5128/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider und Kollegen haben an mich ei -

ne schriftliche Anfrage, betreffend “Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen

Dienst”, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Im Justizressort wurde ein Arbeitsleihvertrag und zwar für die Zeit der österreichi -

schen EU - Ratspräsidentschaft vom 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 1998 abgeschlos -

sen. Mit diesem Vertrag wurde von der “Österreichischen Vereinigung für europäi -

sches Strafrecht” eine Juristin zur Verfügung gestellt. Diese Juristin hat die Strafle -

gislativsektion des Bundesministeriums für Justiz zur Bewältigung aller während der

österreichischen EU - Ratspräsidentschaft zusätzlich angefallenen Aufgaben im Straf -

legislativbereich verstärkt.

 

Zu 5 und 6:

Durch diesen Arbeitsleihvertrag sind dem Justizressort kosten in der Höhe von

172.875,20 S entstanden, die entsprechend den Verrechnungsvorschriften bei den

Voranschlagsposten Nr.7294 - 108, 7294 - 808 und 7294 - 818 des Voranschlagsan -

satzes 1/30008 “Bundesministerium für Justiz; Aufwendungen” verrechnet wurden.

 

Zu 7:

Im Hinblick auf die gesonderte Ausweisung der durch diesen Vertrag angefallenen

Kosten ist der Grundsatz der Budgetwahrheit nicht durchlöchert worden.

Zu 8:

Zur Abdeckung des vorübergehenden Personalbedarfs mit einer einschlägig qualifi -

zierten Juristin war die getroffene Personalmaßnahme sinnvoll.