5020/AB XX.GP
Zu Zahl: 5311/J - NR/1998
Die Abgeordneten Dipl. - Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend "Berger - Deponie" gestellt.
Die Fragen lauten wie folgt:
1.
Hat das BMfLF als Oberste Wasserrechtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen
vorgeschrieben und wurde vom BMfLF die nach § 138 (1) b) WRG mögliche Lösung
ausgeschlossen?
2.
Welche Ingenieurbüros und andere Unternehmen wurden im Zuge der Räumung
insgesamt mit welchen Leistungen und mit welchen Auftragssummen beauftragt.
3.
Um welche Vereinigung handelt es sich bei der ARGE Berger - Deponie?
In wessen Auftrag ist Herr Roland Rusy tätig?
4.
Wurden alle Aufträge öffentlich ausgeschrieben?
5.
Von wem wurde jeweils über die Vergabe entschieden?
6.
Wo wurden die rund 411.000 Tonnen sogenanntes Vererdungsmaterial verbracht und
in welchen Anlagen wurde wieviel vererdet und wohin wurde das restliche Material
verbracht.
7.
Wohin wurden die restlichen aufgelisteten Abfallfraktionen in welcher Menge
verbracht, wie wurden sie behandelt und welche Restprodukte sind verblieben?
8.
Wie ist es zu erklären, daß in einer gefährlichen Altlast von rund 900.000 Tonnen
Inhalt lediglich 440 Tonnen gefährliche Abfälle enthalten waren?
Diese Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In der Angelegenheit der Räumung der Berger - Deponie ist die Bezirks -
hauptmannschaft Wiener Neustadt die eigentliche Vollstreckungsbehörde, die ich auch
mit der vorliegenden Anfrage befaßt habe.
Da der Titelbscheid Maßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) angeordnet
hat, das dem Bundesrecht angehört, ergibt sich meine Zuständigkeit als oberste
sachlich in Betracht kommende Behörde für die Vollstreckung dieses Titelbescheids
nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG).
Das Exekutionsrecht hat jedoch seine Grenzen im jeweiligen Titelbescheid, sodaß die
Tätigkeit der Exekutionsbehörde vom Titelbescheid vorgegeben ist. Im übrigen
obliegen Angelegenheiten des Wasserrechtes dem Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, sodaß ich um Verständnis bitte, wenn ich insoweit von der
Beantwortung absehe.
Zu Frage 2:
Ohne Berücksichtigung der Voruntersuchungen wurden nach den mir vorliegenden
Informationen im wesentlichen folgende Leistungsverträge abgeschlossen
a)
DI Josef Ringhofer, Ziv. Ing. für Kulturtechnik, 1140 Wien, Felbigergasse 3/1/12:
Projektersteller, Projektüberwachung und Projektsteuerung,
Werkvertrag vom 31.3.1993, Auftragssumme S 2,206.800,--
1. Zusatzwerkvertrag vom 17.2.1994,
2. 2. Zusatzwerkvertrag vom 20.3.1995,
3. Zusatzwerkvertrag vom 19.11.1996,
4. Zusatzwerkvertrag vom 29.7.1998,
Gesamtauftragssumme dieser Zusatzwerkverträge S 26.955.578,-.
Dieser Zivilingenieur ist von 1993 bis jetzt mit der Planung, Vorbereitung und
Überwachung sowie fachtechnischen Betreuung und Projektsteuerung der Räumung
der Berger - Deponie beschäftigt.
b)
DI Vinzenz Trugina, Kulturtechniker, Aspangbahnstraße 4, 2361 Laxenburg:
örtliche Bauaufsicht,
Gesamtauftragssumme S 8,323.836,--, Vertrag vom 26.6.1996
Zusatzauftrag Bauaufsicht Straßenbauarbeiten vom 2.7.1997, S 56.680,--
Zusatzaufträge für Beschleunigungen: S 37.290,-- vom 25.2.1998, S 29.380,-- vom
12.3.1998, S 146.400,-- vom 1.4.1998 und S 183.000,-- vom 25.5.1998.
c)
Dr. Werner Cernoch, Ziv.Ing. für technische Chemie, 1150 Wien, Pelzgasse 7/1:
örtliche Aufsicht, Chemie und Abfalleinstufung,
Gesamtauftragssumme S 7,382.706,60, Vertrag vom 26.6.1996.
