4977/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
26. November 1998 unter der Nr. 5263/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei den wegen fehlender Kennzeichnung beanstandeten Produktgruppen mit gene -
tisch verändertem Soja handelt es sich um
- Trink- und Sondennahrung
- Teigwaren
- Sojamehl
- Backwaren
- Sojagetränke
- Frühlingsrollen
- paniertes Hühnerformfleisch
- Chips
Die übrigen Elemente dieser Frage unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Ich
ersuche daher um Verständnis, daß mir diesbezüglich eine Beantwortung nicht
möglich ist.
Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren fällt nicht in meinen Zuständig -
keitsbereich.
Da die gesetzlichen Bestimmungen zur verpflichtenden Kennzeichnung von gene -
tisch veränderten Inhaltsstoffen bereits in Kraft getreten sind, wurden den Unterneh -
men keine Fristen für die Rücknahme bzw. ordnungsgemäße Etikettierung gesetzt.
Die ordnungsgemäße Deklaration hat unverzüglich zu erfolgen.
Die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung erfolgt laufend durch Probenziehung
durch die Lebensmittelaufsichtsorgane und Untersuchung an den zuständigen amt -
lichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten.
Produkte mit fehlender Kennzeichnung genetisch veränderter Inhaltsstoffe wurden
sowohl in Supermarktketten als auch im "Reformhandel" angetroffen.
Zu Frage 2:
Die Information der Öffentlichkeit erfolgte im Herbst 1998 in gleicher Weise wie im
Herbst 1997. Seitens des Bundeskanzleramtes wurden in beiden Fällen aus Grün -
den der Amtsverschwiegenheit weder die Namen konkreter Produkte noch die
Namen der Produzenten veröffentlicht.
ZuFrage3:
Hinsichtlich der in der Anfrage unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung von
Greenpeace Österreich genannten Produkte ist festzuhalten, daß von den Produkten
Frühlingsrolle und Hühnersticks amtliche Proben gezogen und diese wegen nicht
deklarierter Verwendung von gentechnisch verändertem Soja beanstandet und zur
Anzeige gebracht worden sind.
Auf gentechnisch veränderten Mais wurde damals noch nicht untersucht, da eine
entsprechende Untersuchungsmethode, die die für strafbehördliche Verfolgungs -
maßnahmen erforderliche forensische Sicherheit gewährleistet, erst erarbeitet und
validiert werden mußte. Diese Methode liegt mittlerweile bereits vor.
Informationen über ein etwaiges Verwaltungsstrafverfahren auf Grund der Anzeige
von Greenpeace liegen nicht auf. Die zuständige Verwaltungsstrafbehörde ist die
jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.
Zu Frage 4:
Zur Art der beanstandeten Produkte verweise ich auf die Ausführungen zu Frage
eins. Es sind zwölf verschiedene Hersteller betroffen.
Bei den beanstandeten Produkten wurde genetisch verändertes Soja nachgewiesen.
Bei drei Produkten scheint ein österreichischer Hersteller auf, bei zwei Produkten
wird auf biologischen Anbau hingewiesen.
Zu Frage 5:
Bis zum Stichtag 18. Dezember 1998 wurden 298 Proben auf genetisch veränderte
Inhaltsstoffe untersucht.
Seit 5. Oktober 1998 wurde in weiteren 6 Produkten genetisch verändertes Soja
nachgewiesen. Es handelt sich dabei um Chips, Teigwaren und Sojamehl.
Zwei dieser Produkte stammen von österreichischen Produzenten. Ein Produkt weist
den Hinweis auf biologischen Anbau auf.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage eins.