5034/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser und Kollegen haben am 4. Dezember 1998
unter der Nr.5315/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Auf -
tragsvergabe für Reinigungsarbeiten in der Kaserne Götzendorf” gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Im Hinblick auf die nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) BGBl. I Nr.56/1997
vorgesehenen Schwellenwerte wurde die gegenständliche Ausschreibung im Sinne der
ÖNORM A 2050 (1993) als “Nicht offenes Verfahren” durchgeführt. Hiebei wurden zehn
Firmen zur Angebotlegung eingeladen.
Zu 1:
Von den erwähnten zehn Firmen haben fünf ihre Angebote vorgelegt, wovon eines aufgrund
verspäteter Einbringung auszuscheiden war. Drei der Angebote wiesen behebbare Mängel
auf, die nach Aufforderung durch die anbietenden Firmen unverzüglich behoben wurden.
Zu 2:
Nein. Wie schon einleitend erwähnt, erfolgte die Zuschlagserteilung nach den
Bestimmungen der ÖNORM A 2050 (1993). Demzufolge war die Fa. PKN zwar
Billigstbieter für die Grundleistungen, jedoch bei den Preisen für zusätzliche Leistungen
erheblich teurer als der Bestbieter.