4995/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Hofmann und Kollegen haben am

4. Dezember 1998 unter der Nr. 5335/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend das “Dokumentationsarchiv des österreichischen

Widerstandes” (DÖW) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Abgabe von Stellungnahmen zu Meinungsäußerungen von Dritten ist nicht

Gegenstand der Vollziehung und unterliegt daher auch nicht dem Interpella -

tionsrecht.

 

Zu Frage 2:

 

An den Österreichischen Turnerbund wurde im Oktober 1998 eine Subvention

in Höhe von 200.000,- Schilling ausbezahlt.

Zu Frage 3:

 

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ist eine weithin

anerkannte Institution, seine wissenschaftlichen Arbeiten genießen die Wert -

schätzung der Fachwelt der Historiker. Ohne auf die verfassungsrechtliche

Stellung des Bundeskanzlers, die den Anfragestellern ja bekannt sein dürfte,

näher einzugehen, möchte ich doch bemerken, daß ich das umfangreiche

Wissen des Leiters des Dokumentationsarchivs des österreichischen Wider -

standes und seine besondere Sensibilität in Fragen, die Forschungsgegen -

stand des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes sind,

überaus schätze.