5020/AB XX.GP

 

Zu Zahl: 5311/J - NR/1998

 

Die Abgeordneten Dipl. - Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen haben an mich

eine schriftliche Anfrage betreffend "Berger - Deponie" gestellt.

 

Die Fragen lauten wie folgt:

 

1.

Hat das BMfLF als Oberste Wasserrechtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen

vorgeschrieben und wurde vom BMfLF die nach § 138 (1) b) WRG mögliche Lösung

ausgeschlossen?

 

2.

Welche Ingenieurbüros und andere Unternehmen wurden im Zuge der Räumung

insgesamt mit welchen Leistungen und mit welchen Auftragssummen beauftragt.

 

3.

Um welche Vereinigung handelt es sich bei der ARGE Berger - Deponie?

In wessen Auftrag ist Herr Roland Rusy tätig?

 

4.

Wurden alle Aufträge öffentlich ausgeschrieben?

 

5.

Von wem wurde jeweils über die Vergabe entschieden?

 

6.

Wo wurden die rund 411.000 Tonnen sogenanntes Vererdungsmaterial verbracht und

in welchen Anlagen wurde wieviel vererdet und wohin wurde das restliche Material

verbracht.

7.

Wohin wurden die restlichen aufgelisteten Abfallfraktionen in welcher Menge

verbracht, wie wurden sie behandelt und welche Restprodukte sind verblieben?

 

8.

Wie ist es zu erklären, daß in einer gefährlichen Altlast von rund 900.000 Tonnen

Inhalt lediglich 440 Tonnen gefährliche Abfälle enthalten waren?

 

Diese Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In der Angelegenheit der Räumung der Berger - Deponie ist die Bezirks -

hauptmannschaft Wiener Neustadt die eigentliche Vollstreckungsbehörde, die ich auch

mit der vorliegenden Anfrage befaßt habe.

 

Da der Titelbscheid Maßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) angeordnet

hat, das dem Bundesrecht angehört, ergibt sich meine Zuständigkeit als oberste

sachlich in Betracht kommende Behörde für die Vollstreckung dieses Titelbescheids

nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG).

 

Das Exekutionsrecht hat jedoch seine Grenzen im jeweiligen Titelbescheid, sodaß die

Tätigkeit der Exekutionsbehörde vom Titelbescheid vorgegeben ist. Im übrigen

obliegen Angelegenheiten des Wasserrechtes dem Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft, sodaß ich um Verständnis bitte, wenn ich insoweit von der

Beantwortung absehe.

 

Zu Frage 2:

 

Ohne Berücksichtigung der Voruntersuchungen wurden nach den mir vorliegenden

Informationen im wesentlichen folgende Leistungsverträge abgeschlossen

 

a)

DI Josef Ringhofer, Ziv. Ing. für Kulturtechnik, 1140 Wien, Felbigergasse 3/1/12:

Projektersteller, Projektüberwachung und Projektsteuerung,

Werkvertrag vom 31.3.1993, Auftragssumme S 2,206.800,--

1. Zusatzwerkvertrag vom 17.2.1994,

2. 2. Zusatzwerkvertrag vom 20.3.1995,

3. Zusatzwerkvertrag vom 19.11.1996,

4. Zusatzwerkvertrag vom 29.7.1998,

Gesamtauftragssumme dieser Zusatzwerkverträge S 26.955.578,-.

Dieser Zivilingenieur ist von 1993 bis jetzt mit der Planung, Vorbereitung und

Überwachung sowie fachtechnischen Betreuung und Projektsteuerung der Räumung

der Berger - Deponie beschäftigt.

b)

DI Vinzenz Trugina, Kulturtechniker, Aspangbahnstraße 4, 2361 Laxenburg:

örtliche Bauaufsicht,

Gesamtauftragssumme S 8,323.836,--, Vertrag vom 26.6.1996

Zusatzauftrag Bauaufsicht Straßenbauarbeiten vom 2.7.1997, S 56.680,--

Zusatzaufträge für Beschleunigungen: S 37.290,-- vom 25.2.1998, S 29.380,-- vom

12.3.1998, S 146.400,-- vom 1.4.1998 und S 183.000,-- vom 25.5.1998.

 

c)

Dr. Werner Cernoch, Ziv.Ing. für technische Chemie, 1150 Wien, Pelzgasse 7/1:

örtliche Aufsicht, Chemie und Abfalleinstufung,

Gesamtauftragssumme S 7,382.706,60, Vertrag vom 26.6.1996.

