5063/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Kollegen

betreffend die direkten Förderungen im Jahr 1997, Nr. 5469/J.

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind im Jahr 1997

262 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen gefördert worden.

 

Zu Frage 2:

 

Die höchste im Jahr 1997 ausbezahlte Einzelförderung war ein Darlehen in der

Höhe von S 120.000.000,- gemäß § 51 a Arbeitsmarktförderungsgesetz an die Hotel

Therme Blumau. Die niedrigsten Förderungen (S 10.000,-) erhielten Kids United -

Plattform “Gewalt auf/unter Jugendlichen”, das Eltern - Kind - Zentrum Gleisdorf, das

Österr. Lesben- und Schwulenforum, GEFAS Steiermark - Ringvorlesung Integrati -

ves Lernen” und die Österreichische Plattform für Alleinerziehende - Enquete

‚,Armutsfalle alleinerziehend” jeweils für sozial innovative Projekte, der Österreichi -

sche Arbeitskreis “Förderung der Frauengesundheit” für die Herstellung einer

Tagungsdokumentation sowie der Gewerkschaftliche Betriebsausschuß beim

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Betriebsbibliothek.

 

Zu Frage 3:

 

Im Jahr 1997 haben 8 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen mehrere

Förderungen unter verschiedenen Fördertiteln erhalten.

 

Zu Frage 4:

 

Die im Förderungsbericht 1997 enthaltene Daten geben exakt den Erfolg, daher die

tatsächliche Zahlung, wieder.

Zu Frage 5:

 

Alle Förderungsempfänger werden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung

der Fördermittel überprüft.

 

Zu Frage 6:

 

Eine ziffernmäßige Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich, weil keine Evidenz

über die Förderansuchen geführt wird.

 

Erfahrungsgemäß kann jedoch ein großer Teil der dem Grund nach bewilligten

Förderansuchen nicht im vollen Umfang genehmigt werden: Eine Reduktion der

Förderung gegenüber dem Förderungsantrag erfolgt, wenn etwa die im Förderantrag

enthaltenen Angaben über die kosten nicht realistisch erscheinen bzw. wenn keine

Eigenmittel eingesetzt werden. Die Höhe der Förderungen muß sich auch nach den

budgetären Vorgaben richtet.

 

Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn die beantragte Förderung nicht

den internen Förderungsrichtlinien entspricht bzw. das Projekt aus verschiedenen

Gründen nicht förderungswürdig ist (z.B. der Förderungsempfänger nicht über genü -

gend Eigenmittel verfügt, das Projekt vom Inhalt her nicht mit der Prioritätensetzung

des Ressorts im Einklang steht oder die Zuverlässigkeit der ausführenden Personen

nicht gegeben ist). Teilweise mußten Förderungsansuchen auch aus budgetären

Gründen gänzlich abgelehnt werden.