Zusatzauftrag vom 7. Jänner 1997: S 49.200,--
Zusatzauftrag vom 25.2.1998: S 38.940,--
Zusatzauftrag vom 1.4.1998: S 165.000,--
Zusatzauftrag vom 25.5.1998: S 207.000,--
d)
Umwelt - Analytisches Institut, DI Dr. Bernhard Heindl, Ziv.Ing. für technische
Chemie:
Durchführung der Grundwasserbeweissicherung,
Gesamtauftragssumme S 10,722.394,- Vertrag vom 13. Mai 1996.
e)
ARGE Rumpold - Wogrolly, Roseggergasse 4, 8793 Trofajach,
Durchführung von Eluat - und Feststoffanalysen,
Gesamtauftragssumme S 4.602,720,- Vertrag vom 30. Juli 1996.
f)
Firma GECO Umwelttechnik GmbH., Ingenieurbüro für Hydrogeologie,
Bohrlochmessungen und Geophysik, Kapfenberg:
Durchführung bohrlochgeophysikalischer Messungen zur detaillierten Feststellung der
Grundwasserströmungsverhältnisse der Berger - Deponie.
Gesamtauftragssumme S 173.250,- Vertrag vom 23. Juni 1998.
g)
Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt:
Deponiegasmessungen,
S 61.600,- Auftrag vom 19.9.1996.
h)
ARSENAL Researeh - österreichisches Forschungs - und Prüfzentrum GesmbH.
Faraday G. 3, 1030 Wien:
Auftrag zur ergänzenden Untersuchung des "Zwischenstauers” unterhalb der Berger -
Deponie,
Gesamtauftragssume S 541.750,-.
i)
Universität für Bodenkultur, Muthgasse 18, 1190 Wien,
Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen des Bewuchses in den
Grundwassersonden,
Auftragssumme S 66.200,-.
j)
Firma Anton Steiner und Co KG, Überland 59, 3334 Gaflenz:
Lieferung und Montage von ca. 700 m Leitschiene
Auftragssumme S 360.500,-.
k)
Firma Reisinger, Feldstraße 2, 4482 Ennsdorf:
Reinigungsarbeiten an einigen Grundwassersonden,
Auftragssumme S 143.680,-.
l)
Firma Brunnenbau und BodenaufschließungsgesmbH. Schloßpark 15, 2283
Obersiebenbrunn:
Durchführung von Reinigungsarbeiten an allen Grundwassersonden mit einer anderen
Technologie,
Auftragssumme S 337.350,-.
m)
Firma Swielelsky BaugesmbH, 2620 Loipersbach:
Durchführung von Erd - und Straßenbauarbeiten zur Neuerrichtung einer
Gemeindestraße, die wegen der Räumung der Berger Deponie verlegt werden mußte,
Gesamtsumme S 1.197.360,-.
n)
Firma Universale BAU AG, 1131 Wien, Hietzinger Kai 133:
Lieferung von unbedenklichem Auffüllungsmaterial der Eluatklasse Ic (350.000 m3)
und Eluatklasse Ia (100.000 m3)
Gesamtauftragssumme S 14,586.000,-- vom 2. Mai 1996.
o)
Arbeitsgemeinschaft Räumung Berger - Deponie, bestehend aus den Firmen
Grün + Bilfinger Ges.m.b.H., Stuag Bau AG, Porr Umwelttechnik AG, Teerag -
Asdag AG, G. Hinteregger & Söhne BaugembH., Technische Geschäftsführung
1120 Wien, Schönbrunner
Straße 213:
Arbeiten zur Räumung der Berger - Deponie:
Gesamtauftragssumme exkl. Mwst. S 127.295.122,30 vom 30.4.1996;
Ergänzungsauftrag Einfahrtskontrolle: S 335.400,-;
Zusatzauftrag Durchführung eines Naßbaggerungsversuches vom 7.10.1997,
S 171.775,-;
Zusatzauftrag Errichtung eines Zwischenlagers vom 16.2.1998, S 163.875,-;
Zusatzaufträge Beschleunigungsprogramm:
25.2.1998: S 482.500,--
12.3.1998: S 446.658,51
25.3.1998: S 1,777.554,84
28.5.1998: S 3,016.312,86;
Zusatzauftrag Errichtung einer Einzäunung um die Berger - Deponie: S 398.149,-;
Zusatzauftrag zur Durchführung von Bodenvorbereitungsmaßnahmen und
Holzschlägerungen zur Vorbereitung der Baustelleneinrichtung Berger - Deponie auf
Fremdgrund vom 16.8.1996: Gesamtauftrag S 80.000,-.