Zusatzauftrag vom 7. Jänner 1997: S 49.200,--

Zusatzauftrag vom 25.2.1998: S 38.940,--

Zusatzauftrag vom 1.4.1998: S 165.000,--

Zusatzauftrag vom 25.5.1998: S 207.000,--

 

d)

Umwelt - Analytisches Institut, DI Dr. Bernhard Heindl, Ziv.Ing. für technische

Chemie:

Durchführung der Grundwasserbeweissicherung,

Gesamtauftragssumme S 10,722.394,- Vertrag vom 13. Mai 1996.

 

e)

ARGE Rumpold - Wogrolly, Roseggergasse 4, 8793 Trofajach,

Durchführung von Eluat - und Feststoffanalysen,

Gesamtauftragssumme S 4.602,720,- Vertrag vom 30. Juli 1996.

 

f)

Firma GECO Umwelttechnik GmbH., Ingenieurbüro für Hydrogeologie,

Bohrlochmessungen und Geophysik, Kapfenberg:

Durchführung bohrlochgeophysikalischer Messungen zur detaillierten Feststellung der

Grundwasserströmungsverhältnisse der Berger - Deponie.

Gesamtauftragssumme S 173.250,- Vertrag vom 23. Juni 1998.

 

g)

Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt:

Deponiegasmessungen,

S 61.600,- Auftrag vom 19.9.1996.

h)

ARSENAL Researeh - österreichisches Forschungs - und Prüfzentrum GesmbH.

Faraday G. 3, 1030 Wien:

Auftrag zur ergänzenden Untersuchung des "Zwischenstauers” unterhalb der Berger -

Deponie,

Gesamtauftragssume S 541.750,-.

 

i)

Universität für Bodenkultur, Muthgasse 18, 1190 Wien,

Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen des Bewuchses in den

Grundwassersonden,

Auftragssumme S 66.200,-.

 

j)

Firma Anton Steiner und Co KG, Überland 59, 3334 Gaflenz:

Lieferung und Montage von ca. 700 m Leitschiene

Auftragssumme S 360.500,-.

 

k)

Firma Reisinger, Feldstraße 2, 4482 Ennsdorf:

Reinigungsarbeiten an einigen Grundwassersonden,

Auftragssumme S 143.680,-.

 

l)

Firma Brunnenbau und BodenaufschließungsgesmbH. Schloßpark 15, 2283

Obersiebenbrunn:

Durchführung von Reinigungsarbeiten an allen Grundwassersonden mit einer anderen

Technologie,

Auftragssumme S 337.350,-.

 

m)

Firma Swielelsky BaugesmbH, 2620 Loipersbach:

Durchführung von Erd - und Straßenbauarbeiten zur Neuerrichtung einer

Gemeindestraße, die wegen der Räumung der Berger Deponie verlegt werden mußte,

Gesamtsumme S 1.197.360,-.

 

n)

Firma Universale BAU AG, 1131 Wien, Hietzinger Kai 133:

Lieferung von unbedenklichem Auffüllungsmaterial der Eluatklasse Ic (350.000 m3)

und Eluatklasse Ia (100.000 m3)

Gesamtauftragssumme S 14,586.000,-- vom 2. Mai 1996.

 

o)

Arbeitsgemeinschaft Räumung Berger - Deponie, bestehend aus den Firmen

Grün + Bilfinger Ges.m.b.H., Stuag Bau AG, Porr Umwelttechnik AG, Teerag -

Asdag AG, G. Hinteregger & Söhne BaugembH., Technische Geschäftsführung

1120 Wien, Schönbrunner Straße 213:

Arbeiten zur Räumung der Berger - Deponie:

Gesamtauftragssumme exkl. Mwst. S 127.295.122,30 vom 30.4.1996;

Ergänzungsauftrag Einfahrtskontrolle: S 335.400,-;

Zusatzauftrag Durchführung eines Naßbaggerungsversuches vom 7.10.1997,

S 171.775,-;

Zusatzauftrag Errichtung eines Zwischenlagers vom 16.2.1998, S 163.875,-;

Zusatzaufträge Beschleunigungsprogramm:

25.2.1998: S     482.500,--

12.3.1998: S     446.658,51

25.3.1998: S  1,777.554,84

28.5.1998: S  3,016.312,86;

Zusatzauftrag Errichtung einer Einzäunung um die Berger - Deponie: S 398.149,-;

Zusatzauftrag zur Durchführung von Bodenvorbereitungsmaßnahmen und

Holzschlägerungen zur Vorbereitung der Baustelleneinrichtung Berger - Deponie auf

Fremdgrund vom 16.8.1996: Gesamtauftrag S 80.000,-.

