4992/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am

27. November 1998 unter der Nr. 5288/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Vorfälle im Bereich der Heeresnachrichtendienste” gerichtet. Diese Anfrage be -

antworte ich wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

 

Im Rahmen von routinemäßigen Aussprachen mit leitenden Beamten meines Ressorts werde

ich regelmäßig über relevante Vorgänge informiert. Bei einer dieser Gelegenheiten wurde

auch über die in der Fragestellung angesprochenen Themen berichtet.

 

Zu  5:

 

Unbewiesene oder unbegründete Behauptungen weise ich schärfstens zurück. Kontakt -

aufnahmen erfolgen im Rahmen der Verpflichtung des Art. 22 B -VG zur wechselseitigen

Hilfeleistung.

 

Zu 6 bis 9 und 21:

 

Hiezu verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundesministers für

Inneres in Beantwortung des Punktes 16 der Dringlichen Anfrage 5225/J vom 26. November

1998.

Zu 10 bis 15 und 19:

 

Hiezu verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 20. November 1996 (1262/AB zu

1235/J) bzw. auf meine diesbezüglichen Informationen und Erläuterungen im Ständigen

Unterausschuß des Landesverteidigungsausschusses.

 

Zu 16 und 17:

 

Aufgrund von Abwägungen im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B -VG. Eine teilweise Entbindung

von der Amtsverschwiegenheit ist nicht erfolgt.

 

Zu 18:

 

Nein.

 

Zu 20:

 

Nein.

 

Zu 22:

 

Eine derartige Beurteilung ist nicht Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Zu 23 und 24:

 

Entfällt.

 

Zu 25:

 

Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen aufgrund anonymer Anzeigen.

 

Zu 26 und 27:

 

Keine.

Zu 28 und 29:

 

In der Angelegenheit wurden keine Erhebungen seitens meines Ressorts durchgeführt. Die

vom Betroffenen vorgelegte Sachverhaltsdarstellung wurde an die Staatsanwaltschaft wei -

tergeleitet.

 

Zu 30:

 

Keine.

 

Zu 31 und 32:

 

Soweit im Zusammenhang mit den Briefbomben vereinzelte Informationen aus dem Aus -

land eingelangt sind, wurden sie dem Bundesministerium für Inneres unverzüglich zur Ver -

fügung gestellt. Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres erfolgte darüber hinaus

eine Anfrage bei anderen Armeen, ob dort Vorschriften oder Unterlagen vorhanden sind, die

als Vorlage für den Bau der Briefbomben gedient haben könnten. Das Heeres - Nachrichten -

amt war im Wege der Amtshilfe federführend an der Entschlüsselung eines "Bekennerbrie -

fes” beteiligt.

 

Zu 33:

 

Hiezu verweise ich auf meine ausführliche Information im Ständigen Unterausschuß des

Landesverteidigungsausschusses zur Überprüfung von nachrichtendienstlichen Maßnahmen

zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung.