5106/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 16.12.1998 an mich
eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5391/J betreffend “Auslandsdienstreisen” gerichtet. Ich
beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 bis 4
Die Auslandsdienstreisen, die ich 1998 in meiner Funktion als Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie absolvierte, dienten der Umsetzung von umwelt -, familien - und
jugendpolitischen Interessen Österreichs. Details sind der anschlossenen Auflistung zu
entnehmen.
ad 5
Nein.
ad 6
Ja.
ad 7
Keine.
ad 8
Die Verwendungsgruppen bzw. Dienstklassen jener Mitarbeiter meines Hauses, die mich zu
diesen Dienstreisen begleitet haben, sind der angeschlossenen Auflistung zu entnehmen.
ad 9
Eine Person, die dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten angehört, hat
mich bei den Dienstreisen in Budapest (Pkt. 1 der Anlage) und Paris (Pkt. 3 der Anlage)
begleitet.
Eine Person, die zwar meinem Ressort angehört, jedoch dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten dienstzugeteilt ist, hat mich bei den Dienstreisen nach Chester
(Pkt. 4 der Anlage), Dublin/Brüssel (Pkt. 9 der Anlage), Kopenhagen/Helsinki (Pkt. 10 der
Anlage) und Madrid/Lissabon (Pkt. 11 der Anlage) begleitet. Weiters war ich in Begleitung
der Generaldirektorin des Rates auf den Dienstreisen Bonn/London/Paris/Den Haag (s. Pkt.
8 der Anlage), Dublin/Brüssel (s. Pkt. 9 der Anlage), Kopenhagen/Helsinki (s. Pkt. 10 der
Anlage) und Madrid/Lissabon (5. Pkt. 11 der Anlage).
ad 10
Bei der Dienstreise nach Chester (5. Pkt. 5 der Anlage) sowie nach Madrid/Lissabon (s. Pkt.
11 der Anlage) hat mich meine Gattin begleitet. Obwohl durch die Mitbenützung der
Chartermaschine keine zusätzlichen Kosten entstanden sind, wurde jeweils ein Betrag in der
Höhe der Kosten eines Linienflugzeuges von mir refundiert. Bei der Dienstreise Bonn/
London/Paris/Den Haag (s. Pkt. 8 der Anlage) sind drei Journalisten mitgereist. Bei der
Dienstreise nach Buenos Aires haben mich vier Journalisten sowie ein Wissenschafter
begleitet (s. Pkt. 24 der Anlage).
ad 11
Die Kosten dieser Dienstreisen betrugen
- insgesamt ATS 2,182.241,56;
- für meine Person ATS 483.444,48;
- für die unter 8. angeführten Personen ATS 1,422.797,68;
- für die unter 9. angeführten Personen ATS 34.030,60;
- für die unter 10. angeführten Personen ATS 241.968,80.
ad 12
Erübrigt sich aufgrund der Antwort zu Frage 7.
ad 13
Es wurden dann Privat - bzw. Charterflugzeuge in Anspruch genommen, wenn terminliche
Verpflichtungen mit einem Linienflug nicht einzuhalten waren. Die Flugunternehmen wurden
nach dem Billigstbieterprinzip ausgewählt.
ad 14
Die Flugkosten dieser Privat - bzw. Charterflugzeuge der Firmen Almeta Air, Lauda Air und
City Jet betrugen insgesamt ATS 1,618.070,--.
ad 15
Nach Einholung von Vergleichsofferten wurde der Auftrag an den Billigstbieter erteilt, wobei
es sich stets um Fixpreise handelte die Preisnachlässe ausschließen.