4965/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5301 /J - NR/1998, betreffend Nichtbeachtung des

hochrangigen Straßennetzes von Niederösterreich im Masterplian, die die Abgeordneten

Kampichler und Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1.

Zunächst zur grundsätzlichen Klarstellung: Eine Straße, nicht aber ihr Ausbau kann Teil des

hochrangigen Straßennetzes sein. In diesem Sinne scheint die A1 Westautobahn über ihre

gesamte Länge von Wien - Auhof bis zur Staatsgrenze auf dein Walserberg als hochrangige

Verbindung im Masterplan auf.

Eine Kapazitätserhöhung der Westautobahn durch Zulegung weiterer Fahrstreifen ist im

Masterplan in jenen Abschnitten vorgesehen, wo dies aufgrund der aus heutiger Sicht zu

erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist. Das sind konkret die Abschnitte Steinhäusl  -

St.Pölten, Erins - Haid und der Bereich der Stadt Salzburg.

In den übrigen Abschnitten reichen aus heutiger Sicht die Kapazitätsreserven der bestehenden

vierstreifigen Autobahn auch im Falle einer ungebremsten Trendentwicklung bis 2015 aus. Die

Vorhaltung von Überkapazitäten wäre kontraproduktiv, zu den Zielen der österreichischen

Verkehrspolitik, indem dadurch die parallel laufende Attraktivierung und Kapazitätserhöhung

der Bahn unterlaufen würde.

Zu Frage 2:

Hier gilt grundsätzlich das gleiche wie für die A1 Westautobahn. Ein weiterer Ausbau der

zwischen den Knoten Vösendorf und Seebenstein bereits sechsstreifigen Südautobahn ist aus

heutiger Sicht nicht erforderlich und wäre verkehrspolitisch kontraproduktiv, da auch im

Wiener Südraum wesentliche Verbesserungen der Schiene im Gange oder geplant sind.

 

Zu Frage 3:

Die Verbindungsspange von der A4 über Kittsee nach Jarovce und Bratislava ist ein wichtiges

Verbindungsglied zwischen den zwei Hauptstädten Wien und Bratislava. Deren Bau wurde

daher bereits im vergangenen Sommer im Rahmen des TINA - Prozesses von österreichischer

Seite gutgeheißen, ebenso ist es vorgesehen, sie als zukünftige hochrangige Verbindung in die

Transeuropäischen Netze (TEN) einzubringen. Im Masterplan war diese Verbindung anfangs

aufgrund eines redaktionellen Mißgeschicks nicht eingezeichnet; mittlerweile wurde die

letztgültige Fassung an Ministerrat und Nationalrat übergeben, in der die Verbindungsspange

sehr wohl aufscheint.

 

Zu Frage 4:

Derzeit liegt der Masterplan, nicht der Bundesverkehrswegeplan vor. Der Masterplan, der vor

allem die künftige Netzkonfiguration von Straße, Schiene und Wasserstraße vorgibt, ist inhalt -

lich das Kernstück, zeitlich die Vorstufe des Bundesverkehrswegeplans.

Der von Ihnen angesprochene weitere Ausbau der B3 westlich von Tulln und die Verbindung

über eine neue Donaubrücke bei Traismauer zur S 33 in Richtung St. Pölten ist aus heutiger

Sicht nicht erforderlich.

Die dem Masterplan zugrundeliegenden Modellrechnungen haben generell gezeigt, daß bis

2015 an keiner Stelle des österreichischen Bundesstraßennetzes eine Netzergänzung über die im

geltenden Bundesstraßengesetz verankerten Verbindungen hinaus notwendig ist. Das gilt

eigentlich auch für die Spange A4 - Kittsee, die keine neue Netzkante sondern bloß eine

Neutrassierung der bestehenden BSO in diesem Abschnitt darstellt.