5048/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Schöggl und Kollegen haben am 16.12.1998
unter der Nr 5425/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend "Verwicklung
eines SP - Gemeinderates in einen Sexskandal” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Sind Ihnen die obengenannten Vorfälle bekannt?
2. Wurde im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen Gerhard T. dessen
genetischer Fingerabdruck in die im neuen Sicherheitspolizeigesetz vorgesehene
Gen - Datenbank aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?
3. Gab es schon seit längerer Zeit Anzeichen für Gerhard Ts. kinderpornographi -
sche Aktivitäten? Wenn ja, seit wann und welche? Wurde diesen Anzeichen Auf -
merksamkeit geschenkt?
4. Sind im Sinne des Schutzes der Jugend bereits umfassende Ermittlungen erfolgt?
Wenn ja, liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Maßnahmen im Sinne des/der Opfer(s) bzw. zur Betreuung des/der Op -
fer(s) wurden bereits gesetzt, welche werden folgen?
6. Ist der Opferkreis bereits bekannt?
7. Gibt es Anzeichen dafür, daß es sich bei Gerhard T. um den Kopf eines kinder -
pornographischen Täterringes handelt? Wenn ja, handelt es sich um einen regio -
nal begrenzten Kreis oder einen international tätigen?”
Die Anfragen beantworte Ich wie folgt:
Zu Frage 1.
Ja.
Zu Frage 2.
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde der Verdächtige erkennungs -
dienstlich behandelt. Dabei wurde auch ein
Mundhöhlenabstrich abgenommen und
dieser der entsprechenden gerichtsmedizinischen Auswertung zugeführt. Die erken -
nungsdienstliche Behandlung wird im AFIS (Gen - Datenbank) gespeichert.
Zu Frage 3.
Bis zum Zeitpunkt der Aussage der Auskunftsperson gab es keine Hinweise für kin -
derpornographische Aktivitäten des Verdächtigen.
Zu Frage 4.
Die Ermittlungen des Gendarmeriepostens Knittelfeld sind abgeschlossen. Das Er -
hebungsergebnis wurde bereits vollständig der Staatsanwaltschaft Leoben ange -
zeigt.
Zu den Fragen 5. und 6.
Die Auswertung der beschlagnahmten Videokassetten ergab, dass es sich bei den
bedauernswerten mißbrauchten Kindern um Kinder aus dem mexikanischen bzw
fernöstlichen Raum handeln dürfte. Hinweise auf pornographische Darstellungen mit
Unmündigen aus Österreich, die den Verdächtigen betreffen, konnten nicht festge -
stellt werden. Es waren deshalb auch keine Maßnahmen zur Betreuung der Opfer zu
setzen.
Zu Frage 7.
Es gibt keine Anzeichen, dass der Verdächtige als Kopf eines kinderpornographi -
schen Täterringes anzusehen ist. Der Verdächtige hat kinderpornographische Videos
angekauft und damit gehandelt.