5121/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé, Dr. Ofner und Kollegen

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “fragwürdige Videofilme in den

Gefängnisbibliotheken”, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

 

Von den 29 österreichischen Justizanstalten sind in 13 Anstalten keine Videofilme

vorhanden. In den restlichen 16 Justizanstalten ist für die Auswahl der Videofilme

entweder der Leiter der Gefangenenbücherei oder der Freizeitkoordinator zustän -

dig.

 

Nach den dazu vorliegenden Berichten der Justizanstalten ist in keiner einzigen Ju -

sitzanstalt eine Videothek eingerichtet, aus der Videofilme entliehen werden können.

Überdies ist Strafgefangenen der Besitz von Videorecordern nicht gestattet. Videofil -

me werden beim Gemeinschaftsfernsehen gezeigt und überwiegend aus dem Pro -

grammangebot des ORF ausgewählt.

 

Die Auswahl erfolgt nach erzieherischen Gesichtspunkten, Informations- oder Unter -

haltungswert und Aktualität, im Rahmen der Kriterien auch auf Anregungen oder Er -

suchen von Insassen. Die mittels Videokasseten gezeigten Filme werden auf ihren

Inhalt kontrolliert.