4965/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5301 /J - NR/1998, betreffend Nichtbeachtung des
hochrangigen Straßennetzes von Niederösterreich im Masterplian, die die Abgeordneten
Kampichler und Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu Frage 1.
Zunächst zur grundsätzlichen Klarstellung: Eine Straße, nicht aber ihr Ausbau kann Teil des
hochrangigen Straßennetzes sein. In diesem Sinne scheint die A1 Westautobahn über ihre
gesamte Länge von Wien - Auhof bis zur Staatsgrenze auf dein Walserberg als hochrangige
Verbindung im Masterplan auf.
Eine Kapazitätserhöhung der Westautobahn durch Zulegung weiterer Fahrstreifen ist im
Masterplan in jenen Abschnitten vorgesehen, wo dies aufgrund der aus heutiger Sicht zu
erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist. Das sind konkret die Abschnitte Steinhäusl -
St.Pölten, Erins - Haid und der Bereich der Stadt Salzburg.
In den übrigen Abschnitten reichen aus heutiger Sicht die Kapazitätsreserven der bestehenden
vierstreifigen Autobahn auch im Falle einer ungebremsten Trendentwicklung bis 2015 aus. Die
Vorhaltung von Überkapazitäten wäre kontraproduktiv, zu den Zielen der österreichischen
Verkehrspolitik, indem dadurch die parallel laufende Attraktivierung und Kapazitätserhöhung
der Bahn unterlaufen würde.
Zu Frage 2:
Hier gilt grundsätzlich das gleiche wie für die A1 Westautobahn. Ein weiterer Ausbau der
zwischen den Knoten Vösendorf und Seebenstein bereits sechsstreifigen Südautobahn ist aus
heutiger Sicht nicht erforderlich und wäre verkehrspolitisch kontraproduktiv, da auch im
Wiener Südraum wesentliche Verbesserungen der Schiene im Gange oder geplant sind.
Zu Frage 3:
Die Verbindungsspange von der A4 über Kittsee nach Jarovce und Bratislava ist ein wichtiges
Verbindungsglied zwischen den zwei Hauptstädten Wien und Bratislava. Deren Bau wurde
daher bereits im vergangenen Sommer im Rahmen des TINA - Prozesses von österreichischer
Seite gutgeheißen, ebenso ist es vorgesehen, sie als zukünftige hochrangige Verbindung in die
Transeuropäischen Netze (TEN) einzubringen. Im Masterplan war diese Verbindung anfangs
aufgrund eines redaktionellen Mißgeschicks nicht eingezeichnet; mittlerweile wurde die
letztgültige Fassung an Ministerrat und Nationalrat übergeben, in der die Verbindungsspange
sehr wohl aufscheint.
Zu Frage 4:
Derzeit liegt der Masterplan, nicht der Bundesverkehrswegeplan vor. Der Masterplan, der vor
allem die künftige Netzkonfiguration von Straße, Schiene und Wasserstraße vorgibt, ist inhalt -
lich das Kernstück, zeitlich die Vorstufe des Bundesverkehrswegeplans.
Der von Ihnen angesprochene weitere Ausbau der B3 westlich von Tulln und die Verbindung
über eine neue Donaubrücke bei Traismauer zur S 33 in Richtung St. Pölten ist aus heutiger
Sicht nicht erforderlich.
Die dem Masterplan zugrundeliegenden Modellrechnungen haben generell gezeigt, daß bis
2015 an keiner Stelle des österreichischen Bundesstraßennetzes eine Netzergänzung über die im
geltenden Bundesstraßengesetz verankerten Verbindungen hinaus notwendig ist. Das gilt
eigentlich auch für die Spange A4 - Kittsee, die keine neue Netzkante sondern bloß eine
Neutrassierung der bestehenden BSO in diesem Abschnitt darstellt.