4 . In einer Informationsbroschüre der Caritas wird erläutert,

daß für die HLGK die schulrechtlichen Bestimmungen berufs-

bildender höherer Schulen gelten (z.B. : Schülerfreifahrt,

Schulbuchaktion, Schul- und Heimbeihilfe, Unfallversiche-

rung) . Haben die SchülerInnen dieser Schule oder ihre Eltern

im 1aufenden Schuljahr derartige Transferzahlungen bzw. Ver-

günstigungen erhalten und wenn ja aufgrund welcher rechtli-

cher Grundlagen, wenn dieser Schulversuch zu keinem Zeit-

punkt eine Bewilligung erhalten hatte? Haben andere Ministe-

rien (insbesondere das Familienministerium) betreffend der

Gewährung derartiger Zahlungen in Ihrem Ministerium Rück-

frage gehalten? Wenn ja, mit welchen Dienststellen?

 

Antwort :

Aus privatschulrechtlicher Sicht wird festgestellt, daß die

Einbindung der Schüler in die gesetzliche Unfallversicherung

und auch andere Transferzahlungen nach § 3 und § 18 Abs . 5

Privatschulgesetz möglich war; dies umso mehr vor dem Hinter-

grund der Tatsache, daß diese Schüler nunmehr in einer regulä-

ren dreijährigen Fachschule für Sozialberufe am selben Standort

schulisch weiterbetreut werden.

 

 

5. Die verantwortlichen Stellen der Caritas weisen zur Recht-

fertigung ihrer Vorgangsweise darauf hin, daß es auch bisher

oft geübte Praxis war. Schulversuche ohne formelle Genehmi-

gung zu beginnen. Können Sie diese Aussage bestätigen? Bei

wievielen Schulversuchen der letzten 10 Jahre wurden die

formellen Genehmigungen des Unterrichtsministeriums erst

nach Beginn des Schulversuches nachgereicht?

 

Antwort :

Im Bereich der Privatschulen wurden in der Vergangenheit keine

Schulversuche ohne formelle Genehmigung geführt.

 

6 . Wie gedenken Sie für die Zukunft sicherzustellen , daß Schul-

versuche in einer rechtsstaatlich konformen und den öster-

reichischen Gesetzen gemäßen Weise durch Ihr Ministerium

administriert werden?

 

Antwort :

Diese Sicherstellung wird am zweckmäßigsten dadurch erfolgen,

daß die vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten vorgesehenen Fristen für die Vorlage von Schul-

versuchsanträgen seitens der Schulen bzw. der Schulerhalter

genau eingehalten werden. Dadurch kann sichergestellt werden,

daß ausreichend Zeit für eine entsprechende Begutachtung vor

der Durchführung der Schulversuche zur Verfügung steht .

 

 

7 . Welche Maßnahmen schlagen Sie vor , um den unverschuldet in

ihren beruflichen Perspektiven enttäuschten SchülerInnen der

Höheren Lehranstalt für Gesundheits- und Krankenpflege

(HLGK) eine Weiterführung ihrer schulischen Ausbildung zu

ermöglichen , ohne das absolvierte Unterrichtsjahr in zeit-

licher oder inhaltlicher Hinsicht zu verlieren?

 

Antwort :

Seitens der Schule wurde im Einvernehmen mit dem Stadtschulrat

für Wien und dem Bundesministerium für Unterricht und kultu-

relle Angelegenheiten sichergestellt, daß die SchülerInnen im

Schulj ahr 1995/96 einen regulären Schulj ahresabschluß auf der

Basis einer dreij ährigen Fachschule für Sozialberufe erlangen

können; die schulpflichtigen SchülerInnen können auch ihre

Schulpflicht erfüllen.