5101/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 16. Dezember

1998, Nr. 5441/J, betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 1998 waren 7 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Zu Frage 2:

Diese Arbeitskräfte waren in folgenden Bereichen eingesetzt:

 

Büro des Bundesministers

4 Personen

Abteilung Öffentlichkeitsarbeit

1 Person

Agrarattachè in Bonn

1 Person

Büro EU - Kommissar Dipl. - Ing. Dr. Fischler

1 Person


 

Zu Frage 3:

Der Abschluß der Arbeitsleihverträge erfolgte mit folgenden Firmen bzw. Institutionen:

Vereinigung der Österreichischen Industrie

2 Personen

Österreichischer Raiffeisenverband

1 Person

Ökosoziales Forum Österreich

1 Person

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

1 Person

ÖVP Bundespartei

1 Person

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

1 Person

 

Zu Frage 4:

Beim Abschluß der Arbeitsleihverträge war primär davon auszugehen, dass für die Anforde -

rungen bestimmter Einsatzbereiche (z.B. im Ministerbüro) nicht immer Mitarbeiter zu den

Gehaltsansätzen des öffentlichen Dienstes gewonnen werden können. Dazu kommt noch,

dass diejenigen Mitarbeiter, mit denen Arbeitsleihverträge abgeschlossen wurden, infolge

des Wechsels ihres Arbeitsplatzes keine finanziellen Einbußen im Vergleich zu ihrer früheren

Tätigkeit erleiden wollen, was auch angesichts der hohen qualitativen und zeitlichen Bean -

spruchung verständlich ist.

 

Für die Einrichtung des Verbindungsbüros Kommissar Dipl. - Ing. Dr. Fischler existiert ein Mi -

nisterratsbeschluß vom 4. April 1995.

 

Weiters darf festgestellt werden, dass sich im Zusammenhang mit der EU -

Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf ergeben hat, der im

Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998/99 nicht abgedeckt werden kann. Es war daher

zwingend erforderlich, diesen Mehrbedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken.

Für solche Vertragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft ein -

gegangen wurden, waren gemäß Allgemeiner Teil des Stellenplanes 1998 keine Planstellen -

bindungen erforderlich. Dies gilt jedoch nur für die Zeit vom 1. Jänner 1998 bis 30. Juni

1999. Dafür wurde ein befristeter Arbeitsleihvertrag abgeschlossen.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 1998 betrugen die Ausgaben für Arbeitsleihverträge insgesamt ATS 4.273.000,--.

Zu Frage 6:

Die Verrechnung der Ausgaben erfolgte entsprechend den Bestimmungen für den Ansatz -

und Kontenplan des Bundes beim Voranschlags - Ansatz “1/60008 Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft - Zentralleitung Aufwendungen" unter der Voranschlags - Post 7294

109 “Bedienstete gemäß Pkt. 3 (7) Stellenplan (Arbeitsleihverträge)”.

 

Zu Frage 7:

Ihre Auffassung, dass “durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der Budgetwahrheit noch

weiter durchlöchert wird” teile ich nicht, da die Ausgaben für Arbeitsleihverträge vorschrifts -

konform zu Lasten der vorstehend angeführten Budgetpost ausgewiesen sind.

 

Zu Frage 8:

Die Gründe, welche zum Abschluß der Arbeitsleihverträge geführt haben, wurden unter

Punkt 4 dieser Anfragebeantwortung ausführlich dargestellt. Beim Abschluß eines Arbeits -

leihvertrages ist darüber hinaus eine entsprechende Planstelle auf Vertragsdauer zu binden,

so dass den Erfordernissen des Stellenplanes Rechnung getragen wird.

 

Eine Änderung dieser Verwaltungspraxis erscheint nicht erforderlich.