5009/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5303/J - NR/1998, betreffend Lehrlingsausbildung
bei den ÖBB, die die Abgeordneten Kukacka und Kollegen am 30. November 1998 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Zahl der Lehrlinge bei den ÖBB von 1990 - 1998 getrennt nach Bundesländern ist in der
Beilage ersichtlich.
Zu den Fragen 2 und 7:
Die “Privatstiftung für Berufsausbildung” wurde gegründet, um gegebenenfalls, die bei den
ÖBB vorhandene Kapazität an qualitativ hochwertigen Ausbildungsplätzen bei einem Rückgang
der Aufnahmen an auszubildenden Lehrlingen bei den ÖBB nicht zu verlieren. Die qualitative
Hochwertigkeit der Ausbildungsplätze bei den ÖBB hat auch der Bundesminister für wirt -
schaftliche Angelegenheiten durch die Verleihung des Staatswappens gewürdigt.
Der mögliche Rückgang an auszubildenden Lehrlingen ist eine Folge des durch den Nationalrat
beschlossenen Bundesbahngesetzes 1992.
Dieses verpflichtet den Vorstand der ÖBB ex lege zu
einer kaufmännischen, an einzelwirtschaftlichen Kriterien orientierten Geschäftsführung, daher
kann aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten keine Garantie für eine jährlich definierte
Anzahl von aufzunehmenden Auszubildenden abgegeben werden, obwohl hochwertige Aus -
bildungskapazitäten vorhanden sind. Das Bundesbahngesetz 1992 schränkt auch das Weisungs -
recht des Verkehrsministers auf ganz wenige verkehrspolitische Tatbestände ein, Angelegenhei -
ten der Lehrlingsausbildung gehören nicht dazu.
Die Ausnutzung bzw. Absicherung der qualitativ hochwertigen Lehrlingsausbildungsplätze bei
den ÖBB und die Erfüllung des Zieles der Bundesregierung nach einer deutlichen Erhöhung der
Zahl der auszubildenden Lehrlinge, waren Anlaß, diese Stiftung zu gründen.
Zu Frage 3:
Auszubildende Lehrlinge in der “Privatstiftung für Berufsausbildung”:
1997: 158 Aufnahmen
1998: 0 Aufnahmen
Zu Frage 4:
Der Verlust eines jeden Ausbildungsplatzes aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist für
das Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung schädlich. Es war daher Aufgabe des
Eigentümers, den als Folge des Bundesbahngesetzes 1992, das den Vorstand der ÖBB zu einer
kaufmännischen, an einzelwirtschaftlichen Kriterien orientierten Geschäftsführung verpflichtet,
drohenden Verlust von Ausbildungsplätzen zu vermeiden. in den einschlägigen Bestimmungen
der Privatstiftung ist vorgesehen, daß auch andere Verkehrsunternehmen, die bisher keine, oder
nur wenige Ausbildungsplätze für Lehrlinge hatten, Lehrlinge in der Privatstiftung ausbilden
können. Die Privatstiftung dient daher der Vermehrung von Ausbildungsplätzen und entfaltet
insoferne Vorbildwirkung.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Kosten sind vertraglich geregelt und werden an Hand eines Lehrlings/Monat dargestellt:
Entgelt für den Lehrling 5.000,- öS
Ausbildungskosten: 9.600,- öS
Verwaltungskosten: 450,- öS
Aus dem Budgetkapitel 65 werden der Privatstiftung keine Mittel zu Verfügung gestellt.
Zu Frage 8:
Da diese an und für sich sinnvolle Behaltefrist in den gegenwärtigen Regelungen nicht enthalten
ist, habe ich den Vorstand der Stiftung angewiesen, mit den ÖBB entsprechende Gespräche
aufzunehmen.
Zu Frage 9:
Für die Aufnahmen 1997 wurde die Bewilligung aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes erteilt
und zwar für den gesamten Ausbildungszeitraum. Es wurden somit alle notwendigen Kriterien
erfüllt.
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