5023/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 WIEN

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5423/J betreffend

Auftragsvergabe durch die Bundesgebäudeverwaltung, welche die Abgeordneten Böhacker

und Kollegen am 16. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich fest.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bei Verlesung der Angebotssummen betrug die Differenz zwischen den in der Anfrage

angesprochenen Bietern ATS 505.954,40 (ohne USt.).

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 und 12 bis 15 der Anfrage:

 

In Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Bundeshochbau erfolgte die Durchführung

des gegenständlichen Vergabeverfahrens im eigenverantwortlichen Wirkungsbereich der

nachgeordneten Baudienststelle BGV - II Salzburg.

Auf Grund einer Anzeige des ausgeschiedenen Bieters untersucht die Staatsanwaltschaft

Salzburg derzeit die Durchführung dieses Vergabeverfahrens hinsichtlich der von einem Bieter

vermuteten strafrechtlichen Sachverhalte.

Die Beantwortung dieser Fragen kann daher erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse

der zuständigen Justizbehörden erfolgen.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

 

Das Bundesvergabeamt hat auf Grund der Beschwerde durch den ausgeschiedenen Bieter ein

formelles Nachprüfungsverfahren der gegenständlichen Vergabevorgänge eingeleitet. Hierbei

werden alle rechtlich und sachlich relevanten Aspekte eingehend untersucht werden.

Den Ergebnissen der Arbeit unabhängiger Senate will ich nicht vorgreifen.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Dienststellen meines Ressorts sind angehalten, durch entsprechende Sorgfalt diese

grundsätzlich denkbare Gefahr auszuschalten.