5004/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5443/J - NR/1998 betreffend Arbeitsleihverträge und

Leiharbeit im öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen am

16. Dezember 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1:

 

Antwort:

 

In meinem Büro waren im Jahr 1998 drei Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Ad 2:

 

Antwort:

 

Die angeführten Personen wurden in meinem Büro in folgenden Verwendungen zur Dienstleistung

eingesetzt:

a) Allgemein bildendes Schulwesen, Parlament, Qualitätsentwicklung Lehrplanentwicklung,

    Landesschulratspräsidentenkonferenz, Pädagogische Akademien, Pädagogische Institute,

    Schulpsychologie, Frauenthemen, Religionsfragen

b) Pressesprecherin, Journalistenkontakte, Pressekonferenzen, Marketing, Organisation der

    Bundesländertage

c) EU - Agenden im Bildungsbereich, Nachbereitung des Ratsvorsitzes im Bildungs - und Kultur -

    bereich, technologische Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Technologie und neue Medien

Ad 3:

 

Antwort:

 

Die Arbeitsleihverträge sind mit dem ORF¤ der ÖVP und dem Bildungswerk der Industrie

abgeschlossen.

 

Ad 4:

 

Antwort:

 

Die Arbeit im Ministerbüro stellt besondere Ansprüche an die betroffenen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter.

Die Auswahl der Personen hat sohin äußerst selektiv zu erfolgen. Die Fülle der schwierigen und

zeitaufwändigen Arbeiten sowie die gestellten qualitativen Ansprüche bedingen eine entsprechende

finanzielle Dotierung, die sich an den Leistungserwartungen an jene Bediensteten orientieren muss,

die eine vergleichbare Verantwortung tragen.

Die Mitarbeiter des Büros stehen auch zu für andere Bedienstete unüblichen Zeiten zur Verfügung

und leisten konzeptive Arbeiten, die ihrer Mitarbeit für die Ressortleitung entsprechen müssen.

 

Ad 5:

 

Antwort:

 

Die auf Grund der Verträge ruckvergüteten Kosten beliefen sich auf S 3,440.000,--.

 

Ad 6:

 

Antwort:

 

Die Kosten wurden entsprechend den Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes beim Verrech -

nungsansatz 1/12008/7294/109 - Bedienstete gemäß Punkt 3(7) Stellenplan (A/1) - (Arbeitsleih -

verträge) verrechnet.

Ad 7 und 8:

 

Antwort:

 

Die Budgetwahrheit bleibt bestehen, da für Beschäftigte im Arbeitsleihvertrag eine vorhandene

Planstelle zu binden ist, sich dadurch keine Vermehrung des Personalstandes ergibt und die

auflaufenden Kosten - wie bereits angeführt - im Bundesvoranschlag ausgewiesen sind.

Die Reduktion des Personalstandes des Bundes bleibt aufrecht, da die vorgegebene Einsparungsrate

beachtet wurde.