5135/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5354/J der Abgeordneten
Mag. Gilbert Trattner und Genossen vom 16. Dezember 1998, betreffend Strukturreformen
im Öffentlichen Dienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Rahmen des derzeit laufenden Verwaltungsinnovationsprogramm des Bundes werden in
einer Vielzahl von Projekten strukturelle Maßnahmen zur Senkung der Kosten des Ver -
waltungshandelns geprüft und gesetzt. Dadurch soll der Umbau vom Ordnungsstaat zum
Dienstleistungsstaat und eine jährliche Steigerung der Produktivität von 2 bis 3% zur
Sicherung einer hohen Leistungsqualität bei knappen Ressourcen erreicht werden. Die
schrittweise Einführung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung durch Steuern über
Ziele und Leistungsaufträge, das Entwickeln von Produktkatalogen, die Schaffung von
Transparenz über Kosten und Leistung und die stufenweise Dezentralisierung von
Ressourcenverantwontung sind weitere wichtige Parameter dieses Projektes. Auch ist hier
die Einführung eines effizienten Personalmanagements zu erwähnen, um eine
eigenverantwortliche Führung professionell wahrzunehmen und den flexiblen und
qualifikationsgerechten Einsatz der MitarbeiterInnen zu sichern.
Konkret möchte ich auf die Auslagerung der Bundesmuseen, der Bundestheater oder des
Umweltbundesamtes, die Übertragung von budgetärer Verantwortung an Dienststellen des
Bundes durch die neugeschaffene Flexibilisierungsklausel im Bundeshaushaltsgesetz sowie
das Budget - und Personalcontrolling des Bundes, das eine rechtzeitige Steuerung der
Ausgaben in
Richtung von vereinbarten Zielen ermöglicht, hinweisen.
Die gesetzten Maßnahmen haben in vielen Ressorts bereits zu konkreten Einsparungen
geführt. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die längerfristig konzipiert sind,
soll eine weitergehende Effizienz und Effektivität der Verwaltungsstrukturen erreicht werden.
Damit verbunden wird als wichtiger Schritt eine Ausgabenkritik erforderlich sein. Mögliche
Einsparungspotentiale ergeben sich aus einer Verringerung des Personals, wobei die Er -
füllung der Aufgaben des Bundes gewährleistet sein muß, sowie die Reduzierung von Sach -
ausgaben durch Ausnützung aller technischen Hilfsmittel und Konzentrierung bestimmter
Verwaltungsvorgänge.
Zu 3. und 4.:
Gemäß § 98 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes ist unter anderem im Bundesrechnungs -
abschluß (BRA) die Vermögens - und Schuldenrechnung und die Erfolgsrechnung des
Bundes in der bundeseinheitlichen Gliederung aufzunehmen. Die Vermögens - und
Schuldenrechnung ist grundsätzlich einer Bilanz, die Erfolgsrechnung einer Gewinn - und
Verlustrechnung nachgebildet. Durch die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Er -
trägen entspricht die Jahreserfolgsrechnung einer finanzwirtschaftlichen Saldorechnung.
Die die Erfolgsrechnung betreffenden Vorgänge werden in der Bestand - und Erfolgsver -
rechnung des Bundes (BEV) erfaßt; dies bedeutet, daß nicht nur die Zahlungen (Phase 5)
des laufenden Jahres, sondern auch die Schuldzugänge (Phase 4) in der BEV festgehalten
werden.
Die im BRA 1997 im Rahmen der Jahreserfolgsrechnung bei der Position “Sonstige
Werkleistungen Dritter” ausgewiesene Veränderung in Höhe von 21,6 Mrd. S ist vor allem
darauf zurückzuführen, daß die bis zum Jahresende 1996 ausgewiesene Schuld des
Bundes an die ASFINAG im Zusammenhang mit den Eisenbahn - Hochleistungsstrecken
gem. Art. IV des Infrastrukturgesetzes 1997 ab dem Jahr 1997 der Schieneninfrastruktur -
finanzierungs GmbH (SCHIG) zugeordnet wurde und daher wegen der Zuständig -
keitsänderung vom Bundesministerium für Finanzen zum Bundesministerium für Wissen -
schaft und Verkehr in Höhe von 19,1 Mrd. S umzubuchen war. Im Zuge dieser buchmäßigen
Überstellung kam es in weiterer Folge auch zu einer Erhöhung der unter den sonstigen Er -
trägen enthaltenen Ertragspositionen “Änderung von Schulden” in gleicher Höhe, sodaß der
gesetzlich angeordnete Schuldübergang erfolgsneutral in der Jahreserfolgsrechnung seinen
Niederschlag
gefunden hat.
Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß ein Vergleich der voranschlagswirksamen
Zahlungen (= Budget) mit den Aufwendungen der Jahreserfolgsrechnung (= Gewinn - und
Verlustrechnung), und um eine solche handelt es sich hier, nicht aussagekräftig und daher
nicht anzustellen ist.
Im BRA 1996 bzw. 1997 werden auf den Seiten 165 bzw. 189 die bei der Position
“Aufwendungen” der jeweiligen Jahreserfolgsrechnung gegenüber dem Vorjahr einge -
tretenen Veränderungen angegeben und auch die wesentlichen Ursachen der Verände -
rungen kurz erläutert.