5109/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5446/J - NR/1998, betreffend die Erteilung einer
Schienenverkehrskonzession an die Firma Senoplast auf der Pinzgaubahn, die die Abgeordneten
Puttinger und Kollegen am 16. Dezember 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1,2,3,6,7 und 8:
Ich erlaube mir auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5196/J - NR/1998 vom
12. Jänner 1999, welche in der Beilage angeschlossen ist, zu verweisen.
Zu Frage 4:
Eine Einstellung des Personenverkehrs ist nicht geplant. Ich gehe davon aus, daß die ÖBB ihrer
Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Fahrplanes gemäß dem, mit dem Land Salzburg
abgeschlossenen Übereinkommen Regionalbahn “Pinzgaubahn” uneingeschränkt nachkommen.
Zu Frage 5:
Die Infrastruktur der Strecke Zell am See - Krimml ist derzeit nach den Angaben der ÖBB für
die
Führung eines Güterverkehrs geeignet.
Zu Frage 9:
Ergänzend zu den Ausführungen der bereits erwähnten Anfragebeantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr.5196/J - NR/1998 darf darauf hingewiesen werden, daß es sich
bei dem Verkauf um eine Angelegenheit im Bereich des Absatzes der ÖBB handelt, bei denen
das vom Nationalrat beschlossene Bundesbahngesetz 1992 das Eingriffsrecht des Bundes -
ministers für Wissenschaft und Verkehr auf verkehrspolitische Notfallsituationen einschränkt.
Beilage
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5196/J - NR/1998, betreffend ÖBB - Schmal -
spurbahn Zell am See - Krimml, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 18.
November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Welche Beträge wurden seitens des Bundes im Wege der ÖBB seit 1988 in die
Infrastruktur der ÖBB - Strecke Zell am See - Krimml investiert?
Antwort:
Die Verpflichtung des Bundes zur Finanzierung der Infrastruktur der Österreichischen Bundes -
bahnen ergibt sich aus dem Bundesbahngesetz 1992. Zur Frage nach den in den letzten 10
Jahren auf der Strecke Zell am See - Krimml getätigten Investitionen in die Infrastruktur wurde
von mir eine Prüfung seitens unabhängiger Consultants in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse
mir jedoch noch nicht vorliegen. Gegenstand dieser Prüfung ist auch die Frage, inwieweit die
getätigten Investitionen wirtschaftlich sinnvoll und technisch zielführend waren und mit
welchem lnvestitionsbedarf in den nächsten 10 Jahren zu rechnen ist. Die Ergebnisse der
Expertenprüfung werden voraussichtlich Ende Jänner 1999 vorliegen.
2. Wann wurden die Rollschemelanlagen in Zell am See Tischlerhäusel für den
Güterverkehr erneuert? Welcher Betrag wurde dafür ausgegeben?
Antwort:
Nach Angaben der ÖBB wurde die Rollschemelanlage im Bahnhof Tischlerhäusl im Jahre
1991
erneuert. Die Gesamtkosten hierfür betrugen ca. 1 Mio ÖS.
3., 6. Wann wurden letztmalig neue Rollschemel für die ÖBB - Schmalspurbahnen ange -
kauft und wann sind diese abgeschrieben?
Wann sind die Anlagen für den Güterverkehr in Zell am See abgeschrieben?
Antwort:
Die ÖBB teilen mir mit, daß die letzten Auslieferungen von modernen Rollwagen in den
Jahren 1984 bis 1987 mit insgesamt 87 Fahrzeugen erfolgten. Die Abschreibungsfristen für die
Rollwagen betragen 25 Jahre. Im Bahnhof Zell am See befinden sich keine Anlagen für den
Güterverkehr der Schmalspurbahn Zell am See - Krimml, da sich diese Anlagen im Bahnhof
Tischlerhäusl befinden. Die Frage, ob durch das Einstellen des Güterverkehrs verlorene In -
vestitionen entstehen, ist ebenfalls Gegenstand der bereits erwähnten Untersuchung durch
externe Fachleute.
4. Stimmt es, daß seitens der ÖBB der Güterverkehr auf der Strecke Zell am See -
Krimml am 25.9.1998 eingestellt wurde?
Antwort:
Die Bedienung der Anschlußbahnen und Ladegleise auf der Strecke Zell am See - Krimml
wurde mit Fahrplanwechsel 27.9.1998 eingestellt.
5. Wenn ja, aus welchem Grund?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB erfolgten diese Maßnahmen insbesondere aus betriebswirtschaftlichen
Überlegungen.
7. Erfolgte die Einstellung des Güterverkehrs auf dieser Strecke im Einvernehmen
mit den bisherigen Kunden der angrenzenden Gemeinden und mit dem Land
Salzburg?
Antwort:
Die
betroffenen Kunden, die Gemeinden (durch den Sprecher der Pinzgauer
Bürgermeister -
konferenz Hr. Bürgermeister Steiner, Stuhlfelden) und das Land Salzburg wurden von den ÖBB
rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen im Güterverkehr informiert.
