5025/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 WIEN

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5328/J betreffend

Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg, welche die Abgeordneten

Mag. Firlinger, Dr. Brauneder und Kollegen am 4. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Bei komplexen und überwiegend denkmalpflegerischen Bauvorhaben wie dem

gegenständlichen, ist die gemeinsame Beauftragung von Planung und Bauleitung sinnvoll und

im Sinne einer effizienten Umsetzung zweckmäßig.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im gegenständlichen Vertrag war nur Architekt Univ.Prof. Dr. Wehdorn als Generalplaner

angeführt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Generalplanervertrag umfasste ausschließlich immaterielle Leistungen, wie

•   örtliche Bauaufsicht

•   Architekt

•   Statiker

•   Haustechnik

•   Bauphysik

•   Vermessungstechnik

 

Das prozentuell von den Nettoherstellungskosten abhängige Generalplanerhonorar beträgt

knapp vor Endabrechnung öS 134,48 Mio.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Weder das Honorar des Generalplaners noch das seiner Subunternehmer waren überhöht,

sondern bedeuteten gegenüber einer Einzelbeauftragung eine Ersparnis um ca. 7 %.

Der Betrag von öS 17 Mio. beruht auf einen fiktiven Vergleich mit Vorhaben, die jedoch der

Schwierigkeit und Komplexität der gegenständlichen Aufgabe nicht gleich kommen.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

 

Unabhängig von der vorangegangenen Prüfung durch den Rechnungshof hat eine

routinemässig durchgeführte Baukontrolle des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten Unklarheiten bei der Massenermittlung für die Abrechnung der

Baumeisterarbeiten ergeben. Von diesem Umstand wurde sofort der Generalplaner informiert.

 

Weiters wurde ein mit dem Projekt nicht befasster Zivilingenieur beauftragt, die Plausibilität

der Abrechnung im Detail zu überprüfen.

 

Die sofort durchgeführte Nachkontrolle ergab eine Doppelverrechnung von Teilen der

Betonbewehrung in Höhe von ATS 1,976.498,57 inkl. USt. Dieser Betrag wurde von der

Baufirma PORR sofort zurückerstattet. Das Wirtschaftsministerium hat den Rechnungshof

entsprechend informiert.

 

Unabhängig davon wird die Prüftätigkeit des eingeschalteten Zivilingenieurs weitergeführt und

ist deren Ergebnis abzuwarten.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Mit Ausnahme der Bereiche die eine erhöhte Brandsicherheit erfordern, wurde aus statischen

und wirtschaftlichen Überlegungen (geringeres Gewicht, Kosteneinsparungen) die Ausführung

einer stahlunterspannten Holzbinderkonstruktion als zweckmäßigste Lösung gewählt. Die im

Rechnungshofbericht angesprochene Intervention war für die Festlegung der

Dachkonstruktion nicht ausschlaggebend.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind derartige Interventionen

nicht bekannt.

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Der Generalplaner ist derselbe wie im Redoutensaaltrakt. Die Überprüfung der gesonderten

Massnahmen für das Ausbildungszentrum der Nationalbibliothek durch das

Wirtschaftsministerium ist derzeit noch im Gange. Überzahlungen konnten bis jetzt nicht

festgestellt werden.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsverzeichnisse nach dem Brand war eine absolut

genaue Erfassung der für die Wiederherstellung notwendig werdenden Leistungen und Massen

nicht möglich. In der Nachschau waren in beiden Fällen Konkurrenzfirmen billiger gewesen,

wenn die letztlich zur Verrechnung gelangten Massen im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben

worden wären. Derzeit wird geprüft, ob alle Abweichungen unvermeidbar waren bzw. ob den

Abweichungen entsprechend begegnet wurde.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die Überprüfungen sind noch im Gange. Allfällige Konsequenzen können erst nach Vorliegen

eines abschliessenden Prüfberichtes gezogen werden.