4978/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schaffenrath, Motter und PartnerInnen haben am

26. November 1998 unter der Nr. 5268/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Beschäftigungsrichtlinien der EU für 1999 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Chancengleichheit und Beschäftigung bildeten einen wesentlichen Arbeitsschwer -

punkt während der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft.

 

Beim gemeinsamen informellen Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerin -

nen der Europäischen Union zum Thema "Chancengleichheit und Beschäftigung",

das vom 8. bis 10. Juli 1998 in Innsbruck stattgefunden hat, konnten wichtige

Impulse für die Neugestaltung der beschäftigungspolitischen Leitlinien gesetzt

werden. Themenschwerpunkte der Diskussion der MinisterInnen stellten Gender

Mainstreaming, partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und

Einkommen sowie Benchmarking dar. Sowohl das Europäische Parlament als auch

die Sozialpartner bekannten sich zu einer Stärkung des vierten Pfeilers der

Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung bei gleichzeitiger Einführung eines

Gender Mainstreaming - Ansatzes.

Beim Arbeits- und Sozialministerrat am 27. Oktober 1998 wurde die Zusammenfas -

sung des gemeinsamen informellen Treffens der Arbeits-, Sozial- und Frauenmini -

sterInnen in Innsbruck nochmals den MinisterInnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Seitens der Delegationen hat es keine Einwände zu diesem Papier gegeben.

 

Aufbauend auf dieser Zustimmung hat sich Österreich - wie bereits im vorangegan -

genen Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt (ABA) - auch im Rat Arbeit und

Soziales am 20. November 1998 für der Übernahme der zentralen Ergebnisse von

Innsbruck in die beschäftigungspolitischen Leitlinien eingesetzt.

 

Nachdem von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für die beschäftigungs -

politischen Leitlinien vorgelegt wurde, der weder die Ergebnisse von Innsbruck noch

die daraus resultierenden politischen Ansätze der österreichischen EU -

Ratspräsidentschaft als auch der weiteren EU - Mitgliedstaaten insbesondere im

Bereich der Chancengleichheit von Frauen entsprechend wie ausreichend

berücksichtigt hatte, wurde von der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft ein

Kompromißpapier als sogenanntes "Non - Paper" den Mitgliedstaaten, in concreto den

Arbeits- und SozialministerInnen, am 20. November 1998 vorgelegt und nach einer

Überarbeitung auf Basis der Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten am 1.

Dezember 1998 im Arbeits- und SozialministerInnenrat diskutiert.

 

Am gleichen Tag konnte beim gemeinsamen Treffen der Arbeits- und Sozialmini -

sterInnen und Wirtschafts- und Finanzminister Einvernehmen darüber erzielt werden,

das Papier - mit kleinen Änderungen - dem Europäischen Rat in Wien als Grundlage

für die politische Einigung über die beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 vorzu -

legen.

 

Im Sinne der Ergebnisse des gemeinsamen informellen Treffens der Arbeits-, Sozial -

und FrauenministerInnen in Innsbruck wird in den beschäftigungspolitischen Leit -

linien 1999 im Pfeiler "Chancengleichheit für Frauen und Männer" nunmehr eine

eigene Leitlinie geschaffen mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den Gender

Mainstreaming - Ansatz bei der Umsetzung der Leitlinien in allen vier Säulen

zugrunde zu legen und dafür zu sorgen, daß geeignete Datenerhebungssysteme

und - verfahren zur Verfügung stehen.

Weitere Punkte, die als Ergebnis von Innsbruck in die beschäftigungspolitischen Leit -

linien einfließen, sind Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensunterschiede

zwischen Frauen und Männern, Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts

für gleiche Arbeit oder Arbeit gleichen Wertes, Maßnahmen zur Verringerung der

Segregation des Arbeitsmarktes, die partnerschaftliche Teilung der unbezahlten

Versorgungsarbeit und die Bereitstellung von bezahlbaren, zugänglichen und

qualitativ hochwertigen Angeboten für die Betreuung von Kindern und

pflegebedürftigen Personen sowie Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr in

das Erwerbsleben.

 

Ein wesentlicher Fortschritt konnte insbesondere dadurch erreicht werden, daß die

Säule IV der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu einer eigenen "Frauensäule"

ausgebaut wurde, in der neben den bereits genannten Maßnahmen auch die aktive

Frauenförderung eingeflossen ist; außerdem haben sich die Mitgliedstaaten auf

europäischer Ebene erstmals dazu bekannt, daß Maßnahmen bezüglich der

partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit für die Chancengleichheit von

Frauen unumgänglich sind.

 

Zu Frage 2:

Auf Basis der beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 wird der Nationale Aktions -

plan für Beschäftigung überarbeitet und bis Juni 1999 der Europäischen Kommission

übermiftelt werden. Bereits im Nationalen Aktionsplan für das Jahr 1998 wurden

viele Vorarbeiten für den Bereich Chancengleichheit geleistet: Schon jetzt ist ein

wesentliches Element des bestehenden Nationalen Aktionsplans die Einbeziehung

der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Maßnahmen. Damit hat

Österreich bereits wesentliche Schritte in Richtung eines Gender - Mainstreaming -

Ansatzes gesetzt.

 

Zu erwähnen ist außerdem, daß Österreich im “Gemeinsamen Beschäftigungsbe -

richt" der EU für seinen “integrativen Ansatz zur Förderung von Frauen am Arbeits -

markt" als best - practice - Land hervorgehoben wurde.

Zu Frage 4:

Zum Themenschwerpunkt “Chancengleichheit und Beschäftigung" wurden von mir

während der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft eine Reihe von Veranstaltun -

gen abgehalten.

 

In Linz befaßte sich am 3. und 4. September 1998 eine ExpertInnen und

PolitikerInnenkonferenz unter dem Titel “Arbeit 2002: Die Zukunft der Frauen" mit

den Themenbereichen Arbeitsmarkt und Chancengleichheit, Telearbeit in Europa

und neue Arbeits- und Lebensformen in der Informationsgesellschaft und zeigte die

Anpassungserfordernisse an den deregulierten Arbeitsmarkt auf.

 

In diesem Zusammenhang habe ich weiters im Rahmen der “IST - Information Society

Technologies, Vienna", im Rahmen derer erstmals auf Initiative der österreichischen

EU - Ratspräsidentschaft der Schwerpunkt “Gender and New Information and

Communication Technologies” in einem breiten Forum erörtert wurde, die “Wiener

Deklaration” präsentiert, die Empfehlungen für einen europaweiten Aktionsplan zur

Forcierung der Teilnahme von Frauen an neuen Informations- und Kommunikations -

technologien beinhaltet.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft war der

Themenbereich “Frauenförderung im öffentlichen Dienst”. Vom 12. bis 14. Oktober

1998 wurde bei einer EU - ExpertInnen - Tagung in Wien untersucht, welche

Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung positiver

Maßnahmen für Frauen im öffentlichen Dienst erzielt wurden.