5002/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 4. Dezember 1998,
Nr. 5332/J, betreffend importierte Lebendschweine und A - Stempel, beehre ich mich folgen -
des mitzuteilen:
Einleitend darf festgestellt werden, dass der massive Preiseinbruch der Schweinepreise nicht
auf einen “Import” von holländischen oder dänischen Schweinen, sondern auf eine deutliche
Steigerung in der Produktion der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zurückzu -
führen ist. Absatzprobleme am russischen und teilweise - im Zuge der Wirtschaftskrise - am
asiatischen Markt haben die Situation jedoch zusätzlich verschärft.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Festzuhalten ist, dass für das Veterinärrecht wie auch für die Lebensmittelkennzeichnung
nicht der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, sondern die Frau Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zuständig ist. Es darf daher grundsätzlich
auf die Anfragebeantwortung der an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz gerichteten Anfrage,
Nr. 5331/J, verwiesen werden.
Fleisch von in Österreich geschlachteten Schweinen ist - unabhängig von der Herkunft der
Tiere - aufgrund der veterinärrechtlichen Bestimmungen (Fleischuntersuchungsgesetz,
BGBI 52211982 idgF) auf die Genusstauglichkeit für den Menschen zu untersuchen und mit
dem in Ihrer Anfrage angesprochenen Stempel zu versehen. Dieses Kennzeichen gibt Aus -
kunft über den Schlachthof und das Fleischuntersuchungsorgan, das die Fleischuntersu -
chung durchführte. Zweck dieser Kennzeichnung ist daher nicht eine Herkunftsbezeichnung,
sondern die Bestätigung, dass der Schlachtkörper ordnungsgemäß untersucht wurde.
Um sicherzugehen, dass es sich um Fleisch aus Österreich handelt, hat der Konsument je -
doch die Möglichkeit, auf die freiwilligen Herkunftssysteme der Marktteilnehmer, wie z. B.
das Gütesiegel der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, zurückzugreifen. Aufgmnd der
einzelnen Kennzeichnungselemente ist für den Konsumenten in den Geschäften klar er -
kennbar, dass es sich um Frischfleisch handelt, das von österreichischen Gütesiegelbauern
produziert wurde.