5063/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Kollegen
betreffend die direkten Förderungen im Jahr 1997, Nr. 5469/J.
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind im Jahr 1997
262 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen gefördert worden.
Zu Frage 2:
Die höchste im Jahr 1997 ausbezahlte Einzelförderung war ein Darlehen in der
Höhe von S 120.000.000,- gemäß § 51 a Arbeitsmarktförderungsgesetz an die Hotel
Therme Blumau. Die niedrigsten Förderungen (S 10.000,-) erhielten Kids United -
Plattform “Gewalt auf/unter Jugendlichen”, das Eltern - Kind - Zentrum Gleisdorf, das
Österr. Lesben- und Schwulenforum, GEFAS Steiermark - Ringvorlesung Integrati -
ves Lernen” und die Österreichische Plattform für Alleinerziehende - Enquete
‚,Armutsfalle alleinerziehend” jeweils für sozial innovative Projekte, der Österreichi -
sche Arbeitskreis “Förderung der Frauengesundheit” für die Herstellung einer
Tagungsdokumentation sowie der Gewerkschaftliche Betriebsausschuß beim
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Betriebsbibliothek.
Zu Frage 3:
Im Jahr 1997 haben 8 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen mehrere
Förderungen unter verschiedenen Fördertiteln erhalten.
Zu Frage 4:
Die im Förderungsbericht 1997 enthaltene Daten geben exakt den Erfolg, daher die
tatsächliche Zahlung, wieder.
Zu Frage 5:
Alle Förderungsempfänger werden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung
der Fördermittel überprüft.
Zu Frage 6:
Eine ziffernmäßige Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich, weil keine Evidenz
über die Förderansuchen geführt wird.
Erfahrungsgemäß kann jedoch ein großer Teil der dem Grund nach bewilligten
Förderansuchen nicht im vollen Umfang genehmigt werden: Eine Reduktion der
Förderung gegenüber dem Förderungsantrag erfolgt, wenn etwa die im Förderantrag
enthaltenen Angaben über die kosten nicht realistisch erscheinen bzw. wenn keine
Eigenmittel eingesetzt werden. Die Höhe der Förderungen muß sich auch nach den
budgetären Vorgaben richtet.
Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn die beantragte Förderung nicht
den internen Förderungsrichtlinien entspricht bzw. das Projekt aus verschiedenen
Gründen nicht förderungswürdig ist (z.B. der Förderungsempfänger nicht über genü -
gend Eigenmittel verfügt, das Projekt vom Inhalt her nicht mit der Prioritätensetzung
des Ressorts im Einklang steht oder die Zuverlässigkeit der ausführenden Personen
nicht gegeben ist). Teilweise mußten Förderungsansuchen auch aus budgetären
Gründen gänzlich abgelehnt werden.