5012/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen vom
2. Dezember 1998, Nr. 5308/J, betreffend 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Finanzierung der angesprochenen Beihilfen für die Schweineerzeuger erfolgt innerhalb
des im Bundesfinanzgesetz (BFG) 1998 vorgegebenen Budgetrahmens. Die
Regierungsvorlage 1450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen,
2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998, enthält daher keine Überschreitungsgenehmigung für
Zahlungen an die Schweineproduzenten und keinen diesbezüglichen Voranschlagsansatz.
Zu 3. und 4.:
Die Notifizierung der materiellen Grundlage der gegenständlichen Förderungsmaßnahme
fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft.