5013/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen vom

4. Dezember 1998, Nr. 5316/J, betreffend den Anteil des Bundes am Finanzierungsaufwand

des Linzer Musiktheaters, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Gemäß § 22 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes 1997 gewährt der Bund den Ländern und

Gemeinden für die auf eigene Rechnung geführten Theater und jene Theater, zu deren

Abgangsdeckung sie vertraglich verpflichtet sind, großzügige Unterstützungszahlungen in

Form eines Zweckzuschusses im Ausmaß von insgesamt 293 Millionen Schilling jährlich.

Diese Bundesleistung ist zur teilweisen Deckung des laufenden Betriebsabganges oder

eines darüberhinaus erforderlichen Investitionsaufwandes zu verwenden. Für das Linzer

Landestheater stehen unter diesem Titel insgesamt 48,755 Millionen Schilling jährlich zur

Verfügung, welche je zur Hälfte dem Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz

zugutekommen.

 

Im Hinblick auf die Bemühungen der Bundesregierung um die Budgetkonsolidierung sowie

die Notwendigkeit der Einhaltung der Maastricht - Kriterien, die eine restriktive Budgetpolitik

unumgänglich machen, ist derzeit von Bundesseite eine weitere finanzielle Beteiligung an

dem vom Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz in Angriff genommenen

Projekt der Errichtung eines neuen Musiktheaters nicht vorgesehen.