4969/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde

haben am 26.11.1998 unter der Nr. 5265/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend “Transport von radioaktiven Stoffen

durch Österreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1. Warum ist es in der Frage der Vermeidung des Transportes von

    radioaktiven Materialien durch Österreich zu derartigen Verzögerungen

    gekommen?

2. Gedenken Sie Ihren im Sommer 1997 (Krone 7.8.97: "Atomtransporte

    werden verboten") geäußerten Absichten entsprechend, diese Transporte

    gänzlich zu verbieten, wenn nicht, warum nicht?

3. Zu wievielen Transporten radioaktiver Stoffe durch oder nach Österreich

    ist es in der Zwischenzeit gekommen? Auf welchen Routen wurden an

    welchen Tagen welche Kernmaterialien mit welcher Anreicherung und

    welcher Sicherheitskategorie entsprechend transportiert und welches

    waren die Absender- bzw. Empfängerländer?

4. Welche Vorkehrungen wurden in melde- und sicherheitstechnischer

    Hinsicht getroffen ? Gibt es flächendeckende technische Einrichtungen

    und Personal zur Kontrolle an den Grenzen?

5. Welche Vorstöße unternahmen Sie auf internationaler Ebene, im Sinne

    Ihrer Erklärung, die "Atomtransporte" durch unser Land zu verhindern?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

 

Seit dem Beitritt zum "Europäischen Übereinkommen über die

internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR) hat

Österreich Transporte radioaktiver Stoffe, die unter Einhaltung der

Abkommensbestimmungen durchgeführt werden, zu dulden. Ein gänzliches

Verbot ist daher aufgrund dieses internationalen Übereinkommens nicht

möglich.

Für wenige der in diesem Abkommen aufgezählten radioaktiven Stoffe ist

eine Beförderungsgenehmigung, die der Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr erteilt, notwendig. In den übrigen Fällen der Transporte

radioaktiver Stoffe bedarf es einer Bewilligung des Bundesministers für

Inneres nach dem Sicherheitskontrollgesetz

 

Zur Frage 3:

 

Seit Sommer 1997 erfolgten zwei Transporte durch Österreich, und zwar

solche, die aufgrund des Sicherheitskontrollgesetzes eine Bewilligung durch

den Bundesminister für Inneres erforderten.

 

31.7.1997 58.763 kg Uranoxid, Italien - Brenner - Kufstein - Deutschland

11.11.1997 Brennelement - Kugeln, Bruchstücke, beschichtete Teilchen,

                   Pulver in Form von Oxid, Seibersdorf - Deutschland.

 

Beide Transporte waren der Sicherheitskategorie III zuzurechnen.

Zur Frage 4:

 

Die Vorkehrungen in melde- und sicherheitstechnischer Hinsicht reichen im

Hinblick auf das Bewilligungsverfahren aus, da bei allen meldepflichtigen

Transporten ein sehr eingehendes Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

 

Zur Kontrolle an den Grenzen sind seit 1. September 1998 neben der Polizei

und Gendarmerie auch die Zollorgane zuständig. Der Exekutive stehen in

ausreichender Anzahl Meßgeräte zur Verfügung.