4997/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 25.

November 1998 unter der Nr. 5221/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Rechtsbereinigung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Das in der Beantwortung der Anfrage Nr. 574/J erwähnte Pilotprojekt wurde mit

allen Bundesministerien durchgeführt und weitestgehend abgeschlossen. Die

dem Projekt zugrundegelegte Methode - ich verweise auf meine Ausführungen

zu Frage 6 - hat sich als zielführend erwiesen. Die Ergebnisse der Durchfor -

stung der vor 1946 erlassenen Normen liegen weitestgehend vor, wobei aller -

dings dort, wo vorrangig vor 1946 erlassene Normen betroffen sind, nicht alle

Vorarbeiten abgeschlossen werden konnten. Der Entwurf eines Rechtsbereini -

gungsgesetzes für die vor 1946 erlassenen Normen ist nunmehr in Ausarbei -

tung.

Zu Frage 3:

 

Eines der Ergebnisse des erwähnten Pilotprojektes ist auch, daß die gewählte

Methode auf ihre Eignung hin getestet wurde. Ausgehend von diesen Erfahrun -

gen ist festzuhalten, daß sämtliche Aspekte, die in lit. a bis e der Frage aufge -

listet sind, im Rahmen der gewählten Methode der Rechtsbereinigung berück -

sichtigt werden, der in lit. e genannte Gesichtspunkt allerdings nur dort, wo

aufgrund des Alters der Rechtsvorschrift die Verständlichkeit nicht mehr gege -

ben ist. Es hat sich gezeigt, daß hinsichtlich des alten - vor 1946 erlassenen -

Normbestandes durch Beseitigung nicht mehr aktueller Normen und Einarbei -

tung von Normteilen in die jeweilige sachliche Schwerpunktregelung die Zahl

der Normen um bis zu 30 % verringert werden kann.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Neukodifikation von wichtigen Teilbereichen der Rechtsordnung bedarf je -

weils eines eigenen - von dem in den Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 er -

wähnten Rechtsbereinigungsprojekt verschiedenen - Projekts, das jedoch nicht

durch das Bundeskanzleramt, sondern das jeweils zuständige Fachressort

durchzuführen wäre.

 

Zu Frage 6:

 

Die laufende Berücksichtigung von Rechtsbereinigungsaspekten bei Gesetzes -

vorhaben ist einer der Grundpfeiler der Methodik des Pilotprojekts. Zunächst

werden alle im Prüfungszeitraum erlassenen Rechtsnormen untersucht und im

Hinblick auf die notwendigen Bereinigungsmaßnahmen bestimmten Kategorien

zugeordnet. Jedes Ressort hat als Ergebnis der Untersuchung eine nach den

Norminhalten systematisch geordnete Liste aller in seine Zuständigkeit fallen -

den Rechtsnormen, die bei jeder Norm die Bereinigungskategorie anführt; die

Kategorien reichen von “beibehalten” über mehrere Zwischenstufen bis “auf -

heben”. Die Ressortliste kann nun wahlweise zur Gänze, in Teilen, aber auch

jederzeit hinsichtlich einzelner Normen abgearbeitet werden. Wann immer in

einem bestimmten Bereich gesetzliche Vorhaben geplant sind, kann mit Hilfe

der Rechtsbereinigungsliste geprüft werden, ob nicht im Zuge des jeweiligen

gesetzlichen Vorhabens auch Rechtsbereinigung bei inhaltlich verwandten

Normen vorgenommen werden kann.