5118/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5477/J - NR/1998 betreffend direkte Förderun -

gen im Jahr 1997, die die Abgeordneten APEELBECK und Kollegen am 17. Dezember 1998

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

 

A. Verwaltungsbereich Wissenschaft (Budgetkapitel 14):

 

1. Gefördert wurden:           Einzelpersonen                    154

                                               Unternehmungen                155

                                               Vereine                                  488

                                               Gemeinden                                2

 

2. Die höchste Förderung erhielt der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

    mit S 340.136.832,-- für das allgemeine Budget. Die niedrigste Förderung in der Höhe

    von S 4.000,-- ging an den Akademischen Fachverband österreichischer Pharmazeuten für

    die Teilnahme von zwei Delegierten an der 43. IPSE - Tagung in Vancouver.

 

3. Mehrere Einzelförderungen erhielten:         Einzelpersonen                      2

                                                                              Unternehmungen                40

                                                                              Vereine                                  31

B. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft (Budgetkapitel 65):

 

1. Im Jahr 1997 haben 26 Projekte aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheits -

    fonds Förderungen erhalten, wobei die niedrigste Zahlung von S 30.000,-- an die Austria

    Medien Service GmbH - als Druckkostenzuschuß für die Broschüre „Ich mach mit“, wel -

    ehe an Grundwehrdiener verteilt wird - erging. Die höchste Förderung von S 3,069.000,--

    erging an die „Initiative für Fahrsicherheitstraining zur Förderung der Verkehrssicherheit“

    für das von der EU geförderte Projekt „Fahrsicherheitstraining für Grundwehrdiener“.

    Drei verschiedene Stellen haben im Jahr 1997 für mehr als ein Projekt eine Förderung

    erhalten.

 

2. Von Seiten der Obersten Eisenbahnbehörde werden nur solche Förderungen abgewickelt,

    bei denen die Förderungsnehmer bei Budgeterstellung bereits bekannt sind und mit denen

    in der Regel mehrjährige Förderungsverträge abgeschlossen werden. Förderungsnehmer

    sind die österreichischen Privatbahnen und zwei nicht - kommunale Straßenbahn- und

    Obusunternehmen. Insgesamt handelt es sich dabei um 18 Unternehmen, die durch

    11 Betriebsgesellschaften vertreten werden. Die Förderungen werden im Förderungs -

    bericht einzeln ausgewiesen, wobei die jeweilige Förderungshöhe von Leistung, Strecken -

    länge, Investitionsbedarf abhängig ist.

 

    Die geringste Förderung hat 1997 die Achenseebahn mit 1 Mio S für Infrastrukturinvesti -

    tionen erhalten. Die höchste Förderung über 202,74 Mio S erging 1997 an die Graz -

    Köflacher Eisenbahn und Bergbau GmbH unter dem Titel „Verlustabdeckung“.

 

    Bis auf die angeführten Verlustabdeckungen bei WLB und GKB haben Mehrfachnennun -

    gen lediglich eine redaktionelle Ursache - die angeführten Förderungen stellen in Summe

    ein Gesamtpaket dar, bei welchem die Einzelausweise einander gegenseitig bedingen.

 

3. Die Anzahl der 1997 verbuchten Auszahlungen, die durch den ERP - Fonds abgewickelt

    wurden, betrug 514. Die höchste ausbezahlte Einzelförderung betrug 17,5 Mio. S im

    Rahmen der RIF - Aktion, die niedrigste Zahlung S 3.000,-- im Rahmen der QS - Aktion. In

    Einzelfällen kommt es vor, daß ein Förderungsempfänger mehr Auszahlungen in einem

    Jahr erhält.

Zu Frage 4:

 

Da es sich beim Förderungsbericht um einen Erfolgsbericht handelt, sind alle im Förderungs -

bericht 1997 angeführten Beträge auch zur Auszahlung gelangt.

 

Zu Frage 5:

 

Prinzipiell wird die Verwendung aller bewilligten Förderungen (unabhängig von ihrer An -

zahl bzw. der Betragshöhe) überprüft. Darüber hinaus ist im Zuge der Anpassung des Rech -

nungswesens an das EIRAG (Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz) und das Rechnungslegungs  -

gesetz auch eine Prüfung der erhaltenen Förderungen vorgesehen.

 

Zu Frage 6:

 

Detaillierte zahlenmäßige Angaben hiezu sind wegen der großen Zahl der Ansuchen im

Bereich meines Ressorts aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich, da dies die

Durchsicht aller Förderungsakten (Anträge, Zwischenerledigungen, Bewilligungen etc.)

voraussetzen würde. Generell ist festzuhalten, dass in der Regel die genehmigte Förderungs -

höhe nicht der beantragten entspricht.

 

Ablehnungen erfolgten dann, wenn

-  das eingereichte Projekt nicht mit den Förderungsrichtlinien vereinbar war,

-  das beantragte Projekt (Veranstaltung, Studie etc.) nicht den Intentionen des Ressorts.

   entsprach,

-  bei Unternehmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht damit zu rechnen war,

   dass sie in der Lage sind, das Projekt auch durchzuführen,

-  sich bei der Überprüfung der Unterlagen (Kalkulation etc.) ergab, dass eine Förderung

   aus Bundesmitteln nicht unbedingt erforderlich bzw. gerechtfertigt war oder

-  die Gewährung einer Förderung nicht den „Allgemeinen Bundesrichtlinien für die

   Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ entsprach.

In einer Reihe von Fällen ist es nach den vom Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr durchgeführten Erhebungen auch zu einer freiwilligen Zurückziehung des Ansu -

chens durch den Antragsteller gekommen, weil das Projekt nicht realisierbar war oder nicht

den Richtlinien entsprach.