p)
Arbeitsgemeinschaft ARGE Berger - Deponie - Transport, bestehend aus den
Firmen Universale Bau - AG, WHT, Böhm und ÖKOTECHNA, Sitz 1131 Wien,
Hietzinger Kai 133:
Durchführung des Abfalltransportes,
Gesamtauftragssumme
S 87,665.000,-- exkl. Mwst.;
Zusatzauftrag vom 25.2.1998: S 165.000,-;
Zusatzauftrag vom 12.3.1998: S 130.000,-;
Zusatzauftrag vom 25.3.1998: S 960.000,-;
Zusatzauftrag vom 25.5.1998: S 1,200.000,-.
Die Zusatzaufträge waren für die Beschleunigung der Räumungsarbeiten nötig.
Die im folgenden genannten Optionsverträge zur Abfallentsorgung werden deklariert,
jedoch muß auf die Bekanntgabe von Einzelpreisen bzw. Gesamtsummen, aus welchen
die Einzelpreise errechnet werden können, wegen der möglichen Auswirkungen auf
die Preisgestaltung sowohl bei den noch ausständigen Arbeiten bei der “Berger -
Deponie”, als auch bei der Verwaltungsexekution "Fischer - Deponie", die noch 1999
begonnen werden wird, verzichtet werden. Ein Bekanntwerden dieser Preise könnte
Preisabsprachen unterstützen und Auswirkungen auf den fairen Wettbewerb mit sich
bringen. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis für die Geheimhaltung dieser
Daten.
Auf die Anfragenbeantwortung hat diese Nichtbekanntgabe keinen Einfluß, weil keine
Beauftragung nach Auftragssummen erfolgte, da die Menge der anzuliefernden
Materialien im einzelnen unbekannt war; es wird aber ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, daß die Vertragsfirmen im Zuge von öffentlichen
Ausschreibungen ausgesucht worden sind.
Die Konzeption von Optionsverträgen basiert einerseits darauf, daß sich die jeweiligen
Vertragsfirmen unter Fixierung des
Höchstpreises grundsätzlich verpflichten, genau
qualifizierten Müll in festgesetzten Höchstmengen zu übernehmen, wenn sie
aufgerufen werden, ohne daß andererseits für den Bund die Verpflichtung besteht, eine
bestimmte Vertragsfirma aufzurufen; diese Konzeption hat sowohl den Vorteil der
Entsorgungssicherheit bei der Räumung und unterstützt die Räumungsplanung vor Ort,
da in den meisten Fällen, wie die Erfahrung zeigt, der Deponieinhalt bei der
Ausschreibung weder bis ins Detail qualifiziert noch quantifiziert werden kann, als
auch den Vorteil der Sicherheit bei der Finanzierungsplanung durch die Festlegung der
Kostenobergrenzen, wobei Preisnachverhandlungen, die auch aus Anlaß geführt
wurden und sich zugunsten des Auftraggebers auswirkten, möglich sind.
A)
Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Vererdung Langes Feld, bestehend
aus Porr Umwelttechnik AG, G. Hinteregger & Söhne, Grün+Bilfinger GsmbH.;
Teerag Asdag AG, Technische Geschäftsführung Schönbrunner 213 - 215, 1120
Wien, zur Übernahme von organischen Abfällen (Schwerfraktion) und Sägemehl bis
zur Eluatklasse III/b zur Vererdung, Verträge vom 19.8.1996 und 18.3.1997. Eine
Gesamtauftragssumme wurde nicht beauftragt, weil die Auftragssumme sich nach der
angelieferten Abfallmenge richtete.
B)
Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Entsorgung Berger - Deponie,
bestehend aus den Firmen Wienerberger Immobilien AG, Bauer
Deponieerschließungs - und VerwertungsgesmbH. sowie Langes Feld GesmbH.,
Sitz Wagramerstraße, 1210 Wien, zur Übernahme von mineralischen Abfällen der
Eluatklasse 1b bis 3b (Bodenaushub, Bauschutt und Mineralstoffe) vom 26.8.1996.
