5031/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5330/J betreffend
Zusammenlegung der ÖW - Außenstellen mit den Außenhandelsstellen der WKÖ, welche die
Abgeordneten Parnigoni, Kiermaier und Genossen am 4. Dezember 1998 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es wurde keine Entscheidung getroffen, sondern nur eine persönliche Anregung geäußert da
ich schon vor einiger Zeit die Prüfung der Zusammenlegung von Außenstellen der ÖW mit
den Außenhandelsstellen der WKÖ vorgebracht habe, dies aber im Budgetentwurf nicht
berücksichtigt war.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der "Tounsmus - Beirat" ist nicht das dafür zuständige Gremium
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine Zusammenlegung der Außenstellen der ÖW mit den Außenhandelsstellen der WKÖ
könnte insbesondere in Hoffnungsdestinationen bzw. als Pilotprojekt erfolgen. Diesbezüglich
wurde im Präsidium der Österreich Werbung Einigung darüber erzielt, daß bis Mitte 1999 ein
entsprechender Umsetzungsplan erstellt wird.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Diese Frage steht erst dann zur Diskussion, wenn es zu einer Zusammenlegung kommt. Eine
Quersubvention der WKÖ ist jedenfalls auszuschließen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Natürlich ist jede Meinung zu respektieren; es muß aber festgehalten werden, daß 51% noch
immer die Mehrheit darstellt; ich halte somit diesen Vorschlag nach wie vor für
diskussionswürdig.
Antwort zu Punkt 6 der Aufrage:
Die Sacharbeit des
Geschäftsführers der ÖW rechtfertigt meine Beurteilung.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die allfälligen finanziellen Vorteile könnten für noch mehr Werbeaktivitäten genutzt werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Diese Frage steht derzeit nicht zur Diskussion.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Entwicklung des Anteils von Marketingeinsatz und Personalkosten am Gesamtbudget der
ÖW in Prozent zeigt tiefersteliende Tabelle:
Jahr Marketingeinsatz Personalkosten
In % in %
1990 49 39
1999 58 34
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Diese Frage stellt sich erst dann, wenn das Ausscheiden der WKÖ konkrete Formen annehmen
sollte.