 

p)

Arbeitsgemeinschaft ARGE Berger - Deponie - Transport, bestehend aus den

Firmen Universale Bau - AG, WHT, Böhm und ÖKOTECHNA, Sitz 1131 Wien,

Hietzinger Kai 133:

Durchführung des Abfalltransportes,

Gesamtauftragssumme

S 87,665.000,-- exkl. Mwst.;

Zusatzauftrag vom 25.2.1998: S    165.000,-;

Zusatzauftrag vom 12.3.1998: S    130.000,-;

Zusatzauftrag vom 25.3.1998: S    960.000,-;

Zusatzauftrag vom 25.5.1998: S 1,200.000,-.

Die Zusatzaufträge waren für die Beschleunigung der Räumungsarbeiten nötig.

 

Die im folgenden genannten Optionsverträge zur Abfallentsorgung werden deklariert,

jedoch muß auf die Bekanntgabe von Einzelpreisen bzw. Gesamtsummen, aus welchen

die Einzelpreise errechnet werden können, wegen der möglichen Auswirkungen auf

die Preisgestaltung sowohl bei den noch ausständigen Arbeiten bei der “Berger -

Deponie”, als auch bei der Verwaltungsexekution "Fischer - Deponie", die noch 1999

begonnen werden wird, verzichtet werden. Ein Bekanntwerden dieser Preise könnte

Preisabsprachen unterstützen und Auswirkungen auf den fairen Wettbewerb mit sich

bringen. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis für die Geheimhaltung dieser

Daten.

 

Auf die Anfragenbeantwortung hat diese Nichtbekanntgabe keinen Einfluß, weil keine

Beauftragung nach Auftragssummen erfolgte, da die Menge der anzuliefernden

Materialien im einzelnen unbekannt war; es wird aber ausdrücklich darauf

hingewiesen werden, daß die Vertragsfirmen im Zuge von öffentlichen

Ausschreibungen ausgesucht worden sind.

 

Die Konzeption von Optionsverträgen basiert einerseits darauf, daß sich die jeweiligen

Vertragsfirmen unter Fixierung des Höchstpreises grundsätzlich verpflichten, genau

qualifizierten Müll in festgesetzten Höchstmengen zu übernehmen, wenn sie

aufgerufen werden, ohne daß andererseits für den Bund die Verpflichtung besteht, eine

bestimmte Vertragsfirma aufzurufen; diese Konzeption hat sowohl den Vorteil der

Entsorgungssicherheit bei der Räumung und unterstützt die Räumungsplanung vor Ort,

da in den meisten Fällen, wie die Erfahrung zeigt, der Deponieinhalt bei der

Ausschreibung weder bis ins Detail qualifiziert noch quantifiziert werden kann, als

auch den Vorteil der Sicherheit bei der Finanzierungsplanung durch die Festlegung der

Kostenobergrenzen, wobei Preisnachverhandlungen, die auch aus Anlaß geführt

wurden und sich zugunsten des Auftraggebers auswirkten, möglich sind.

 

A)

Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Vererdung Langes Feld, bestehend

aus Porr Umwelttechnik AG, G. Hinteregger & Söhne, Grün+Bilfinger GsmbH.;

Teerag Asdag AG, Technische Geschäftsführung Schönbrunner 213 - 215, 1120

Wien, zur Übernahme von organischen Abfällen (Schwerfraktion) und Sägemehl bis

zur Eluatklasse III/b zur Vererdung, Verträge vom 19.8.1996 und 18.3.1997. Eine

Gesamtauftragssumme wurde nicht beauftragt, weil die Auftragssumme sich nach der

angelieferten Abfallmenge richtete.

 

B)

Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Entsorgung Berger - Deponie,

bestehend aus den Firmen Wienerberger Immobilien AG, Bauer

Deponieerschließungs - und VerwertungsgesmbH. sowie Langes Feld GesmbH.,

Sitz Wagramerstraße, 1210 Wien, zur Übernahme von mineralischen Abfällen der

Eluatklasse 1b bis 3b (Bodenaushub, Bauschutt und Mineralstoffe) vom 26.8.1996.

