5101/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 16. Dezember
1998, Nr. 5441/J, betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Jahr 1998 waren 7 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Zu Frage 2:
Diese Arbeitskräfte waren in folgenden Bereichen eingesetzt:
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Büro des Bundesministers |
4 Personen |
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Abteilung Öffentlichkeitsarbeit |
1 Person |
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Agrarattachè in Bonn |
1 Person |
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Büro EU - Kommissar Dipl. - Ing. Dr. Fischler |
1 Person |
Zu Frage 3:
Der Abschluß der Arbeitsleihverträge erfolgte mit folgenden Firmen bzw. Institutionen:
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Vereinigung der Österreichischen Industrie |
2 Personen |
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Österreichischer Raiffeisenverband |
1 Person |
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Ökosoziales Forum Österreich |
1 Person |
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
1 Person |
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ÖVP Bundespartei |
1 Person |
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Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs |
1 Person |
Zu Frage 4:
Beim Abschluß der Arbeitsleihverträge war primär davon auszugehen, dass für die Anforde -
rungen bestimmter Einsatzbereiche (z.B. im Ministerbüro) nicht immer Mitarbeiter zu den
Gehaltsansätzen des öffentlichen Dienstes gewonnen werden können. Dazu kommt noch,
dass diejenigen Mitarbeiter, mit denen Arbeitsleihverträge abgeschlossen wurden, infolge
des Wechsels ihres Arbeitsplatzes keine finanziellen Einbußen im Vergleich zu ihrer früheren
Tätigkeit erleiden wollen, was auch angesichts der hohen qualitativen und zeitlichen Bean -
spruchung verständlich ist.
Für die Einrichtung des Verbindungsbüros Kommissar Dipl. - Ing. Dr. Fischler existiert ein Mi -
nisterratsbeschluß vom 4. April 1995.
Weiters darf festgestellt werden, dass sich im Zusammenhang mit der EU -
Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf ergeben hat, der im
Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998/99 nicht abgedeckt werden kann. Es war daher
zwingend erforderlich, diesen Mehrbedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken.
Für solche Vertragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft ein -
gegangen wurden, waren gemäß Allgemeiner Teil des Stellenplanes 1998 keine Planstellen -
bindungen erforderlich. Dies gilt jedoch nur für die Zeit vom 1. Jänner 1998 bis 30. Juni
1999. Dafür wurde ein befristeter Arbeitsleihvertrag abgeschlossen.
Zu Frage 5:
Im Jahr 1998 betrugen die Ausgaben für
Arbeitsleihverträge insgesamt ATS 4.273.000,--.
Zu Frage 6:
Die Verrechnung der Ausgaben erfolgte entsprechend den Bestimmungen für den Ansatz -
und Kontenplan des Bundes beim Voranschlags - Ansatz “1/60008 Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft - Zentralleitung Aufwendungen" unter der Voranschlags - Post 7294
109 “Bedienstete gemäß Pkt. 3 (7) Stellenplan (Arbeitsleihverträge)”.
Zu Frage 7:
Ihre Auffassung, dass “durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der Budgetwahrheit noch
weiter durchlöchert wird” teile ich nicht, da die Ausgaben für Arbeitsleihverträge vorschrifts -
konform zu Lasten der vorstehend angeführten Budgetpost ausgewiesen sind.
Zu Frage 8:
Die Gründe, welche zum Abschluß der Arbeitsleihverträge geführt haben, wurden unter
Punkt 4 dieser Anfragebeantwortung ausführlich dargestellt. Beim Abschluß eines Arbeits -
leihvertrages ist darüber hinaus eine entsprechende Planstelle auf Vertragsdauer zu binden,
so dass den Erfordernissen des Stellenplanes Rechnung getragen wird.
Eine Änderung dieser Verwaltungspraxis erscheint nicht erforderlich.