5012/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen vom

2. Dezember 1998, Nr. 5308/J, betreffend 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Finanzierung der angesprochenen Beihilfen für die Schweineerzeuger erfolgt innerhalb

des im Bundesfinanzgesetz (BFG) 1998 vorgegebenen Budgetrahmens. Die

Regierungsvorlage 1450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen,

2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998, enthält daher keine Überschreitungsgenehmigung für

Zahlungen an die Schweineproduzenten und keinen diesbezüglichen Voranschlagsansatz.

 

Zu 3. und 4.:

 

Die Notifizierung der materiellen Grundlage der gegenständlichen Förderungsmaßnahme

fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft.