4966/AB XX.GP
Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5306/J - NR/ 1998, betreffend Umweltskandal
Semmering, die die Abgeordneten Klein und Kollegen am 1. Dezember 1998 an mich gerichtet
haben, erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen:
Vorweg ist festzuhalten, daß die Oberste Eisenbahnbehörde in meinem Haus die mit der
Bauaufsicht und begleitenden Sachverständigentätigkeit betrauten Sachverständigen um
Mitteilung hinsichtlich der in der gegenständlichen Anfrage aufgeworfenen Fragen ersucht hat.
Unter Zugrundelegung der mir nun vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme erlaube ich mir
Ihre einzelnen Fragen wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Beim bisherigen Vortrieb des Sondierstollens gab es lediglich einen Wassereinbruch bei Station
2301,5 m im Oktober 1996.
Zu Frage 2:
Infolge dieses Ereignisses wurde lediglich die bei Mürzzuschlag gelegene Edlachquelle, für
welche schon vor Beginn der Bauarbeiten ein entsprechender Ersatz eingerichtet wurde,
erwartungsgemäß beeinträchtigt. Weitere Beeinträchtigungen sind, wie aus dem umfangreichen
Beweissicherungsprogramm hervorgeht, nicht
eingetreten.
Zu Frage 3:
Auf Grund der Ergebnisse der intensiven hydrogeologischen Untersuchungen und baubegleiten-
den Beweissicherung, mit weichen bereits 1988 begonnen wurde, wird festgestellt, daß bisher
keine weiteren Quellen durch den Bau des Sondierstollens des Semmeringbasistunnels beein-
trächtigt wurden. Darüber hinaus ist festzustellen, daß im Zuge der eisenbahnrechtlichen
Genehmigung einzelne Quellen ausgewiesen wurden, die möglicherweise beeinträchtigt werden
könnten. Entsprechende Auflagen für rechtzeitige Ersatzmaßnahmen wurden im eisenbahn -
rechtlichen Baugenehmigungsbescheid der HL - AG vorgeschrieben.
Zu Frage 4:
Aufgrund der Lage der Görig - Quelle südlich der dichtenden Keuper Mulde sind hydrogeologi -
sche Zusammenhänge mit dem Bergwasserregime jenes Gebirgsteiles, in welchem der Sondier -
stollen des Semmeringbasistunnels vorgetrieben wird, mit Sicherheit auszuschließen. Auch ist
auf Grund des geologischen Aufbaues, der unterschiedlichen hydrogeologischen Bereiche, der
horizontalen Entfernung von ca. 6,6 km ein Zusammenhang völlig ausgeschlossen. Dies geht
auch unter anderem aus den geologischen Untersuchungsergebnissen, die dem Projekt Semme -
ringbasistunnel zu Grunde liegen, hervor.
Zu Frage 5:
Eine sinnvolle Trinkwassernutzung der anfallenden Bergwässer aus dem Sondierstollen ist erst
nach Fertigstellung des Tunnels möglich.
Sollte nach Fertigstellung des Tunnels Bergwässer in geeigneter Qualität und ausreichender
Menge anfallen, hat die Nutzung derselben die HL - AG gemäß der eisenbahnrechtlichen
Baugenehmigung zu dulden.
Zu Frage 6:
Derzeit werden ca. 170 l/S an Bergwässern über den Sondierstollen in die Fröschnitz umgeleitet.
Da diese Bergwässer schon bisher zum größten Teil nicht als Trinkwasser genutzt werden
konnten, kann von einer Verschwendung von kostbarem Trinkwasser nicht die Rede sein.
Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, daß die umgeleiteten Bergwässer über den Vorfluter
dem natürlichen Wasserhaushalt wieder
zugeführt werden.
Zu Frage 7:
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Semmering wird durch den Bau des Sondierstollens
des Semmeringbasistunnels nicht gefährdet. In den Gutachten zum eisenbahnrechtlichen
Baugenehmigungsverfahren für den Semmeringbasistunnel wurde eindeutig festgestellt, daß
eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Semmering durch den Bau des
Sondierstollens aus geologisch - hydrogeologischen Gründen ausgeschlossen werden kann.