C)
Optionsvertrag mit der Firma Hans Zöchling Ges.mbH., Wiener Straße 61, 3170
Hainfeld, zur Übernahme von kontaminiertem Bodenaushub und Bauschutt der
Eluatklasse 2a vom 13.8.1996.
D)
Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Sanierung Berger - Deponie, bestehend
aus den Firmen ADL Abfalldisposition und Logistik GmbH, ASA Abfallservice
Wr. Neustadt GmbH., ASA Abfallservice Holding AG und RSVG Reststoff -
vertriebsgesmbH. Sitz RSVG, Unterthalham 16, 4694 Ohlsdorf, zur Übernahme
von Aluminiumschlacke - Reinfraktion in Arnoldstein sowie von mit
Aluminiumschlacke verunreinigten Abfällen in Frohnleiten und Halbenrain, Vertrag
vom 8.10.1996.
Dieser Optionsvertrag hat punktuell Veränderungen erfahren.
E)
Optionsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft NÖBU, bestehend aus den Firmen NÖ
Umweltschutzanstalt und Firma Edo Entsorgungsdienst Ost GmbH, Technische
Geschäftsführung NÖ Umweltschutzanstalt, Südstadtzentrum 4, 2344 Maria
Enzersdorf, zur Übernahme von Abfällen der Eluatklassen IIb, IIIa und IIIb auf
insgesamt fünf Deponien, Vertrag vom
21.8.1996.
F)
Optionsvertrag mit der Firma Ilbau GesmbH, Goethegasse 12, 2500 Baden, zur
Übernahme von Kies der Eluatklassen Ia oder Ib sowie von Kies mit Eignung zur
Asphaltmischgutproduktion der Eluatklassen II und auch von Abdeckschichte und
Bauschutt der Eluatklassen Ia bis Ib, Vertrag vom 26.8.1996.
G)
Optionsvertrag mit der Firma Kleeblatt Sicherheitsdeponie GesmbH, Anschützg. 1,
1153 Wien, zur Übernahme von Abdeckschichte, Bauschutt und kontaminierten
Untergrund bis Eluatklasse IIb, Vertrag vom 19.8.1996.
H)
Optionsvertrag mit der ARGE Kleeblatt - Saubermacher, bestehend aus den Firmen
Kleeblatt Sicherheitsdeponie GesmbH und Saubermacher, Dienstleistungs AG,
Geschäftsführung Conrad v. Hötzendorf - Str. 162, 8010 Graz, zur Übernahme von
Haus - und Gewerbemüll der Eluatklasse IIIb, Vertrag vom 28.10.1996.
I)
Optionsvertrag mit der Firma ABW Abbruch -, Boden - und Wasserreinigungs -
gesmbH. Ailegasse 38, 1110 Wien, vom 22.8.1996 zur Übernahme von gefährlichen
Abfällen als Zwischenlager sowie zur Aufarbeitung der Aluminiumschlacken -
Reinfraktion.
J)
Optionsvertrag mit den Entsorgungsbetrieben Simmering GesmbH (EBS), 1110
Wien, Haidequersgtr. 6, vom 11.12.1996 zur Übernahme von gefährlichen Abfällen
gemäß ÖNORM S 2101.
Zu Frage 3:
Bei der “ARGE Berger - Deponie” dürfte es sich um die "ARGE Räumung Berger -
Deponie" handeln, bestehend aus den Firmen Grün & Bilfinger GesmbH, Stuag Bau -
AG, Porr Umwelttechnik AG, Teerag Asdag AG und G. Hinteregger & Söhne
BaugembH; die technische Geschäftsführung wird von der Firma Grün & Bilfinger in
1120 Wien, Schönbrunnerstraße 213, ausgeübt.
Diese Arbeitsgemeinschaft wurde mit den Arbeiten zur Räumung der Abfälle aus der
Berger - Deponie sowie zur Durchführung der Bodenaustauschmaßnahmen betraut. Die
Aufträge sind aus der Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. o ersichtlich.
