5120/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 16. Dezember 1998

unter der Nr. 5438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst” gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1:

 

In meinem Ministerium waren im abgelaufenen Kalenderjahr aufgrund von Arbeitsleihverträgen

insgesamt 33 Mitarbeiter beschäftigt. Zusätzlich zu diesem Kontingent standen stundenweise

Arbeitskräfte zur gelegentlichen Erfüllung bestimmter Aufgaben auf handwerklichem Gebiet in

Verwendung. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen

unverhältnismäßigen Aufwand von einer detaillierten Erfassung dieses Personenkreises sowie

von einer Befassung der nachgeordneten Behörden Abstand genommen habe.

 

Zur Frage 2:

 

32 Mitarbeiter waren in der Gruppe “Elektronische Datenverarbeitung" beschäftigt, und zwar

als Analytiker, Organisatoren und Programmierer. Ein Mitarbeiter stand im Kabinett des Bun -

desininisters in Verwendung.

Zur Frage 3:

 

Es waren dies die Firmen IBM, BEKO, Milestone sowie der Wiener Arbeiter- Turn- und

Sportverein.

 

Zur Frage 4:

 

Der Abschluß der Arbeitsleihverträge war einerseits durch die Notwendigkeit der Abdeckung

von Kapazitätsengpässen auf dem Personalsektor motiviert, andererseits durch das Bestreben

externes Spezialwissen zuzukaufen, das im Rahmen von Neuaufnahmen nicht zur Verfügung

steht, sowie ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Ressortleiter zu sichern.

 

Zur Frage 5:

 

Die Gesamtkosten für das Jahr 1998 betragen rund 31, 500.000 Schilling.

 

Zu den Frage 6:

 

Die Kosten wurden als Sachaufwendungen verbucht, da unter dem Ansatz Personalaufwand

nur die Aufwendungen für Bundesbedienstete erfaßt werden.

 

Zur Frage 7:

 

Dem Grundsatz der Budgetwahrheit wird entsprochen, zumal auch Sachaufwendungen ent -

sprechend zu veranschlagen sind.

 

Zu Frage 8:

 

Durch den generellen Abschluß von Arbeitsleihverträgen wird in der Regel kein längerfristiges

Beschäftigungsverhältnis mit einem bestimmten Arbeitnehmer begründet, sondern vielmehr

Spitzenkapazitäten auf verschiedenen Sektoren abgedeckt. Im Hinblick auf die wechselnden

Anforderungen an die jeweilige Arbeitskraft aufgrund der vorgegebenen Situation erweist sich

demnach diese Beschäftigungsform in bestimmten Bereichen als durchaus kostenadäquat.