5056/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5421/J betreffend

Ausgaben für Lehrlinge, welche die Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen am 16. Dezember

1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Gemäß den vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

herausgegebenen “Kenndaten des österreichischen Schulwesens 1998" gab das

Unterrichtsministerium pro Schüler der berufsbildenden Pflichtschulen im Schuljahr 95/96

9.524,7 S, im Schuljahr 96/97 9.626,7 S und im Schuljahr 97/98 10.205,3 S aus (bis 1997

Erfolg, ab 1998 Bundesvoranschlag). Diese Kosten umfassen lediglich den Bundesanteil

(50% des Lehrerpersonalaufwandes).

Eine Berechnung der gesamten Ausgaben, die der Österreichische Staat pro Jahr in die

Ausbildung eines Lehrlings ,,investiert" ist auf Grund der Kompetenzzersplitterung

(Personalaufwand des Bundes für die Berufsschulen, Personal- und Sachaufwand der Länder

für die Berufsschulen, Aufwendungen für die Lehrlingsfreifahrt aus dem

Familienlastenausgleichsfonds etc.) sehr schwierig.

 

Antwort zu den Punkten 2, 3, 4, 12, 13, 14 und 15 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fallt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die nach der Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselten Lehrlingszahlen zu Jahresende 1997

weisen bei einer Gesamtsumme von 121.629 Lehrlingen 136 Polen, 41 Tschechen, 65

Ungarn und 82 Slowenen. Aufgrund dieser Zahlen kann nicht behauptet werden, daß es im

Zuge der Osterweiterung zu einem Verdrängungswettbewerb am Lehrstellenmarkt kommt.

 

Zum Vergleich wird weiters auf folgende Lehrlinge mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit

verwiesen: 2.499 Jugoslawen, 2.428 Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina, 1.135

Kroaten, 206 Mazedonier, 230 Rumänen, 19 Bulgaren, 25 Albaner, 13 Russen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Daten mit einer Aufgliederung von Lehrverträgen nach Pflichtschulabgangsjahrgang liegen

dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vor. Festgestellt werden

kann allerdings, dass mit den seit 1977 neu geschaffenen bzw. wesentlich modernisierten

Lehrberufen bereits rund 5000 Lehrverträge abgeschlossen wurden. Das Auffangnetz

(Notprogramm) ist für maximal 4000 Jugendliche konzipiert. Im Jänner d.J. betrug die

Ausschöpfungsquote ca. 3600.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Das im vergangenen Jahr von Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes

beschlossene Maßnahmenpaket zur Sicherung einer hinreichenden Versorgung von

Jugendlichen mit Lehrstellen sieht zunächst einen Lehrlingsausbildungsfreibetrag für

Lehrlinge des ersten Lehrjahrs in Höhe von S 20.000,-- vor. Darüber hinaus entfällt im ersten

Lehrjahr der Beitrag zur Unfallversicherung.

 

Schließlich wird darauf verwiesen, daß bereits seit 1997 bei der Krankenversicherung für

Lehrlinge die Dienstgeberbeiträge für die ersten drei Lehrjahre entfallen.

 

Eine Reihe von Gemeinden hat bereits eine Rückvergütung der Kommunalsteuer, welche auf

die Lehrlingsentschädigung entfallen würde, gewährt.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Das System der Lehrlingsausbildung befindet sich in einem kontinuierlichem

Entwicklungsprozeß, der vor dem Hintergrund der arbeitsmarktpolitischen

Herausforderungen der letzten Jahre zusätzliche Impulse erhielt. Allein seit Sommer 1997

wurden beinahe 50 neue Lehrberufe geschaffen bzw. die Ausbildungsvorschriften hiefür

wesentlich modernisiert Mit der Einführung der Berufsreifeprüfung erhalten entsprechend

begabte Lehrabsolventen die Möglichkeit des Erwerbs einer fachlich uneingeschränkten

Studienberechtigung, während für weniger begabte Lehrstellensuchende mit der Vorlehre der

Übertritt in ein reguläres Lehrverhältnis vorbereitet wird.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten unterstützt die

Begabtenförderungsaktion der Wirtschaftskammer Österreich schon seit mehreren Jahren

Diese Begabtenförderungsaktion umfasst einerseits die “Förderung von Bildungsmaßnahmen

zum Zwecke des späteren Selbständigwerdens” sowie die ‚Fach- und berufseinschlägige

Höherqualifizierung und Auslandsaufenthalte” Im Rahmen der letztgenannten Aktion

erfolgt auch eine finanzielle Förderung von Lehrlingen, die an den Austauschprogrammen im

Rahmen des Bildungsprogrammes LEONARDO teilnehmen.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das in Österreich bestehende breite Angebot beruflicher Weiterbildungsmöglichkeiten wird

im wesentlichen durch die Erwachsenenbildungseinrichtungen der Sozialpartner ("WIFI" und

"bfi") vermittelt, die insbesondere für Lehrabsolventen eine umfasssende Palette an

entsprechenden Kursen und Seminaren anbieten