 

C)

Optionsvertrag mit der Firma Hans Zöchling Ges.mbH., Wiener Straße 61, 3170

Hainfeld, zur Übernahme von kontaminiertem Bodenaushub und Bauschutt der

Eluatklasse 2a vom 13.8.1996.

 

D)

Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Sanierung Berger - Deponie, bestehend

aus den Firmen ADL Abfalldisposition und Logistik GmbH, ASA Abfallservice

Wr. Neustadt GmbH., ASA Abfallservice Holding AG und RSVG Reststoff -

vertriebsgesmbH. Sitz RSVG, Unterthalham 16, 4694 Ohlsdorf, zur Übernahme

von Aluminiumschlacke - Reinfraktion in Arnoldstein sowie von mit

Aluminiumschlacke verunreinigten Abfällen in Frohnleiten und Halbenrain, Vertrag

vom 8.10.1996.

Dieser Optionsvertrag hat punktuell Veränderungen erfahren.

 

E)

Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft NÖBU, bestehend aus den Firmen NÖ

Umweltschutzanstalt und Firma Edo Entsorgungsdienst Ost GmbH, Technische

Geschäftsführung NÖ Umweltschutzanstalt, Südstadtzentrum 4, 2344 Maria

Enzersdorf, zur Übernahme von Abfällen der Eluatklassen IIb, IIIa und IIIb auf

insgesamt fünf Deponien, Vertrag vom 21.8.1996.

F)

Optionsvertrag mit der Firma Ilbau GesmbH, Goethegasse 12, 2500 Baden, zur

Übernahme von Kies der Eluatklassen Ia oder Ib sowie von Kies mit Eignung zur

Asphaltmischgutproduktion der Eluatklassen II und auch von Abdeckschichte und

Bauschutt der Eluatklassen Ia bis Ib, Vertrag vom 26.8.1996.

 

G)

Optionsvertrag mit der Firma Kleeblatt Sicherheitsdeponie GesmbH, Anschützg. 1,

1153 Wien, zur Übernahme von Abdeckschichte, Bauschutt und kontaminierten

Untergrund bis Eluatklasse IIb, Vertrag vom 19.8.1996.

 

H)

Optionsvertrag mit der ARGE Kleeblatt - Saubermacher, bestehend aus den Firmen

Kleeblatt Sicherheitsdeponie GesmbH und Saubermacher, Dienstleistungs AG,

Geschäftsführung Conrad v. Hötzendorf - Str. 162, 8010 Graz, zur Übernahme von

Haus - und Gewerbemüll der Eluatklasse IIIb, Vertrag vom 28.10.1996.

 

I)

Optionsvertrag mit der Firma ABW Abbruch -, Boden - und Wasserreinigungs -

gesmbH. Ailegasse 38, 1110 Wien, vom 22.8.1996 zur Übernahme von gefährlichen

Abfällen als Zwischenlager sowie zur Aufarbeitung der Aluminiumschlacken -

Reinfraktion.

 

J)

Optionsvertrag mit den Entsorgungsbetrieben Simmering GesmbH (EBS), 1110

Wien, Haidequersgtr. 6, vom 11.12.1996 zur Übernahme von gefährlichen Abfällen

gemäß ÖNORM S 2101.

 

Zu Frage 3:

 

Bei der “ARGE Berger - Deponie” dürfte es sich um die "ARGE Räumung Berger -

Deponie" handeln, bestehend aus den Firmen Grün & Bilfinger GesmbH, Stuag Bau -

AG, Porr Umwelttechnik AG, Teerag Asdag AG und G. Hinteregger & Söhne

BaugembH; die technische Geschäftsführung wird von der Firma Grün & Bilfinger in

1120 Wien, Schönbrunnerstraße 213, ausgeübt.

 

Diese Arbeitsgemeinschaft wurde mit den Arbeiten zur Räumung der Abfälle aus der

Berger - Deponie sowie zur Durchführung der Bodenaustauschmaßnahmen betraut. Die

Aufträge sind aus der Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. o ersichtlich.

