4993/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 27. November 1998 unter

der Nr. 5294/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “aktuelle

Heeresgliederung, rechtliche Begründung” gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Anfragesteller beziehen sich auf einen Vortrag des Herrn Generaltruppeninspektors vor

der Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik zum Thema “Aktuelle

Probleme der militärischen Landesverteidigung 1998”. Dabei nahm General Majcen sowohl

zum Entwurf des sog. Optionenberichtes der Bundesregierung als auch zum

Ministerratsvortrag über die Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 Stellung.

 

Zu 1 und 2:

 

Soweit mir bekannt ist, wurde in dem erwähnten Vortrag keineswegs die Meinung vertreten,

daß die Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 “eine Schlußfolgerung aus dem

Optionenbericht” war.

 

Tatsächlich hat die über Empfehlung des Landesverteidigungsrates von der

Bundesregierung am 1. April 1998 gemäß § 14 Abs. 1 WG beschlossene Strukturanpassung

zur Heeresgliederung 1992 die seit 1995 eingetretenen Veränderungen des sicherheits -

politischen Umfeldes Österreichs zur Grundlage. Über diese Entwicklungen und die daraus

abzuleitenden Folgerungen war zuvor schon im sog. "Situationsbericht 1996" dem

Nationalrat und dem Bundesrat berichtet worden.

Zu 3:

 

Diesbezüglich verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 29. Mai 1995 (885/AB zu

902/J, XIX.GP), die im wesentlichen nach wie vor aktuell ist. Den weiteren Änderungen im

sicherheitspolitischen Umfeld Österreichs wurde durch den von der Bundesregierung

beschlossenen, dem Nationalrat und Bundesrat zur Kenntnis gebrachten "Situationsbericht

1996” sowie durch die bereits erwähnte Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992

Rechnung getragen.

 

Zu 4:

 

Entfällt im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen