5073/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 16. Dezember 1998 unter der
Nr. 543 1/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Pressestunde vom
6. Dezember 1998" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1) Wieviele Personen haben im Jahr 1997 und im ersten Halbjahr 1998 ihren ständigen
Wohnsitz von Österreich ins Ausland verlegt?
2) Welche in Österreich lebende fremde Staatsangehörige haben ihren ständigen Wohnsitz
ins Ausland verlegt und welche der Länder werden hierfür als bevorzugt ausgewählt?
3) Aus welchen Quellen beziehen Sie Ihre Daten?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit der Aussage, dass die Einwanderung nach Österreich im Jahre 1998 sowie in
den unmittelbaren Folgejahren praktisch Null betragen werde, habe ich mich auf das
Verhältnis der Zahl von Fremden, denen nach der Niederlassungsverordnung die
Niederlassung auf Dauer bewilligt werden darf, zur Zahl jener bezogen, die von einer
aufenthaltsbeendenden Maßnahme betroffen sind. Da sich beide Zahlen auf etwa 8500
Fremde belaufen, kann wohl von einer ,,Null - Einwanderung" gesprochen werden.
Die vorliegende Anfrage zielt im einzelnen allerdings auf einen Vergleich der Zuzüge
nach und der Wegzüge aus Österreich ab, sodass ein Rückgriff auf die Wanderungsstatistik
zweckmäßig scheint, die allerdings erst für das Jahr 1997 vorliegt. Auch aus diesem
Zahlenmaterial
ergibt sich Ähnliches: Im Jahre 1997 haben nämlich 70.122 Menschen
(Fremde und österreichische Staatsbürger) ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach
Österreich sowie 68.585 Menschen von Österreich ins Ausland verlegt. Bezogen auf die
Gesamtwanderung von 138.707 Fällen kann bei einem Saldo von gerade noch +1,1%
durchaus von einer Einwanderung gesprochen werden, die “praktisch Null beträgt”. Im
übrigen beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Abwanderung im Jahre 1997 verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen
Eine Aussage zu Abwanderungen im ersten Halbjahr 1998 kann derzeit noch nicht gemacht
werden, weil die entsprechenden Daten noch nicht zur Verfügung stehen
Zu Frage 2:
Im Jahr 1997 haben 49.755 Fremde ihren Hauptwohnsitz von Österreich ins Ausland
verlegt. Hinsichtlich der bevorzugten Zielländer verweise ich auf nachstehende Auflistung,
die all jene Zielländer berücksichtigt, die von zumindest einem Prozent der Wegziehenden
gewählt wurden.
|
Zielland |
Absolute Zahlen |
Prozentueller Anteil |
|
Bundesrepublik Jugoslawien |
6.653 |
13,4% |
|
Polen |
5.682 |
11,4% |
|
Bosnien Herzegowina |
4.414 |
8,9% |
|
Türkei |
4.336 |
8,7% |
|
Kroatien |
3.938 |
7,9% |
|
Deutschland |
3.736 |
7,5% |
|
Ungarn |
1.894 |
3,8% |
|
Slowakei |
1.542 |
3,1% |
|
Tschechische Republik |
1.428 |
2,9% |
|
Rumänien |
1.329 |
2,7% |
|
Vereinigte Staaten (USA) |
1.271 |
2,6% |
|
Slowenien |
1.006 |
2,0% |
|
Italien |
788 |
1,6% |
|
Vereinigten Königreich |
726 |
1,5% |
|
Ägypten |
611 |
1,2% |
|
Mazedonien |
586 |
1,2% |
|
Irak |
509 |
1,0% |
|
andere Länder |
10.304 |
20,7% |
Zu Frage 3:
Diese Daten beruhen auf Angaben des Österreichischen Statistischen Zentralamt
(ÖSTAT), das gemäß der Wanderungsstatistik - Verordnung (BGBI. Nr. 152/1995) jede
Verlegung des Hauptwohnsitzes eines Menschen über eine Gemeindegrenze hinweg
statistisch erfasst und auswertet, gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 und 5 dieser Verordnung sind hiebei
auch die grenzüberschreitenden Wanderbewegungen zu registrieren. Die für die
Wanderungsstatistik erforderlichen Zahlen liefern die Meldebehörden.