 

In allen Aufträgen und Optionsverträgen ist eine Klausel enthalten, daß keine

Vertragsfirma Informationen und Mitteilungen ohne Zustimmung der

Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeben darf und die

Öffentlichkeitsarbeit von der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt wird. Aufgrund

des beachtlichen medialen Interesses dieser Abfallräumung wurde eine gezielte

Öffentlichkeitsbetreuung als notwendig angesehen, sodaß die “ARGE Räumung

Berger - Deponie” nach Absprach mit der BH Wiener Neustadt als Fachmann Herrn

Roman Rusy (nicht Roland Rusy) beigezogen hat, damit eine gemeinsame

Öffentlichkeitsarbeit im Interesse aller beteiligten Firmen ermöglicht wird. Herr

Roman Rusy ist Inhaber einer Informationsmanagementfirma in 7202 Bad Sauerbrunn,

Reichelgasse 1F, und damit berufsmäßig mit Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt; er

handelt daher im Auftrag der “ARGE Räumung Berger - Deponie”, allerdings jeweils

im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt.

 

Zu Frage 4:

 

Die Arbeiten an der Berger - Deponie haben 1993 begonnen. Die erforderlichen

Voruntersuchungen wurden ausgeschrieben; die Bestbieter sind evaluiert worden.

 

Nach Durchführung der Voruntersuchungen hat der planende Zivilingenieur eine

Räumungslogistik erstellt; für die Planung der Abfallräumung und des Transportes

waren Detailaussagen u.a. hinsichtlich der Trenngenauigkeit der Abfälle, der Zielorte

und der täglichen Anlieferungen notwendig. Aus diesem Grunde wurde 1994, noch

vor Geltung der Richtlinien des europäischen Wirtschaftsraumes, im Rahmen einer

österreichweiten Ausschreibung der vorhandene "Abfallmarkt" untersucht, sind die

Möglichkeiten der Abfallwiederverwertung, Abfallbehandlung und der rechtlich

korrekten und den ökologischen Gesichtspunkten entsprechenden Deponierung

überprüft worden; so konnte eine Auswahl von Anbietern vertragsmäßig durch

Optionsverträge für die Abfallentsorgung gebunden werden. Ziel war, die Übernahme

jeder Abfallfraktion durch mindestens zwei Firmen abzusichern. Die Überprüfungen,

Beurteilungen der angebotenen Verwertungsmöglichkeiten und Technologien sowie

das Zusammenfügen dieser Angebote mit einer vernünftigen Räumungslogistik hat

über ein Jahr gedauert. Diese Zeit war aber vorprogrammiert, weil mit der Räumung

der Berger - Deponie erst nach dem 1. Jänner 1996 begonnen werden konnte, da erst

mit diesem Zeitpunkt die letzte Räumungsfrist für den letzten Deponieabschnitt

verstrichen war.

 

Die Räumungsarbeiten, die Transportleistungen, die Grundwasserbeweissicherung, die

Eluat - und Feststoffanalysen, die örtliche Bauaufsicht, die örtlich chemische Aufsicht

sowie die Lieferung von unbedenklichem Auffüllmaterial sind 1995/1996 nach

Geltung der EWR - Richtlinien europaweit ausgeschrieben worden.

 

Kleinere Aufträge wie z.B. Firma GEKO Umwelttechnik GmbH oder Firma

Swietelsky BaugesmbH wurden zur Wahrung des Wettbewerbs zumindest beschränkt

ausgeschrieben; diese Vorgangsweise ist aber auch aus Kostengründen

(Kostenminimierung) geboten.

 

Zu Frage 5:

 

Die Vergabe wurde mit der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom planenden

Zivilingenieur Dipl. - Ing. Ringhofer betreut und evaluiert; Fachfragen bei der

Evaluation sind im Beisein und im Kontakt mit Amtssachverständigen abgeklärt

worden. Auf dieser Basis erstellte der planende Zivilingenieur einen

Vergabevorschlag, der von den entsprechenden Amtssachverständigen des Landes NÖ

nochmals geprüft wurde. Nach positiver Prüfling des Vergabevorschlages hat die

Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt über die Vergabe formell entschieden, die

gemeinsam von der Behörde und dem oa. Zivilingenieur ausgearbeiteten Verträge

adaptiert sowie mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen und des

Bundesministeriums für Inneres unterschrieben.

 

Zu Frage 6:

 

Nach den Optionsverträgen und den ausverhandelten Möglichkeiten sowie Preisen

sind zwei Fraktionen der Vererdung zugeführt worden, wobei der Optionsvertrag mit

der Arbeitsgemeinschaft Vererdung Langes Feld (oben erwähnt unter der

Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. A) Details regelte.

