4978/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schaffenrath, Motter und PartnerInnen haben am
26. November 1998 unter der Nr. 5268/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Beschäftigungsrichtlinien der EU für 1999 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Chancengleichheit und Beschäftigung bildeten einen wesentlichen Arbeitsschwer -
punkt während der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft.
Beim gemeinsamen informellen Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerin -
nen der Europäischen Union zum Thema "Chancengleichheit und Beschäftigung",
das vom 8. bis 10. Juli 1998 in Innsbruck stattgefunden hat, konnten wichtige
Impulse für die Neugestaltung der beschäftigungspolitischen Leitlinien gesetzt
werden. Themenschwerpunkte der Diskussion der MinisterInnen stellten Gender
Mainstreaming, partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und
Einkommen sowie Benchmarking dar. Sowohl das Europäische Parlament als auch
die Sozialpartner bekannten sich zu einer Stärkung des vierten Pfeilers der
Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung bei gleichzeitiger Einführung eines
Gender Mainstreaming - Ansatzes.
Beim Arbeits- und Sozialministerrat am 27. Oktober 1998 wurde die Zusammenfas -
sung des gemeinsamen informellen Treffens der Arbeits-, Sozial- und Frauenmini -
sterInnen in Innsbruck nochmals den MinisterInnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Seitens der Delegationen hat es keine Einwände zu diesem Papier gegeben.
Aufbauend auf dieser Zustimmung hat sich Österreich - wie bereits im vorangegan -
genen Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt (ABA) - auch im Rat Arbeit und
Soziales am 20. November 1998 für der Übernahme der zentralen Ergebnisse von
Innsbruck in die beschäftigungspolitischen Leitlinien eingesetzt.
Nachdem von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für die beschäftigungs -
politischen Leitlinien vorgelegt wurde, der weder die Ergebnisse von Innsbruck noch
die daraus resultierenden politischen Ansätze der österreichischen EU -
Ratspräsidentschaft als auch der weiteren EU - Mitgliedstaaten insbesondere im
Bereich der Chancengleichheit von Frauen entsprechend wie ausreichend
berücksichtigt hatte, wurde von der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft ein
Kompromißpapier als sogenanntes "Non - Paper" den Mitgliedstaaten, in concreto den
Arbeits- und SozialministerInnen, am 20. November 1998 vorgelegt und nach einer
Überarbeitung auf Basis der Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten am 1.
Dezember 1998 im Arbeits- und SozialministerInnenrat diskutiert.
Am gleichen Tag konnte beim gemeinsamen Treffen der Arbeits- und Sozialmini -
sterInnen und Wirtschafts- und Finanzminister Einvernehmen darüber erzielt werden,
das Papier - mit kleinen Änderungen - dem Europäischen Rat in Wien als Grundlage
für die politische Einigung über die beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 vorzu -
legen.
Im Sinne der Ergebnisse des gemeinsamen informellen Treffens der Arbeits-, Sozial -
und FrauenministerInnen in Innsbruck wird in den beschäftigungspolitischen Leit -
linien 1999 im Pfeiler "Chancengleichheit für Frauen und Männer" nunmehr eine
eigene Leitlinie geschaffen mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den Gender
Mainstreaming - Ansatz bei der Umsetzung der Leitlinien in allen vier Säulen
zugrunde zu legen und dafür zu sorgen, daß geeignete Datenerhebungssysteme
und - verfahren zur Verfügung stehen.
Weitere Punkte, die als Ergebnis von Innsbruck in die beschäftigungspolitischen Leit -
linien einfließen, sind Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensunterschiede
zwischen Frauen und Männern, Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts
für gleiche Arbeit oder Arbeit gleichen Wertes, Maßnahmen zur Verringerung der
Segregation des Arbeitsmarktes, die partnerschaftliche Teilung der unbezahlten
Versorgungsarbeit und die Bereitstellung von bezahlbaren, zugänglichen und
qualitativ hochwertigen Angeboten für die Betreuung von Kindern und
pflegebedürftigen Personen sowie Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr in
das Erwerbsleben.
Ein wesentlicher Fortschritt konnte insbesondere dadurch erreicht werden, daß die
Säule IV der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu einer eigenen "Frauensäule"
ausgebaut wurde, in der neben den bereits genannten Maßnahmen auch die aktive
Frauenförderung eingeflossen ist; außerdem haben sich die Mitgliedstaaten auf
europäischer Ebene erstmals dazu bekannt, daß Maßnahmen bezüglich der
partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit für die Chancengleichheit von
Frauen unumgänglich sind.
Zu Frage 2:
Auf Basis der beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 wird der Nationale Aktions -
plan für Beschäftigung überarbeitet und bis Juni 1999 der Europäischen Kommission
übermiftelt werden. Bereits im Nationalen Aktionsplan für das Jahr 1998 wurden
viele Vorarbeiten für den Bereich Chancengleichheit geleistet: Schon jetzt ist ein
wesentliches Element des bestehenden Nationalen Aktionsplans die Einbeziehung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Maßnahmen. Damit hat
Österreich bereits wesentliche Schritte in Richtung eines Gender - Mainstreaming -
Ansatzes gesetzt.
Zu erwähnen ist außerdem, daß Österreich im “Gemeinsamen Beschäftigungsbe -
richt" der EU für seinen “integrativen Ansatz zur Förderung von Frauen am Arbeits -
markt" als best - practice - Land
hervorgehoben wurde.
Zu Frage 4:
Zum Themenschwerpunkt “Chancengleichheit und Beschäftigung" wurden von mir
während der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft eine Reihe von Veranstaltun -
gen abgehalten.
In Linz befaßte sich am 3. und 4. September 1998 eine ExpertInnen und
PolitikerInnenkonferenz unter dem Titel “Arbeit 2002: Die Zukunft der Frauen" mit
den Themenbereichen Arbeitsmarkt und Chancengleichheit, Telearbeit in Europa
und neue Arbeits- und Lebensformen in der Informationsgesellschaft und zeigte die
Anpassungserfordernisse an den deregulierten Arbeitsmarkt auf.
In diesem Zusammenhang habe ich weiters im Rahmen der “IST - Information Society
Technologies, Vienna", im Rahmen derer erstmals auf Initiative der österreichischen
EU - Ratspräsidentschaft der Schwerpunkt “Gender and New Information and
Communication Technologies” in einem breiten Forum erörtert wurde, die “Wiener
Deklaration” präsentiert, die Empfehlungen für einen europaweiten Aktionsplan zur
Forcierung der Teilnahme von Frauen an neuen Informations- und Kommunikations -
technologien beinhaltet.
Ein weiterer Schwerpunkt der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft war der
Themenbereich “Frauenförderung im öffentlichen Dienst”. Vom 12. bis 14. Oktober
1998 wurde bei einer EU - ExpertInnen - Tagung in Wien untersucht, welche
Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung positiver
Maßnahmen für Frauen im öffentlichen Dienst erzielt wurden.