5025/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 WIEN
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5328/J betreffend
Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg, welche die Abgeordneten
Mag. Firlinger, Dr. Brauneder und Kollegen am 4. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Bei komplexen und überwiegend denkmalpflegerischen Bauvorhaben wie dem
gegenständlichen, ist die gemeinsame Beauftragung von Planung und Bauleitung sinnvoll und
im Sinne einer effizienten Umsetzung
zweckmäßig.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im gegenständlichen Vertrag war nur Architekt Univ.Prof. Dr. Wehdorn als Generalplaner
angeführt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Generalplanervertrag umfasste ausschließlich immaterielle Leistungen, wie
• örtliche Bauaufsicht
• Architekt
• Statiker
• Haustechnik
• Bauphysik
• Vermessungstechnik
Das prozentuell von den Nettoherstellungskosten abhängige Generalplanerhonorar beträgt
knapp vor Endabrechnung öS 134,48 Mio.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Weder das Honorar des Generalplaners noch das seiner Subunternehmer waren überhöht,
sondern bedeuteten gegenüber einer Einzelbeauftragung eine Ersparnis um ca. 7 %.
Der Betrag von öS 17 Mio. beruht auf einen fiktiven Vergleich mit Vorhaben, die jedoch der
Schwierigkeit und Komplexität der gegenständlichen Aufgabe nicht gleich kommen.
Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:
Unabhängig von der vorangegangenen Prüfung durch den Rechnungshof hat eine
routinemässig durchgeführte
Baukontrolle des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten Unklarheiten bei der Massenermittlung für die Abrechnung der
Baumeisterarbeiten ergeben. Von diesem Umstand wurde sofort der Generalplaner informiert.
Weiters wurde ein mit dem Projekt nicht befasster Zivilingenieur beauftragt, die Plausibilität
der Abrechnung im Detail zu überprüfen.
Die sofort durchgeführte Nachkontrolle ergab eine Doppelverrechnung von Teilen der
Betonbewehrung in Höhe von ATS 1,976.498,57 inkl. USt. Dieser Betrag wurde von der
Baufirma PORR sofort zurückerstattet. Das Wirtschaftsministerium hat den Rechnungshof
entsprechend informiert.
Unabhängig davon wird die Prüftätigkeit des eingeschalteten Zivilingenieurs weitergeführt und
ist deren Ergebnis abzuwarten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Mit Ausnahme der Bereiche die eine erhöhte Brandsicherheit erfordern, wurde aus statischen
und wirtschaftlichen Überlegungen (geringeres Gewicht, Kosteneinsparungen) die Ausführung
einer stahlunterspannten Holzbinderkonstruktion als zweckmäßigste Lösung gewählt. Die im
Rechnungshofbericht angesprochene Intervention war für die Festlegung der
Dachkonstruktion nicht ausschlaggebend.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind derartige Interventionen
nicht bekannt.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Der Generalplaner ist derselbe wie im Redoutensaaltrakt. Die Überprüfung der gesonderten
Massnahmen für das Ausbildungszentrum der Nationalbibliothek durch das
Wirtschaftsministerium ist derzeit noch im Gange. Überzahlungen konnten bis jetzt nicht
festgestellt werden.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsverzeichnisse nach dem Brand war eine absolut
genaue Erfassung der für die Wiederherstellung notwendig werdenden Leistungen und Massen
nicht möglich. In der Nachschau waren in beiden Fällen Konkurrenzfirmen billiger gewesen,
wenn die letztlich zur Verrechnung gelangten Massen im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben
worden wären. Derzeit wird geprüft, ob alle Abweichungen unvermeidbar waren bzw. ob den
Abweichungen entsprechend begegnet wurde.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Die Überprüfungen sind noch im Gange. Allfällige Konsequenzen können erst nach Vorliegen
eines abschliessenden Prüfberichtes gezogen werden.