 

Diese Fraktionen betreffen einerseits das Sägemehl, das wegen des

Trennungsaufwands in drei verschiedene Reinheitsgrade eingeteilt worden ist,

andererseits die sogenannte “Schwerfraktion”. Diese bestand aus den organischen

Abfällen der Berger - Deponie, die im Bereich der Berger - Deponie von der sogenannten

“Leichtfraktion”, bestehend durchwegs aus Kunststoffabfällen, Textilien, Spukstoffen

etc., abgetrennt wurde und nach eindeutiger fachlicher Aussage für die Herstellung

von Vererdungsmaterial für die Deponie “Langes Feld” geeignet war. Die

Abfalltrennung im Bereich der Berger - Deponie wurde von der örtlichen Bauaufsicht

überwacht und bestätigt; die Abfallzuordnung von der örtlich - chemischen Aufsicht.

Die Abfallzuordnung durch die örtlich chemische Aufsicht wiederum war

kontrollierbar durch bereits einige Monate vorher durchgeführte Abfalluntersuchungen

seitens der ARGE Rumpold - Wogrolly, angeführt oben in der Anfragebeantwortung zu

Frage 2 lit. c, die die Abfälle labormäßig untersuchte und die Abfalleigenschaften

deklarierte. Erst wenn diese Abfalluntersuchung mit der Abfalluntersuchung der

örtlich - chemischen Aufsicht übereinstimmte, wurde ein Abfall als ausreichend

qualifiziert angesehen und für den Abtransport freigegeben.

 

Durch EDV - mäßige Absicherungen und ausschließliche Zugriffsrechte der örtlichen

Aufsichten sowie durch die Vernetzung dieser Zugriffsmöglichkeiten mit dem EDV -

Programm der Brückenwaage - dies war durch ein eigens für die Berger - Deponie

ausgearbeitetes "Deponiemanagementprogramm” möglich - wurde zusätzlich

sichergestellt, daß nur eindeutig deklarierte Abfälle aus der Berger - Deponie abgeführt

und nur zu dem speziell dafür bestimmten Zielort hingeführt werden konnten.

 

Die Zuordnung der Abfallmengen als Vererdungsmaterial war infolgedessen

ausschließlich von fachlichen Kriterien, die vertragsmäßig fixiert worden waren,

abhängig; die Räumungsfirma selbst hatte auf diese Zuordnung keinen Einfluß.

 

Die notwendigen Schritte hinsichtlich des Vererdungsmaterials waren:

 

• Bergung der Abfälle und Trennung der Fraktionen noch im Bereich der Berger

   Deponie;

 

• Zuordnung der getrennten Fraktionen;

• Verladung der Abfälle;

• Transport zur Deponie Langes Feld;

• Siebung der Fraktionen im Bereich der Deponie Langes Feld durch eine speziell

  für die Abfälle der Berger - Deponie konstruierte Anordnung verschiedener Siebe;

• Labortechnische Untersuchung der Abfälle für die speziellen Vererdungsvorgänge.

• Nicht geeignetes Vererdungsmaterial und Siebruckstände wurden auf externe

  Deponien verbracht und nicht im Bereich des Langen Feldes deponiert.

• Grobteile wie Holz, Betonbrocken, kiesiges Material etc. sind mittels

   Recyclinganlagen stofflich verwertet bzw. konsensgemäß deponiert worden.

• Geeignetes Vererdungsmaterial wurde laut Rezeptur der ÖKÖ - Datenservice GmbH

   in der bewilligten Anlage zur Herstellung standardgerechter Böden vererdet und

   abschließend als Abdeckschicht im Bereich der Deponie Langes Feld aufgebracht.

Alle diese Vorgänge wurden zivilingenieurmäßig überwacht und bestätigt. 21

Monatsberichte der wasserrechtlichen Bauaufsicht der Deponie Langes Feld liegen bei

der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt auf und bestätigen die ordnungs - und

vertragsgemäße Abwicklung bei der Vererdung.

 

Darüberhinaus wurden sämtliche Deponien und Abfallbehandlungen von der

Projektsteuerung (oben zitiert unter der Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. a) in

unterschiedlichen Abständen kontrolliert und auf Konsensgemäßheit sowie auf

Einhaltung der vertragsmäßigen Bindungen geprüft.

