5011/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen haben am
16. Dezember 1998 unter der Nummer 5351/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage, betreffend “Verstärkte Kontrolltätigkeit der Exekutive im
Straßenverkehr” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Wurde den Forderungen der ÖVP nach mehr Kontrolle im Straßenverkehr
Rechnung getragen?
2. Wieviele Kontrollen wurden in diesem Jahr (1.1.1998 bis 31.12.1998) im Vergleich
zum letzten Jahr durchgeführt?
3. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promillegrenze am 6.1.1998 bis
31.12.1998 mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten.
Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert zwi -
schen 0,8 und 1,2 Promille, bzw. zwischen 1,2 und 1,6 Promille und ab 1,6
Promille angehalten?
4. Können Sie eine Aussage über die Höhe des Blutalkoholwertes der Lenker tref -
fen, die einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht haben?
Wenn ja, führen Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in der in
Frage 4 angeführten gestaffelten Promillebereiche an.”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie bereits in der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 18.9.1998 ausgeführt, habe ich
Anfang Dezember 1997, also knapp vor Inkrafttreten der StVO - Novelle und der
Novelle zum Führerscheingesetz am 06.01.1998, alle Landes - und Bezirkshaupt -
männer schriftlich eindringlich gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verstärkte
Verkehrskontrollen anzuordnen, um so zu
einer weiteren Erhöhung der Ver -
kehrssicherheit beizutragen. Dies besonders auch deshalb, weil in den letzten
Jahren, so auch ganz deutlich im Jahr 1997, durch mein Ressort auf dem Sektor der
technischen Ausrüstung der Exekutive wesentliche Voraussetzungen für eine
verstärkte Kontrolltätigkeit im Straßenverkehr geschaffen wurden, die auch genützt
gehören. Obwohl mir dazu aus den Bundesländern keine entsprechenden Daten -
abgesehen von “Alkohol” - Kontrollen und den Einsätzen der Laser - Geschwindig -
keitsmeßgeräte (siehe beiliegende Aufstellungen) - vorliegen, so bin ich auch heute
noch der Überzeugung, daß die Kontrolltätigkeit im Straßenverkehr gegenüber früher
deutlich zugenommen hat.
Zu Frage 2:
Dazu liegen mir nur Daten über die Atemalkoholkontrollen und Laser - Geschwindig -
keitsmessungen vor. Sie zeigen, daß die Exekutive österreichweit im Jahr 1998 um
22,9 % mehr Alkotests durchgeführt hat, als im Jahr 1997 und zwar stieg die Anzahl
der Tests von 94.973 auf 116.727. Die Anzahl der Anzeigen wegen ‚Alkohol am
Steuer”‘ ging von 45.786 im Jahre 1997 auf 41.939 oder um 8,4 % zurück, wobei hier
schon die Anzeigen aufgrund der Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,5 berück -
sichtigt sind. Andernfalls würde sich ein Rückgang der Anzeigen von 24,6 %
ergeben.
Die Laser - Geschwindigkeitsmeßgeräte wurden im vergangenen Jahr 170.370 mal
eingesetzt. Gegenüber dem Jahr 1997 (174.454 Einsätze) ist das ein Minus von
2,3 %. Die jeweilige Einsatzdauer lag zwischen einer und zwei Stunden. Die Anzahl
der Beanstandungen ist erfreulicherweise von 1,025.746 (1997) auf 886.756 oder um
13,6 % im Jahr 1998 zurückgegangen.
Die Frage nach der Anzahl aller Kontrollen, die von der Exekutive im Straßenverkehr
durchgeführt werden, kann ich nicht beantworten. Die Exekutivdienststellen sind -
wohl auch im Sinne einer sparsamen Verwaltung - nur angewiesen, u.a. Daten über
Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte (Unfallhauptursachen) in ihren Jahrestätig -
keitsberichten dem Bundesministerium für Inneres vorzulegen.
Zu Frage 3:
Nach Einführung der 0,5 %o BAK - Grenze bzw. der 0,25 mg/l AAK - Grenze am
06.01.1998 wurden von der Exekutive bis 31.12.1998 insgesamt 7.431 Lenker mit
einem Atemalkoholwert zwischen 0,25 mg/l und 0,40 mg/l (entspricht etwa einem
Wert zwischen 0,5 %o und 0,8 %o Blutalkohol) angehalten. Mit einem Atemalkohol -
wert über 0,4 mg/l (entspricht etwa einem Blutalkoholwert von über 0,8 %o) wurden
im vergangenen Jahr 34.508 Lenker angehalten.
Weitere Aufgliederungen liegen mir für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Einige
Dienststellen der Bundespolizei und Bundesgendarmene haben Sonderauswertun -
gen der »positiven‘ Alkotests, mit eingeschränktem Zeitraum bzw. eingegrenzter Ört -
lichkeit, durchgeführt. Diese Sonderauswertungen ergaben, daß über 30 % der Len -
ker mit positivem Alkotest einen Meßwert ab 0,8 mg/l AAK, das entspricht etwa
einem Wert ab 1,6 %o BAK, zu verantworten
hatten. 26,1 % der positiven Alkotests
erbrachten Meßwerte zwischen 0,25 und 0,39 mg/l AAK, das entspricht etwa 0,5 bis
0,79 %o BAK. Weitere Aufschlüsselungen sind in der beiliegenden Zusammen -
stellung enthalten.
Zu Frage 4:
Österreichweite Zahlen liegen mir dazu nicht vor, sondern nur aus einer von mir initi -
ierten Sondererhebung bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden in den Bundes -
ländern Vorarlberg und Wien, sowie aus Sonderauswertungen einiger Dienststellen
der Bundespolizei bzw. Bundesgendarmerie. Diese ergeben im Hinblick auf Ihre
Frage - wie bei Pkt. 3 ebenfalls zeitlich und örtlich begrenzt - die in der Beilage zu-
sammengefaßten Ergebnisse.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!