4993/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 27. November 1998 unter
der Nr. 5294/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “aktuelle
Heeresgliederung, rechtliche Begründung” gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller beziehen sich auf einen Vortrag des Herrn Generaltruppeninspektors vor
der Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik zum Thema “Aktuelle
Probleme der militärischen Landesverteidigung 1998”. Dabei nahm General Majcen sowohl
zum Entwurf des sog. Optionenberichtes der Bundesregierung als auch zum
Ministerratsvortrag über die Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 Stellung.
Zu 1 und 2:
Soweit mir bekannt ist, wurde in dem erwähnten Vortrag keineswegs die Meinung vertreten,
daß die Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 “eine Schlußfolgerung aus dem
Optionenbericht” war.
Tatsächlich hat die über Empfehlung des Landesverteidigungsrates von der
Bundesregierung am 1. April 1998 gemäß § 14 Abs. 1 WG beschlossene Strukturanpassung
zur Heeresgliederung 1992 die seit 1995 eingetretenen Veränderungen des sicherheits -
politischen Umfeldes Österreichs zur Grundlage. Über diese Entwicklungen und die daraus
abzuleitenden Folgerungen war zuvor schon im sog. "Situationsbericht 1996" dem
Nationalrat und dem Bundesrat berichtet
worden.
Zu 3:
Diesbezüglich verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 29. Mai 1995 (885/AB zu
902/J, XIX.GP), die im wesentlichen nach wie vor aktuell ist. Den weiteren Änderungen im
sicherheitspolitischen Umfeld Österreichs wurde durch den von der Bundesregierung
beschlossenen, dem Nationalrat und Bundesrat zur Kenntnis gebrachten "Situationsbericht
1996” sowie durch die bereits erwähnte Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992
Rechnung getragen.
Zu 4:
Entfällt im Hinblick auf meine
vorstehenden Ausführungen