5105/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5420/J - NR/98 betreffend Ausgaben fiir Lehrlinge,
die die Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen am 16. Dezember 1998 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet.
Ad 1.:
Die Zuständigkeit meines Ressorts im Rahmen der dualen Ausbildung beschränkt sich auf den
Bereich der Berufsschulen. Es können daher nur die Ausgaben des Bundes für die Kosten des
Schulbesuches beziffert werden. Dabei weise ich darauf hin, dass es sich um Transferzahlungen
nach dem FAG handelt, welches den Bund verpflichtet, 50% der Lehrerkosten an Berufsschulen
den Ländern zu ersetzen. Nach dem Bundesvoranschlag 1998 werden am Ansatz 12/857
l,301.000.000,--S ausgewiesen. Dieser Aufwand ist aufgrund der Teilung für die Länder in
gleicher Höhe anzusetzen, der Sachaufwand kann seitens meines Ministeriums nicht berechnet
werden, da für diesen ausschließlich die Schulerhalter aufkommen. Es ist weiters zu beachten,
dass der Schulbesuch einen relativ geringen Teil der Ausbildungszeit in Anspruch nimmt und
daher der Bundesaufwand für den schulischen Teil der Berufsausbildung nur einen relativ gerin -
gen Teil des Aufwandes für die Ausbildung betragen kann.
Es wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Weiterentwicklungen, Entfall des Dienstgeber -
beitrages zur Krankenversicherung während drei Jahren Lehrausbildung, Einführung eines Lehr -
lingsfreibetrages, eingeführt, wobei diese Bereiche nicht in die Zuständigkeit meines Ministe -
riums fallen und daher keine Kostenaussagen getroffen werden können.
Ad 2.:
Diese Frage fällt in die
Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Ad 3.:
Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.
Ad 4.:
Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen
Ad 5 und 6.:
Zu diesen beiden Fragen verweise ich auf die Antworten der Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Ad 7.:
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Erfüllung der Schulpflicht in verschiedenen Schulen
und verschiedenen Schulstufen erfolgen kann. Wie die Erfahrungen zeigen, ist der weiter -
führende Besuch einer mittleren oder höheren Schule ein Weg, der auch zu Lehrausbildung
führt. Es hat sich insbesondere in den vergangenen beiden Jahren gezeigt, dass immer mehr
Schülerinnen und Schüler mit gutem Schulerfolg einen Wechsel des Ausbildungweges von der
vollschulischen zur Lehrlingsausbildung anstreben. Es kann daher zwischen dem schulischen
Bildungsweg und der Lehrlingsausbildung keine Grenze gezogen werden. Dabei ist insbesondere
darauf hinzuweisen, dass die Gründe für einen Weiterbesuch einer mittleren oder höheren Schule
statistisch nicht feststellbar sind, da es sich dabei um Motivations - und Interessensfragen der
Jugendlichen handelt, die mit den herkömmlichen Mitteln nicht ohne weiteres zu erfassen sind.
Von den Absolventen der Polytechnischen Schule hatten rund 82% bereits vor Ende des Schul -
jahres eine Lehrstellenzusage.
Die Zahl der Neuaufnahmen in die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen betrug im
Herbst 1998 43.406 Schülerinnen und Schüler
Ad 8 und 9.:
Zu diesen beiden Fragen verweise ich auf die Antworten der Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Ad 10.:
Zu dieser Frage verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten.
Ad 11.:
Im Bereich des schulischen Angebots wurden in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Ver -
besserungen durchgeführt. Die Möglichkeiten für eine Weiterbildung für Facharbeiter wurden
durch die Einführung der Berufsreifeprüfung und die Neuregelung der Schulen für Berufstätige
(Einführung des erwachsenengerechten Kolloquiensystems, Anerkennung von Vorkenntnissen)
erweitert und verbessert. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Ad 12.:
Die Überarbeitung der Berufsschullehrpläne mit der Einführung von Deutsch und Kommunika -
tion und berufsbezogener Fremdsprache bei gleichzeitiger Umwandlung in Kern - und Erweite -
rungsbereiche wurde im Jahr 1998 abgeschlossen. Es besteht daher kein Bedarf für eine "Sanie -
rung". Die Inhalte der Lehrpläne werden auch weiterhin laufend angepasst, wenn sich die
Berufsbilder, die durch Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
festgelegt werden, verändern.
Ad 13.:
Die Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.
Ad 14.:
Zu dieser Frage verweise ich auf die Antwort der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales.
Ad 15.:
Berufsschulpflichtige Lehrlinge genießen dieselben Ermäßigungen wie alle anderen Schüler.
Eine Benachteiligung ist somit nicht gegeben.