Um das bestehende Transportsubstrat weiterhin auf der Schiene zu halten, wurden der ver -
ladenden Wirtschaft entsprechende Ersatzangebote (unter Einbindung der Umschlagsplattform
Saalfelden) offeriert.
8. - 11. Wurde der Güterverkehr auf der Strecke Zell am See - Krimml öffentlich vor der
Einstellung ausgeschrieben und wenn ja gibt es Konzessionsansuchen von Inter -
essenten?
Welche Vorgangsweise plant das BMWV zur Aufrechterhaltung des Güterver -
kehrs auf der Krimmlbahn?
Wie steht das BMWV zur Vergabe einer Eisenbahnkonzession für den Güter -
verkehr an Dritte und welche Maßnahmen werden gesetzt, um ein solches Vorha -
ben zu unterstützen?
Werden sie ein solches Vorhaben der Fa. Senoplast unterstützen, wenn ja unter
welchen Bedingungen?
Antwort:
Eine Ausschreibung des Güterverkehrs auf der Strecke Zell am See - Krimml ist geplant und es
liegt auch bereits ein Konzessionsansuchen für einen Nachfolgeverkehr vor. Dieses Ansuchen
wird derzeit von der Eisenbahnbehörde nach den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes
geprüft.
12. Sind die ÖBB bereit, nicht mehr benötigtes Rollmaterial des Güterverkehrs (Roll -
wagen, Lokomotiven etc.) zu entsprechenden Preisen an Dritte, die an der
Aufrechterhaltung eines Betriebes denken, zu verkaufen?
Antwort:
Nach Angaben der ÖBB ist ein Interessent für den Ankauf von Rollwagen aufgetreten und die
ÖBB haben einen Verkauf des Wagenmaterials in Aussicht gestellt.
13. Warum ist das Angebot der Firma Rail und Sea im Frühjahr 1998 seitens des ÖBB -
Geschäftsbereiches Güterverkehr abgelehnt worden?
Antwort:
Ein Angebot der Fa. Rail and Sea ist den ÖBB nicht bekannt.
14. Ist es richtig, daß das ÖBB - Management zum 31.12.1998 an die Einstellung des
Güterverkehrs auf der “Mariazellerbahn” inkl. Nebenstrecken nach Wieselburg
denkt und in der Folge auch der Güterverkehr auf der Ybbstalbahn und auf den
Waldviertler Schmalspurbahnen eingestellt werden soll?
Antwort:
Entsprechend den Vorgaben des Bundesbahngesetzes 1992 sind die ÖBB nach kaufmännischen
Grundsätzen zu führen und zu betreiben. Die ÖBB haben die Frage der Einstellung des
Personen - und Güterverkehrs nach betriebswirtschaftlichen Kriterien unter Berücksichtigung
des Kostendeckungsgrades zu beurteilen. Nach Auskunft der ÖBB werden sie im Lichte dieser
Überlegungen mit Wirksamkeit 1.1.1999 die Streckenabschnitte St.Pölten Alpenbf. - Kirchberg
a.d.Pielach (Mariazellerbahn) und Ober Grafendorf - Ruprechtshofen( - Wieselburg a.d. Erlauf)
schienengüterverkehrsmäßig nicht mehr bedienen. Die Transporte der Hauptgüter (Rüben,
Getreide) werden im Einvernehmen mit der verladenden Wirtschaft auf die nahegelegene
Westbahn (7 - 15km) verlagert.
Die Strecken Waidhofen a.d. Ybbs - Lunz am See, Gstadt - Ybbsitz, Gmünd NÖ - Groß Gerungs und
Gmünd NÖ - Litschau werden einer weiteren betriebswirtschaftlichen Analyse unterzogen.
15.,16. Wie steht das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zu dem Umstand,
daß dadurch ganze - ohnehin wirtschaftlich schwache - Regionen vom Schienengü -
terverkehr abgenabelt werden?
Welche Vorgangsweise plant das BMWV um die Verlagerung des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene zu unterstützen und den Güterverkehr auf den o.a.
Strecken aufrecht zu erhalten?
Antwort:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr unterstützt den Güterverkehr auf der
Schiene durch eine Fülle von Maßnahmen, wie zum Beispiel durch die im Vertrag mit den ÖBB
über
gemeinwirtschaftliche Leistungen vorgesehene jährliche Förderung von
ca. 2 Mrd öS für
kombinierte und Gefahrgutverkehre, die Förderung der Errichtung und Verbesserung von
Anschlußbahnen sowie die Finanzierung der Infrastruktur der ÖBB aufgrund des Bundesbahn -
gesetzes. Alle diese Maßnahmen kommen auch wirtschaftlich schwachen Regionen zugute.
Wenn es trotz dieser vielfältigen Förderungsmaßnahmen den ÖBB im Einzelfall aus betriebs -
wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist, einen kostendeckenden Güterverkehr auf der Schiene
anzubieten, bleibt immer noch die Möglichkeit eines Betriebes des Güterverkehrs durch Dritte
aufgrund einer Konzession für den Eisenbahnbetrieb auf fremder Infrastruktur. Diese Möglich -
keit wurde durch die letzte Novelle des Eisenbahngesetzes eröffnet.