4969/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde
haben am 26.11.1998 unter der Nr. 5265/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Transport von radioaktiven Stoffen
durch Österreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Warum ist es in der Frage der Vermeidung des Transportes von
radioaktiven Materialien durch Österreich zu derartigen Verzögerungen
gekommen?
2. Gedenken Sie Ihren im Sommer 1997 (Krone 7.8.97: "Atomtransporte
werden verboten") geäußerten Absichten entsprechend, diese Transporte
gänzlich zu verbieten, wenn nicht, warum nicht?
3. Zu wievielen Transporten radioaktiver Stoffe durch oder nach Österreich
ist es in der Zwischenzeit gekommen? Auf welchen Routen wurden an
welchen Tagen welche Kernmaterialien mit welcher Anreicherung und
welcher Sicherheitskategorie entsprechend transportiert und welches
waren die Absender- bzw. Empfängerländer?
4. Welche Vorkehrungen wurden in melde- und sicherheitstechnischer
Hinsicht getroffen ? Gibt es flächendeckende technische Einrichtungen
und Personal zur
Kontrolle an den Grenzen?
5. Welche Vorstöße unternahmen Sie auf internationaler Ebene, im Sinne
Ihrer Erklärung, die "Atomtransporte" durch unser Land zu verhindern?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 5:
Seit dem Beitritt zum "Europäischen Übereinkommen über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR) hat
Österreich Transporte radioaktiver Stoffe, die unter Einhaltung der
Abkommensbestimmungen durchgeführt werden, zu dulden. Ein gänzliches
Verbot ist daher aufgrund dieses internationalen Übereinkommens nicht
möglich.
Für wenige der in diesem Abkommen aufgezählten radioaktiven Stoffe ist
eine Beförderungsgenehmigung, die der Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr erteilt, notwendig. In den übrigen Fällen der Transporte
radioaktiver Stoffe bedarf es einer Bewilligung des Bundesministers für
Inneres nach dem Sicherheitskontrollgesetz
Zur Frage 3:
Seit Sommer 1997 erfolgten zwei Transporte durch Österreich, und zwar
solche, die aufgrund des Sicherheitskontrollgesetzes eine Bewilligung durch
den Bundesminister für Inneres erforderten.
31.7.1997 58.763 kg Uranoxid, Italien - Brenner - Kufstein - Deutschland
11.11.1997 Brennelement - Kugeln, Bruchstücke, beschichtete Teilchen,
Pulver in Form von Oxid, Seibersdorf - Deutschland.
Beide Transporte waren der
Sicherheitskategorie III zuzurechnen.
Zur Frage 4:
Die Vorkehrungen in melde- und sicherheitstechnischer Hinsicht reichen im
Hinblick auf das Bewilligungsverfahren aus, da bei allen meldepflichtigen
Transporten ein sehr eingehendes Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.
Zur Kontrolle an den Grenzen sind seit 1. September 1998 neben der Polizei
und Gendarmerie auch die Zollorgane zuständig. Der Exekutive stehen in
ausreichender Anzahl Meßgeräte zur Verfügung.