5034/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser und Kollegen haben am 4. Dezember 1998

unter der Nr.5315/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Auf -

tragsvergabe für Reinigungsarbeiten in der Kaserne Götzendorf” gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Im Hinblick auf die nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) BGBl. I Nr.56/1997

vorgesehenen Schwellenwerte wurde die gegenständliche Ausschreibung im Sinne der

ÖNORM A 2050 (1993) als “Nicht offenes Verfahren” durchgeführt. Hiebei wurden zehn

Firmen zur Angebotlegung eingeladen.

 

Zu 1:

 

Von den erwähnten zehn Firmen haben fünf ihre Angebote vorgelegt, wovon eines aufgrund

verspäteter Einbringung auszuscheiden war. Drei der Angebote wiesen behebbare Mängel

auf, die nach Aufforderung durch die anbietenden Firmen unverzüglich behoben wurden.

 

Zu 2:

 

Nein. Wie schon einleitend erwähnt, erfolgte die Zuschlagserteilung nach den

Bestimmungen der ÖNORM A 2050 (1993). Demzufolge war die Fa. PKN zwar

Billigstbieter für die Grundleistungen, jedoch bei den Preisen für zusätzliche Leistungen

erheblich teurer als der Bestbieter.