 

Insgesamt ergeben sich nicht 411.000 Tonnen an Vererdungsmaterial sondern

folgende Mengen:

 

- Schwerfraktion - Sortierversuch:                                119,52 t

Schwerfraktion, Ausgangsmenge

Berger - Deponie bis 30.9. 1998                              414.472,34 t

- Sägemehl, Ausgangsmenge

Berger - Deponie bis 30.9.1998                                          190.172,07 t

 

Summe Berger Deponie bis 30.9.1990                     604.763,93 t

 

Die Aufzeichnungen im Bereich der Deponie Langes Feld bestätigten diese

Ausgangsmaterialien und legten dar, daß von den insgesamt 604.763,93 t

Vererdungsmaterial insgesamt 42.762.43 t nach Aussiebung wieder von der Deponie

Langes Feld abtransportiert und externen Deponien zugeführt worden sind. Daraus

ergibt sich, daß insgesamt 562.001,5 t Abfälle aus der Berger - Deponie quasi verwertet

werden konnten. Bei einem gesamten abgeführten Abfall aus der Berger - Deponie von

882.813,16 t ergibt das einen Prozentsatz von 63,66%. Dieser Verwertungsgrad ist aus

meiner Sicht beachtlich und hervorzuheben; es braucht nicht näher darauf eingegangen

zu werden, daß diese Vorgangsweise auch eine nicht unbeachtliche Kostenmini -

mierung im Verhältnis zu einer allfälligen Deponierung oder Verbrennung mit sich

bringt.

 

Das Vererdungsmaterial, das angeliefert, aber nicht vererdet werden konnte, im

Ausmaß von 42.762,43 t wurde 1996 zur Deponie Frohnleiten, 1997 zu den Deponien

Frohnleiten, Halbenrain und Nord am Follig und 1998 zur Hausmülldeponie “Am

Ziegelofen” in St. Pölten verführt.

 

Zu Frage 7:

 

Diese Frage kann nach den mir vorliegenden Informationen aus technischen Gründen

nur in folgender Form beantwortet werden:

 

Schwerfraktion (getrennte organische Abfälle):

Vererdung Langes Feld                                                414.472,34 t

 

Sägemehl:

Vererdung Langes Feld                                                190.172,07 t

Mineralische Abfälle der Eluatklassen

IIb und III:

Bauer - Deponie                                                            11.042,52 t

Mineralstoffdeponie Leopoldsdorf                                   15.267,52 t

 

Bauschutt der Eluatklasse IIa:

Deponie Firma Schwinghammer                                     24.927,52 t

Bauschutt - Baustelleneinrichtung:

Deponie Firma Schwinghammer                                          875,54 t

 

Aluminiumschlacke - Reinfraktion:

Thermische Aufbereitungsanlage der

Firma ABRG in Arnoldstein                                           17.533,02 t

Naßwäsche der Aluminiumschlacken - Reinfraktion

bei der Anlage der ABW in Wien                                   13.495,60 t

 

Aluminiumschlacke - Mischfraktion

(Diese Abfälle sind Hausmüll -, Bauschutt -,

und sonstige Abfälle, vermischt mit Aluminium -

schlacke):

Deponie Frohnleiten                                                       17.177,32 t

Deponie Halbenrain                                                       16.790,30 t

Deponie Gasselsdorf                                                        1.100,16 t

 

Leichtfraktion

(Diese Fraktion besteht aus Kunststoffabfällen)

Spukstoffen etc., die bei der Trennung der

Haus- und Gewerbeabfälle in die Komponenten

Leicht- und Schwerfraktion, anfallen):

Deponie Hohenruppersdorf                                           10.180,84 t

Deponie Hollabrunn                                                      26.447,02 t

Deponie Ameis                                                               8.208,64 t

Deponie Nord am Föllig                                                 45.191,76 t

Deponie Rottner                                                           18.906,36 t

Deponie Gasselsdorf                                                     50.006,46 t

 

Asphaltaufbruchmaterial

Mischanlage Bad Fischau                                                  354,16 t

 

Gefährliche Abfälle

Diese bestanden vorwiegend aus Fässern und

deren Inhalten, weil die Aluminiumschlacken -

fraktionen nicht als gefährliche Abfälle zu

deklarieren waren bzw. ausgestuft worden

sind.

