5013/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen vom
4. Dezember 1998, Nr. 5316/J, betreffend den Anteil des Bundes am Finanzierungsaufwand
des Linzer Musiktheaters, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Gemäß § 22 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes 1997 gewährt der Bund den Ländern und
Gemeinden für die auf eigene Rechnung geführten Theater und jene Theater, zu deren
Abgangsdeckung sie vertraglich verpflichtet sind, großzügige Unterstützungszahlungen in
Form eines Zweckzuschusses im Ausmaß von insgesamt 293 Millionen Schilling jährlich.
Diese Bundesleistung ist zur teilweisen Deckung des laufenden Betriebsabganges oder
eines darüberhinaus erforderlichen Investitionsaufwandes zu verwenden. Für das Linzer
Landestheater stehen unter diesem Titel insgesamt 48,755 Millionen Schilling jährlich zur
Verfügung, welche je zur Hälfte dem Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz
zugutekommen.
Im Hinblick auf die Bemühungen der Bundesregierung um die Budgetkonsolidierung sowie
die Notwendigkeit der Einhaltung der Maastricht - Kriterien, die eine restriktive Budgetpolitik
unumgänglich machen, ist derzeit von Bundesseite eine weitere finanzielle Beteiligung an
dem vom Land Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz in Angriff genommenen
Projekt der Errichtung eines neuen Musiktheaters nicht vorgesehen.