In allen Aufträgen und Optionsverträgen ist eine Klausel enthalten, daß keine
Vertragsfirma Informationen und Mitteilungen ohne Zustimmung der
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeben darf und die
Öffentlichkeitsarbeit von der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt wird. Aufgrund
des beachtlichen medialen Interesses dieser Abfallräumung wurde eine gezielte
Öffentlichkeitsbetreuung als notwendig
angesehen, sodaß die “ARGE Räumung
Berger - Deponie” nach Absprach mit der BH Wiener Neustadt als Fachmann Herrn
Roman Rusy (nicht Roland Rusy) beigezogen hat, damit eine gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit im Interesse aller beteiligten Firmen ermöglicht wird. Herr
Roman Rusy ist Inhaber einer Informationsmanagementfirma in 7202 Bad Sauerbrunn,
Reichelgasse 1F, und damit berufsmäßig mit Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt; er
handelt daher im Auftrag der “ARGE Räumung Berger - Deponie”, allerdings jeweils
im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt.
Zu Frage 4:
Die Arbeiten an der Berger - Deponie haben 1993 begonnen. Die erforderlichen
Voruntersuchungen wurden ausgeschrieben; die Bestbieter sind evaluiert worden.
Nach Durchführung der Voruntersuchungen hat der planende Zivilingenieur eine
Räumungslogistik erstellt; für die Planung der Abfallräumung und des Transportes
waren Detailaussagen u.a. hinsichtlich der Trenngenauigkeit der Abfälle, der Zielorte
und der täglichen Anlieferungen notwendig. Aus diesem Grunde wurde 1994, noch
vor Geltung der Richtlinien des europäischen Wirtschaftsraumes, im Rahmen einer
österreichweiten Ausschreibung der vorhandene "Abfallmarkt" untersucht, sind die
Möglichkeiten der Abfallwiederverwertung, Abfallbehandlung und der rechtlich
korrekten und den ökologischen Gesichtspunkten entsprechenden Deponierung
überprüft worden; so konnte eine Auswahl von Anbietern vertragsmäßig durch
Optionsverträge für die Abfallentsorgung gebunden werden. Ziel war, die Übernahme
jeder Abfallfraktion durch mindestens zwei Firmen abzusichern. Die Überprüfungen,
Beurteilungen der angebotenen Verwertungsmöglichkeiten und Technologien sowie
das Zusammenfügen dieser Angebote mit einer vernünftigen Räumungslogistik hat
über ein Jahr gedauert. Diese Zeit war aber vorprogrammiert, weil mit der Räumung
der Berger - Deponie erst nach dem 1. Jänner 1996 begonnen werden konnte, da erst
mit diesem Zeitpunkt die letzte Räumungsfrist für den letzten Deponieabschnitt
verstrichen war.
Die Räumungsarbeiten, die Transportleistungen, die Grundwasserbeweissicherung, die
Eluat - und Feststoffanalysen, die örtliche Bauaufsicht, die örtlich chemische Aufsicht
sowie die Lieferung von unbedenklichem Auffüllmaterial sind 1995/1996 nach
Geltung der EWR - Richtlinien europaweit ausgeschrieben worden.
Kleinere Aufträge wie z.B. Firma GEKO Umwelttechnik GmbH oder Firma
Swietelsky BaugesmbH wurden zur Wahrung des Wettbewerbs zumindest beschränkt
ausgeschrieben; diese Vorgangsweise ist aber auch aus Kostengründen
(Kostenminimierung) geboten.
Zu Frage 5:
Die Vergabe wurde mit der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom planenden
Zivilingenieur Dipl. - Ing. Ringhofer betreut und evaluiert; Fachfragen bei der
Evaluation sind im Beisein und im Kontakt mit Amtssachverständigen abgeklärt
worden. Auf dieser Basis erstellte der
planende Zivilingenieur einen
Vergabevorschlag, der von den entsprechenden Amtssachverständigen des Landes NÖ
nochmals geprüft wurde. Nach positiver Prüfling des Vergabevorschlages hat die
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt über die Vergabe formell entschieden, die
gemeinsam von der Behörde und dem oa. Zivilingenieur ausgearbeiteten Verträge
adaptiert sowie mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen und des
Bundesministeriums für Inneres unterschrieben.
Zu Frage 6:
Nach den Optionsverträgen und den ausverhandelten Möglichkeiten sowie Preisen
sind zwei Fraktionen der Vererdung zugeführt worden, wobei der Optionsvertrag mit
der Arbeitsgemeinschaft Vererdung Langes Feld (oben erwähnt unter der
Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. A) Details regelte.
