5128/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider und Kollegen haben an mich ei -
ne schriftliche Anfrage, betreffend “Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen
Dienst”, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Im Justizressort wurde ein Arbeitsleihvertrag und zwar für die Zeit der österreichi -
schen EU - Ratspräsidentschaft vom 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 1998 abgeschlos -
sen. Mit diesem Vertrag wurde von der “Österreichischen Vereinigung für europäi -
sches Strafrecht” eine Juristin zur Verfügung gestellt. Diese Juristin hat die Strafle -
gislativsektion des Bundesministeriums für Justiz zur Bewältigung aller während der
österreichischen EU - Ratspräsidentschaft zusätzlich angefallenen Aufgaben im Straf -
legislativbereich verstärkt.
Zu 5 und 6:
Durch diesen Arbeitsleihvertrag sind dem Justizressort kosten in der Höhe von
172.875,20 S entstanden, die entsprechend den Verrechnungsvorschriften bei den
Voranschlagsposten Nr.7294 - 108, 7294 - 808 und 7294 - 818 des Voranschlagsan -
satzes 1/30008 “Bundesministerium für Justiz; Aufwendungen” verrechnet wurden.
Zu 7:
Im Hinblick auf die gesonderte Ausweisung der durch diesen Vertrag angefallenen
Kosten ist der Grundsatz der Budgetwahrheit
nicht durchlöchert worden.
Zu 8:
Zur Abdeckung des vorübergehenden Personalbedarfs mit einer einschlägig qualifi -
zierten Juristin war die getroffene Personalmaßnahme sinnvoll.