5104/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5346/J - NR/1998 betreffend parteipolitische Werbung

an Schulen, die die Abgeordneten Günter Kiermaier und Genossen am 16. Dezember 1998 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad. 1. - 5.:

Der genannte Lehrlingskalender ist weder in meinem Ressort, noch nach Auskunft des

Landesschulrates für Niederösterreich, der Schulverwaltung sowie den einzelnen Direktionen

bekannt. Ebenso ist eine allfällige Versendung an Polytechnische Schulen, sowie darüberhinaus an

berufsbildende mittlere und höhere Schulen, nicht bekannt. Die Versendung erfolgte über die

bekannten Schuladressen direkt an die Schulsprecher. Da der Schulsprecher einer Schule eine klar

definierte und bekannte Person ist, hat die an ihn gerichtete Post auf Grund der gegebenen

Rechtslage weitergeleitet zu werden.

 

 

Ad. 6.:

Aus oben angeführten Gründen besteht kein Handlungsbedarf. Die Schulleitungen achten

grundsätzlich darauf, dass parteipolitische Werbung nicht an Schüler weitergegeben wird, und dass

die Bestimmungen des § 46(3) SchUG eingehalten werden.