Diese Fraktionen betreffen einerseits das Sägemehl, das wegen des
Trennungsaufwands in drei verschiedene Reinheitsgrade eingeteilt worden ist,
andererseits die sogenannte “Schwerfraktion”. Diese bestand aus den organischen
Abfällen der Berger - Deponie, die im Bereich der Berger - Deponie von der sogenannten
“Leichtfraktion”, bestehend durchwegs aus Kunststoffabfällen, Textilien, Spukstoffen
etc., abgetrennt wurde und nach eindeutiger fachlicher Aussage für die Herstellung
von Vererdungsmaterial für die Deponie “Langes Feld” geeignet war. Die
Abfalltrennung im Bereich der Berger - Deponie wurde von der örtlichen Bauaufsicht
überwacht und bestätigt; die Abfallzuordnung von der örtlich - chemischen Aufsicht.
Die Abfallzuordnung durch die örtlich chemische Aufsicht wiederum war
kontrollierbar durch bereits einige Monate vorher durchgeführte Abfalluntersuchungen
seitens der ARGE Rumpold - Wogrolly, angeführt oben in der Anfragebeantwortung zu
Frage 2 lit. c, die die Abfälle labormäßig untersuchte und die Abfalleigenschaften
deklarierte. Erst wenn diese Abfalluntersuchung mit der Abfalluntersuchung der
örtlich - chemischen Aufsicht übereinstimmte, wurde ein Abfall als ausreichend
qualifiziert angesehen und für den Abtransport freigegeben.
Durch EDV - mäßige Absicherungen und ausschließliche Zugriffsrechte der örtlichen
Aufsichten sowie durch die Vernetzung dieser Zugriffsmöglichkeiten mit dem EDV -
Programm der Brückenwaage - dies war durch ein eigens für die Berger - Deponie
ausgearbeitetes "Deponiemanagementprogramm” möglich - wurde zusätzlich
sichergestellt, daß nur eindeutig deklarierte Abfälle aus der Berger - Deponie abgeführt
und nur zu dem speziell dafür bestimmten Zielort hingeführt werden konnten.
Die Zuordnung der Abfallmengen als Vererdungsmaterial war infolgedessen
ausschließlich von fachlichen Kriterien, die vertragsmäßig fixiert worden waren,
abhängig; die Räumungsfirma selbst hatte auf diese Zuordnung keinen Einfluß.
Die notwendigen Schritte hinsichtlich des Vererdungsmaterials waren:
• Bergung der Abfälle und Trennung der Fraktionen noch im Bereich der Berger
Deponie;
• Zuordnung der getrennten
Fraktionen;
• Verladung der Abfälle;
• Transport zur Deponie Langes Feld;
• Siebung der Fraktionen im Bereich der Deponie Langes Feld durch eine speziell
für die Abfälle der Berger - Deponie konstruierte Anordnung verschiedener Siebe;
• Labortechnische Untersuchung der Abfälle für die speziellen Vererdungsvorgänge.
• Nicht geeignetes Vererdungsmaterial und Siebruckstände wurden auf externe
Deponien verbracht und nicht im Bereich des Langen Feldes deponiert.
• Grobteile wie Holz, Betonbrocken, kiesiges Material etc. sind mittels
Recyclinganlagen stofflich verwertet bzw. konsensgemäß deponiert worden.
• Geeignetes Vererdungsmaterial wurde laut Rezeptur der ÖKÖ - Datenservice GmbH
in der bewilligten Anlage zur Herstellung standardgerechter Böden vererdet und
abschließend als Abdeckschicht im Bereich der Deponie Langes Feld aufgebracht.
Alle diese Vorgänge wurden zivilingenieurmäßig überwacht und bestätigt. 21
Monatsberichte der wasserrechtlichen Bauaufsicht der Deponie Langes Feld liegen bei
der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt auf und bestätigen die ordnungs - und
vertragsgemäße Abwicklung bei der Vererdung.
Darüberhinaus wurden sämtliche Deponien und Abfallbehandlungen von der
Projektsteuerung (oben zitiert unter der Anfragebeantwortung zu Frage 2 lit. a) in
unterschiedlichen Abständen kontrolliert und auf Konsensgemäßheit sowie auf
Einhaltung der vertragsmäßigen Bindungen geprüft.
