5131/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ute Apfelbeck und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend “direkte Förderungen im Jahr 1997”, gerichtet.
´Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Vom Bundesministerium für Justiz wurden im Jahr 1997 an 62 Zahlungsempfänger
Förderungen ausbezahlt.
Zu 2:
Im Jahr 1997 erhielt mit einem Betrag von 131.650.645,32 S der Verein für Sach -
walterschaft und Patientenanwaltschaft die höchste Förderung. Der Aufwand dieses
Vereines für Betreuungsleistungen ist gemäß § 8 Vereinsachwalter - und Patienten -
anwaltsgesetz vom Bund zu ersetzen.
Die niedrigste Förderung in der Höhe von 1.297 S erhielt die Vereinigung der öster -
reichischen Richter aus Anlass des Besuches einer Abordnung mährischer Richter.
Zu 3:
Im Jahr 1997 haben drei Zahlungsempfänger vom Bundesministerium für Justiz -
unter verschiedenen Fördertiteln - mehr als eine Förderung erhalten.
Zu 4:
Der Förderungsbericht 1997 enthält alle Förderungen des Bundesministeriums für
Justiz in der ausbezahlten Höhe.
Zu 5:
Die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen wurde in allen Fällen geprüft.
Zu 6:
Statistische Aufzeichnungen über die eingelangten Förderungsansuchen werden im
Bundesministerium für Justiz nicht geführt, weshalb ich um Verständnis ersuchen
muss, dass - ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand - die Frage nach dem
Anteil der - wie bereits früher erwähnt - 62 positiv behandelten Förderungsansuchen
an der Gesamtzahl der eingelangten Gesuche nicht ermittelt werden kann.
Förderungen werden dann nicht im beantragten Ausmaß gewährt, wenn die erfor -
derlichen Budgetmittel nicht zur Verfügung stehen oder anzunehmen ist, dass auch
mit einem geringeren Förderungsbetrag der vom Förderungswerber angestrebte
Zweck erreicht werden kann.
Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn das Förderungsziel nicht in den
Aufgabenbereich des Justizressorts fällt oder auch ohne den Einsatz von Förde -
rungsmitteln erreicht werden kann.