Entsorgungsbetriebe Simmerung                                        441,49 t

 

Versuche wurden vorgenommen:

Kompostierversuche:

Kompostanlage Jüly                                                           76,18 t

Kompostanlage Lengel                                                       74,58 t

Kompostanlage Kopp                                                         46,28 t

Sieb und Schneideversuche der

Kunststoffabfälle:

Deponie Kröpfel                                                                25,48 t

 


Summe:                                                                      882.813,16 t

 

Behandlungen erfolgten demnach bei folgenden Anlagen:

 

Deponie Langes Feld: Herstellung von Vererdungsmaterial (s. Antwort zu Frage 6).

 

Thermische Aufbereitungsanlagen der Firma ABRG in Arnoldstein:

Die Aluminiumschlacken - Reinfraktion wurde bzw. wird thermisch behandelt und

durch Oxidation inert gemacht. Anschließend wird diese Fraktion auf der

Betriebsdeponie in Arnoldstein deponiert. Die thermische Behandlung wird derzeit

durchgeführt, weil die Anlagenkapazität die sukkzessive Aufarbeitung notwendig

macht. Der Vorgang wird durch das Amt der Kärntner Landesregierung überwacht.

 

Naßwäsche der Firma ABW Abbruch- , Boden- und WasserreinigungsgesmbH in

1110 Wien für die Aluminiumschlacken - Reinfraktion: Die Aluminiumschlacken -

Reinfraktion wurde gesichert zwischengelagert und anschließend durch eine alkalische

Naßwäsche behandelt, sodaß ein inertes Endprodukt entstanden ist, welches auf eine

Deponie verfrachtet wurde.

 

Asphaltmischanlage in Bad Fischau:

Asphaltbrocken, die der Asphaltgewinnung rückgeführt werden konnten.

 

Kompostanlagen:

In Versuchen wurde erprobt, ob bzw. in welchem Ausmaß und zu welchen

Konditionen organische Abfälle bzw. Sägemehl kompostiert werden können. Die nicht

kompostierbaren Abfälle und Restprodukte wurden deponiert.

 

Trenn- und Schneideversuch:

Eine Trennung, Siebung bzw. Zerkleinerung der Leichtfraktion wurde versucht, um

weitere Verwertungsmöglichkeiten prüfen zu können. Anschließend erfolgte eine

Deponierung.

 

Thermische Aufbereitung der gefährlichen Abfälle:

Die Anlage der EBS darf als bekannt vorausgesetzt werden. Es mußten lediglich die

gefährlichen Abfälle wie Fässer, Faßreste sowie Faßinhalte als gefährliche Abfälle

entsorgt werden. Die Restprodukte wurden laut EBS deponiert (Schlacke, Asche etc.).

 

Zu Frage 8:

 

Die Berger - Deponie war als Haus- und Gewerbemülldeponie genehmigt und wurde

auch als solche betrieben; dies bestätigten die spezifischen Abfälle bei der

Leichtfraktion und die massiven Holzschleifstaubabfälle.

Gefährliche Abfälle im Sinn der einschlägigen Richtlinien und ÖNORMEN traten

nach den mir vorliegenden Informationen bei den überraschend gefundenen Fässern

(ca. 4.500 bis 5.000 Stück) auf, die konsenswidrig eingebracht worden und bei der

Bergung zum großen Teil leer bzw. defekt waren; daraus resultierte trotz der größeren

Anzahl von Einzelfässern die geringe Tonnage (441,49 t).

 

Alle anderen Abfälle waren keine gefährlichen Abfälle. Selbst die - wohl

konsenswidrig gelagerte - Aluminiumschlacke mußte von den Chemikern nicht als

gefährlicher Abfall deklariert werden; wegen der zum Zeitpunkt der Räumung der

Berger - Deponie erlassenen "Festsetzungsverordnung" mußte die

Aluminiumschlacken - Reinfraktion “ausgestuft” werden, d.h., daß diese Fraktion

aufgrund der Verordnung keinen gefährlichen Abfall mehr darstellte.

 

Die Gefährlichkeit einer Deponie ergibt sich nicht aus ihren Inhaltsstoffen, sondern

aus ihren Auswirkungen, die sie als solche im Zusammenspiel mit ihrer besonderen

Lage - sei es wie im Fall der Berger - Deponie: örtliche Situierung im Bereich der

Mitterndorfer Senke, einem Grundwasserschongebiet, mit einem Teil im

Grundwasserschwankungsbereich und infolgedessen der Gefahr der Auswaschung von

Gefahrenstoffen aus dem Müllkörper - auf die Umwelt hat oder haben wird.