Insgesamt ergeben sich nicht 411.000 Tonnen an Vererdungsmaterial sondern
folgende Mengen:
- Schwerfraktion - Sortierversuch: 119,52 t
Schwerfraktion, Ausgangsmenge
Berger - Deponie bis 30.9. 1998 414.472,34 t
- Sägemehl, Ausgangsmenge
Berger - Deponie bis 30.9.1998 190.172,07 t
Summe Berger Deponie bis 30.9.1990 604.763,93 t
Die Aufzeichnungen im Bereich der Deponie Langes Feld bestätigten diese
Ausgangsmaterialien und legten dar, daß von den insgesamt 604.763,93 t
Vererdungsmaterial insgesamt 42.762.43 t nach Aussiebung wieder von der Deponie
Langes Feld abtransportiert und externen Deponien zugeführt worden sind. Daraus
ergibt sich, daß insgesamt 562.001,5 t Abfälle aus der Berger - Deponie quasi verwertet
werden konnten. Bei einem gesamten abgeführten Abfall aus der Berger - Deponie von
882.813,16 t ergibt das einen Prozentsatz von 63,66%. Dieser Verwertungsgrad ist aus
meiner Sicht beachtlich und hervorzuheben; es braucht nicht näher darauf eingegangen
zu werden, daß diese Vorgangsweise auch eine nicht unbeachtliche Kostenmini -
mierung im Verhältnis zu einer allfälligen Deponierung oder Verbrennung mit sich
bringt.
Das Vererdungsmaterial, das angeliefert, aber nicht vererdet werden konnte, im
Ausmaß von 42.762,43 t wurde 1996 zur
Deponie Frohnleiten, 1997 zu den Deponien
Frohnleiten, Halbenrain und Nord am Follig und 1998 zur Hausmülldeponie “Am
Ziegelofen” in St. Pölten verführt.
Zu Frage 7:
Diese Frage kann nach den mir vorliegenden Informationen aus technischen Gründen
nur in folgender Form beantwortet werden:
Schwerfraktion (getrennte organische Abfälle):
Vererdung Langes Feld 414.472,34 t
Sägemehl:
Vererdung Langes Feld 190.172,07 t
Mineralische Abfälle der Eluatklassen
IIb und III:
Bauer - Deponie 11.042,52 t
Mineralstoffdeponie Leopoldsdorf 15.267,52 t
Bauschutt der Eluatklasse IIa:
Deponie Firma Schwinghammer 24.927,52 t
Bauschutt - Baustelleneinrichtung:
Deponie Firma Schwinghammer 875,54 t
Aluminiumschlacke - Reinfraktion:
Thermische Aufbereitungsanlage der
Firma ABRG in Arnoldstein 17.533,02 t
Naßwäsche der Aluminiumschlacken - Reinfraktion
bei der Anlage der ABW in Wien 13.495,60 t
Aluminiumschlacke - Mischfraktion
(Diese Abfälle sind Hausmüll -, Bauschutt -,
und sonstige Abfälle, vermischt mit Aluminium -
schlacke):
Deponie Frohnleiten 17.177,32 t
Deponie Halbenrain 16.790,30 t
Deponie Gasselsdorf 1.100,16 t
Leichtfraktion
(Diese Fraktion besteht aus Kunststoffabfällen)
Spukstoffen etc., die bei der Trennung der
Haus- und Gewerbeabfälle in die Komponenten
Leicht- und Schwerfraktion, anfallen):
Deponie Hohenruppersdorf 10.180,84 t
Deponie Hollabrunn 26.447,02 t
Deponie Ameis 8.208,64 t
Deponie Nord am Föllig 45.191,76
t
Deponie Rottner 18.906,36 t
Deponie Gasselsdorf 50.006,46 t
Asphaltaufbruchmaterial
Mischanlage Bad Fischau 354,16 t
Gefährliche Abfälle
Diese bestanden vorwiegend aus Fässern und
deren Inhalten, weil die Aluminiumschlacken -
fraktionen nicht als gefährliche Abfälle zu
deklarieren waren bzw. ausgestuft worden
sind.
