5120/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 16. Dezember 1998
unter der Nr. 5438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
In meinem Ministerium waren im abgelaufenen Kalenderjahr aufgrund von Arbeitsleihverträgen
insgesamt 33 Mitarbeiter beschäftigt. Zusätzlich zu diesem Kontingent standen stundenweise
Arbeitskräfte zur gelegentlichen Erfüllung bestimmter Aufgaben auf handwerklichem Gebiet in
Verwendung. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen
unverhältnismäßigen Aufwand von einer detaillierten Erfassung dieses Personenkreises sowie
von einer Befassung der nachgeordneten Behörden Abstand genommen habe.
Zur Frage 2:
32 Mitarbeiter waren in der Gruppe “Elektronische Datenverarbeitung" beschäftigt, und zwar
als Analytiker, Organisatoren und Programmierer. Ein Mitarbeiter stand im Kabinett des Bun -
desininisters in
Verwendung.
Zur Frage 3:
Es waren dies die Firmen IBM, BEKO, Milestone sowie der Wiener Arbeiter- Turn- und
Sportverein.
Zur Frage 4:
Der Abschluß der Arbeitsleihverträge war einerseits durch die Notwendigkeit der Abdeckung
von Kapazitätsengpässen auf dem Personalsektor motiviert, andererseits durch das Bestreben
externes Spezialwissen zuzukaufen, das im Rahmen von Neuaufnahmen nicht zur Verfügung
steht, sowie ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Ressortleiter zu sichern.
Zur Frage 5:
Die Gesamtkosten für das Jahr 1998 betragen rund 31, 500.000 Schilling.
Zu den Frage 6:
Die Kosten wurden als Sachaufwendungen verbucht, da unter dem Ansatz Personalaufwand
nur die Aufwendungen für Bundesbedienstete erfaßt werden.
Zur Frage 7:
Dem Grundsatz der Budgetwahrheit wird entsprochen, zumal auch Sachaufwendungen ent -
sprechend zu veranschlagen sind.
Zu Frage 8:
Durch den generellen Abschluß von Arbeitsleihverträgen wird in der Regel kein längerfristiges
Beschäftigungsverhältnis mit einem bestimmten Arbeitnehmer begründet, sondern vielmehr
Spitzenkapazitäten auf verschiedenen Sektoren abgedeckt. Im Hinblick auf die wechselnden
Anforderungen an die jeweilige Arbeitskraft aufgrund der vorgegebenen Situation erweist sich
demnach diese Beschäftigungsform in bestimmten Bereichen als durchaus kostenadäquat.