5001/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde vom

4. Dezember 1998, Nr. 5322/J, betreffend Einführung einer Buchführungspflicht bei den

Bauern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Verbesserung der Leistungsfähigkeiten der Strukturen ist ein unerlässucheri Bestandteil

der Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik. Die gemeinsame Agrarpolitik muss auch

künftig stets darauf abzielen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftli -

chen Betriebe zu verbessern. Die gemeinschaftlichen Investitionsbeihilfen sollen zur Moder -

nisierung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen und ihre Lebensfähigkeit im Rahmen

einer rationalen Entwicklung der Agrarerzeugung verbessern. Die Investitionsbeihilfen sind

jedoch auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu konzentrieren, die diese Finanzhilfe am nötig -

sten brauchen. Demzufolge sind gemäß Verordnung (EG) Nr.950/97 des Rates zur Verbes -

serung der Effizienz der Agrarstruktur Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Be -

trieben u.a. auf landwirtschaftliche Betriebe beschränkt, die "sich zu einer vereinfachten

Buchführung verpflichten, die mindestens folgendes umfaßt

-    Die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben mit Belegen,

-    Die Aufstellung einer Jahresbilanz betreffend den Stand der Aktiva und Passiva des

     Betriebes.” (Art. 5 Abs. 1 lit. d der VO (EG) 950/97)

 

Gemäß Art. 151 [Übergangsbestimmungen betreffend einzelne Sekundärrechtsakte] der Bei -

trittsakte sind die österreichischen Landwirte von der in der "Effizienzverordnung” vorge -

sehenen verpflichtenden vereinfachten Buchführungspflicht bis zum 31.12.1999 befreit.

 

Im Rahmen der Diskussion über die AGENDA 2000 hat die Kommission einen Vorschlag für

eine Verordnung zur Förderung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung vorgelegt, die

eine Wirtschaftlichkeitsbedingung für die Gewährung einzelbetrieblicher Investitionsbeihilfen

vorsieht. Es wurden seitens der Europäischen Kommission aber noch keine Unterlagen vor -

gelegt, aus denen hervorgehen würde, wie die Einhaltung dieser Bedingung zu überprüfen

wäre. Selbstverständlich sind die Investitionsbeihilfen auch zukünftig auf jene landwirtschaft -

lichen Betriebe zu konzentrieren, die diese Finanzhilfe am nötigsten brauchen.

 

Ich werde mich auch zukünftig im Rahmen der Investitionsförderung dafür einsetzen, dass

Förderungen effizient eingesetzt werden können, ohne dadurch einen unvertretbaren büro -

kratischen Mehraufwand für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen.