5023/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 WIEN
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5423/J betreffend
Auftragsvergabe durch die Bundesgebäudeverwaltung, welche die Abgeordneten Böhacker
und Kollegen am 16. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich fest.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Bei Verlesung der Angebotssummen betrug die Differenz zwischen den in der Anfrage
angesprochenen Bietern ATS 505.954,40 (ohne USt.).
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 und 12 bis 15 der Anfrage:
In Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Bundeshochbau erfolgte die Durchführung
des gegenständlichen Vergabeverfahrens im eigenverantwortlichen Wirkungsbereich der
nachgeordneten Baudienststelle BGV - II
Salzburg.
Auf Grund einer Anzeige des ausgeschiedenen Bieters untersucht die Staatsanwaltschaft
Salzburg derzeit die Durchführung dieses Vergabeverfahrens hinsichtlich der von einem Bieter
vermuteten strafrechtlichen Sachverhalte.
Die Beantwortung dieser Fragen kann daher erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse
der zuständigen Justizbehörden erfolgen.
Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:
Das Bundesvergabeamt hat auf Grund der Beschwerde durch den ausgeschiedenen Bieter ein
formelles Nachprüfungsverfahren der gegenständlichen Vergabevorgänge eingeleitet. Hierbei
werden alle rechtlich und sachlich relevanten Aspekte eingehend untersucht werden.
Den Ergebnissen der Arbeit unabhängiger Senate will ich nicht vorgreifen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Dienststellen meines Ressorts sind angehalten, durch entsprechende Sorgfalt diese
grundsätzlich denkbare Gefahr auszuschalten.