5104/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5346/J - NR/1998 betreffend parteipolitische Werbung
an Schulen, die die Abgeordneten Günter Kiermaier und Genossen am 16. Dezember 1998 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad. 1. - 5.:
Der genannte Lehrlingskalender ist weder in meinem Ressort, noch nach Auskunft des
Landesschulrates für Niederösterreich, der Schulverwaltung sowie den einzelnen Direktionen
bekannt. Ebenso ist eine allfällige Versendung an Polytechnische Schulen, sowie darüberhinaus an
berufsbildende mittlere und höhere Schulen, nicht bekannt. Die Versendung erfolgte über die
bekannten Schuladressen direkt an die Schulsprecher. Da der Schulsprecher einer Schule eine klar
definierte und bekannte Person ist, hat die an ihn gerichtete Post auf Grund der gegebenen
Rechtslage weitergeleitet zu werden.
Ad. 6.:
Aus oben angeführten Gründen besteht kein Handlungsbedarf. Die Schulleitungen achten
grundsätzlich darauf, dass parteipolitische Werbung nicht an Schüler weitergegeben wird, und dass
die Bestimmungen des § 46(3) SchUG eingehalten werden.