Entsorgungsbetriebe Simmerung 441,49 t
Versuche wurden vorgenommen:
Kompostierversuche:
Kompostanlage Jüly 76,18 t
Kompostanlage Lengel 74,58 t
Kompostanlage Kopp 46,28 t
Sieb und Schneideversuche der
Kunststoffabfälle:
Deponie Kröpfel 25,48 t
Summe: 882.813,16 t
Behandlungen erfolgten demnach bei folgenden Anlagen:
Deponie Langes Feld: Herstellung von Vererdungsmaterial (s. Antwort zu Frage 6).
Thermische Aufbereitungsanlagen der Firma ABRG in Arnoldstein:
Die Aluminiumschlacken - Reinfraktion wurde bzw. wird thermisch behandelt und
durch Oxidation inert gemacht. Anschließend wird diese Fraktion auf der
Betriebsdeponie in Arnoldstein deponiert. Die thermische Behandlung wird derzeit
durchgeführt, weil die Anlagenkapazität die sukkzessive Aufarbeitung notwendig
macht. Der Vorgang wird durch das Amt der Kärntner Landesregierung überwacht.
Naßwäsche der Firma ABW Abbruch- , Boden- und WasserreinigungsgesmbH in
1110 Wien für die Aluminiumschlacken - Reinfraktion: Die Aluminiumschlacken -
Reinfraktion wurde gesichert zwischengelagert und anschließend durch eine alkalische
Naßwäsche behandelt, sodaß ein inertes Endprodukt entstanden ist, welches auf eine
Deponie verfrachtet wurde.
Asphaltmischanlage in Bad Fischau:
Asphaltbrocken, die der Asphaltgewinnung rückgeführt werden konnten.
Kompostanlagen:
In Versuchen wurde erprobt, ob bzw. in welchem Ausmaß und zu welchen
Konditionen organische Abfälle bzw. Sägemehl kompostiert werden können. Die nicht
kompostierbaren Abfälle und Restprodukte wurden deponiert.
Trenn- und Schneideversuch:
Eine Trennung, Siebung bzw. Zerkleinerung der Leichtfraktion wurde versucht, um
weitere Verwertungsmöglichkeiten prüfen zu können. Anschließend erfolgte eine
Deponierung.
Thermische Aufbereitung der gefährlichen Abfälle:
Die Anlage der EBS darf als bekannt vorausgesetzt werden. Es mußten lediglich die
gefährlichen Abfälle wie Fässer, Faßreste sowie Faßinhalte als gefährliche Abfälle
entsorgt werden. Die Restprodukte wurden laut EBS deponiert (Schlacke, Asche etc.).
Zu Frage 8:
Die Berger - Deponie war als Haus- und Gewerbemülldeponie genehmigt und wurde
auch als solche betrieben; dies bestätigten die spezifischen Abfälle bei der
Leichtfraktion und die massiven Holzschleifstaubabfälle.
Gefährliche Abfälle im Sinn der einschlägigen Richtlinien und ÖNORMEN traten
nach den mir vorliegenden Informationen bei den überraschend gefundenen Fässern
(ca. 4.500 bis 5.000 Stück) auf, die konsenswidrig eingebracht worden und bei der
Bergung zum großen Teil leer bzw. defekt waren; daraus resultierte trotz der größeren
Anzahl von Einzelfässern die geringe Tonnage (441,49 t).
Alle anderen Abfälle waren keine gefährlichen Abfälle. Selbst die - wohl
konsenswidrig gelagerte - Aluminiumschlacke mußte von den Chemikern nicht als
gefährlicher Abfall deklariert werden; wegen der zum Zeitpunkt der Räumung der
Berger - Deponie erlassenen "Festsetzungsverordnung" mußte die
Aluminiumschlacken - Reinfraktion “ausgestuft” werden, d.h., daß diese Fraktion
aufgrund der Verordnung keinen gefährlichen Abfall mehr darstellte.
Die Gefährlichkeit einer Deponie ergibt sich nicht aus ihren Inhaltsstoffen, sondern
aus ihren Auswirkungen, die sie als solche im Zusammenspiel mit ihrer besonderen
Lage - sei es wie im Fall der Berger - Deponie: örtliche Situierung im Bereich der
Mitterndorfer Senke, einem Grundwasserschongebiet, mit einem Teil im
Grundwasserschwankungsbereich und infolgedessen der Gefahr der Auswaschung von
Gefahrenstoffen aus dem Müllkörper - auf die Umwelt hat oder haben wird.