5011/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen haben am

16. Dezember 1998 unter der Nummer 5351/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage, betreffend “Verstärkte Kontrolltätigkeit der Exekutive im

Straßenverkehr” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

“1. Wurde den Forderungen der ÖVP nach mehr Kontrolle im Straßenverkehr

      Rechnung getragen?

 

2. Wieviele Kontrollen wurden in diesem Jahr (1.1.1998 bis 31.12.1998) im Vergleich

     zum letzten Jahr durchgeführt?

 

3. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promillegrenze am 6.1.1998 bis

    31.12.1998 mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten.

    Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert zwi -

    schen 0,8 und 1,2 Promille, bzw. zwischen 1,2 und 1,6 Promille und ab 1,6

    Promille angehalten?

 

4. Können Sie eine Aussage über die Höhe des Blutalkoholwertes der Lenker tref -

    fen, die einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht haben?

    Wenn ja, führen Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in der in

    Frage 4 angeführten gestaffelten Promillebereiche an.”

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Wie bereits in der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 18.9.1998 ausgeführt, habe ich

Anfang Dezember 1997, also knapp vor Inkrafttreten der StVO - Novelle und der

Novelle zum Führerscheingesetz am 06.01.1998, alle Landes - und Bezirkshaupt -

männer schriftlich eindringlich gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verstärkte

Verkehrskontrollen anzuordnen, um so zu einer weiteren Erhöhung der Ver -

kehrssicherheit beizutragen. Dies besonders auch deshalb, weil in den letzten

Jahren, so auch ganz deutlich im Jahr 1997, durch mein Ressort auf dem Sektor der

technischen Ausrüstung der Exekutive wesentliche Voraussetzungen für eine

verstärkte Kontrolltätigkeit im Straßenverkehr geschaffen wurden, die auch genützt

gehören. Obwohl mir dazu aus den Bundesländern keine entsprechenden Daten -

abgesehen von “Alkohol” - Kontrollen und den Einsätzen der Laser - Geschwindig -

keitsmeßgeräte (siehe beiliegende Aufstellungen) - vorliegen, so bin ich auch heute

noch der Überzeugung, daß die Kontrolltätigkeit im Straßenverkehr gegenüber früher

deutlich zugenommen hat.

 

Zu Frage 2:

 

Dazu liegen mir nur Daten über die Atemalkoholkontrollen und Laser - Geschwindig -

keitsmessungen vor. Sie zeigen, daß die Exekutive österreichweit im Jahr 1998 um

22,9 % mehr Alkotests durchgeführt hat, als im Jahr 1997 und zwar stieg die Anzahl

der Tests von 94.973 auf 116.727. Die Anzahl der Anzeigen wegen ‚Alkohol am

Steuer”‘ ging von 45.786 im Jahre 1997 auf 41.939 oder um 8,4 % zurück, wobei hier

schon die Anzeigen aufgrund der Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,5 berück -

sichtigt sind. Andernfalls würde sich ein Rückgang der Anzeigen von 24,6 %

ergeben.

 

Die Laser - Geschwindigkeitsmeßgeräte wurden im vergangenen Jahr 170.370 mal

eingesetzt. Gegenüber dem Jahr 1997 (174.454 Einsätze) ist das ein Minus von

2,3 %. Die jeweilige Einsatzdauer lag zwischen einer und zwei Stunden. Die Anzahl

der Beanstandungen ist erfreulicherweise von 1,025.746 (1997) auf 886.756 oder um

13,6 % im Jahr 1998 zurückgegangen.

 

Die Frage nach der Anzahl aller Kontrollen, die von der Exekutive im Straßenverkehr

durchgeführt werden, kann ich nicht beantworten. Die Exekutivdienststellen sind -

wohl auch im Sinne einer sparsamen Verwaltung - nur angewiesen, u.a. Daten über

Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte (Unfallhauptursachen) in ihren Jahrestätig -

keitsberichten dem Bundesministerium für Inneres vorzulegen.

 

Zu Frage 3:

 

Nach Einführung der 0,5 %o BAK - Grenze bzw. der 0,25 mg/l AAK - Grenze am

06.01.1998 wurden von der Exekutive bis 31.12.1998 insgesamt 7.431 Lenker mit

einem Atemalkoholwert zwischen 0,25 mg/l und 0,40 mg/l (entspricht etwa einem

Wert zwischen 0,5 %o und 0,8 %o Blutalkohol) angehalten. Mit einem Atemalkohol -

wert über 0,4 mg/l (entspricht etwa einem Blutalkoholwert von über 0,8 %o) wurden

im vergangenen Jahr 34.508 Lenker angehalten.

Weitere Aufgliederungen liegen mir für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Einige

Dienststellen der Bundespolizei und Bundesgendarmene haben Sonderauswertun -

gen der »positiven‘ Alkotests, mit eingeschränktem Zeitraum bzw. eingegrenzter Ört -

lichkeit, durchgeführt. Diese Sonderauswertungen ergaben, daß über 30 % der Len -

ker mit positivem Alkotest einen Meßwert ab 0,8 mg/l AAK, das entspricht etwa

einem Wert ab 1,6 %o BAK, zu verantworten hatten. 26,1 % der positiven Alkotests

erbrachten Meßwerte zwischen 0,25 und 0,39 mg/l AAK, das entspricht etwa 0,5 bis

0,79 %o BAK. Weitere Aufschlüsselungen sind in der beiliegenden Zusammen -

stellung enthalten.

 

Zu Frage 4:

 

Österreichweite Zahlen liegen mir dazu nicht vor, sondern nur aus einer von mir initi -

ierten Sondererhebung bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden in den Bundes -

ländern Vorarlberg und Wien, sowie aus Sonderauswertungen einiger Dienststellen

der Bundespolizei bzw. Bundesgendarmerie. Diese ergeben im Hinblick auf Ihre

Frage - wie bei Pkt. 3 ebenfalls zeitlich und örtlich begrenzt - die in der Beilage zu-

sammengefaßten Ergebnisse.

 

 

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