5142/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und

Genossen vom 16. Dezember 1998, Nr. 5437/J, betreffend Arbeitsleihverträge und

Leiharbeit im öffentlichen Dienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Im Jahr 1998 waren im Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung insgesamt

19 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, wobei drei Arbeitsleihverträge

im Laufe des Jahres 1998 ausgelaufen sind.

 

Zu 2.:

 

Diese Arbeitskräfte wurden in meinem Büro, im Büro des Herrn Staatssekretärs, in der

Druckerei und im Zusammenhang mit der EURO - Initiative der Bundesregierung und der

EU - Präsidentschaft Österreichs dienstverwendet.

 

Zu 3.:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit nachstehenden Institutionen bzw. Firmen

Arbeitsleihverträge abgeschlossen:

-        Magistrat der Stadt Wien

-        Oesterreichische Nationalbank

-        Österreichische Investkredit

-        Sparinvest Austria KAG

-        Finanzierungsgarantie GmbH

-        Investment Bank Austria AG

-        SPÖ Landesorganisation Wien

-      Wirtschaftskammer Österreich

-      Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

-      Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

-      Manpower

-      Flex Work

 

Zu 4. und 8.:

 

Arbeitsleihverträge wurden abgeschlossen, weil die Tätigkeit als persönlicher Mitarbeiter

eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs auf einem besonderen Vertrauensverhältnis

beruht, im Vergleich zu einer Gesamtberufslaufbahn eher von kurzer Dauer ist und große

Anforderungen an die jeweilige Person stellt. Dabei ist auch nur schwer argumentierbar, daß

diese Mitarbeiter, die von einer anderen Institution bzw. Firma an mein Büro bzw. an das des

Herrn Staatssekretärs verliehen wurden, aufgrund ihrer derzeitigen Tätigkeit

Einkommenseinbußen erleiden.

 

Die anderen Verwendungen von Personen mit Arbeitsleihverträgen stehen im

Zusammenhang mit zeitlich begrenzten Projekten. Im Hinblick auf diese absehbare zeitliche

Befristung erschien es sinnvoll, für diese Beschäftigungen die Form des Arbeitsleihvertrages

zu wählen, um den Personalaufwand des Bundes nicht auf Dauer zu belasten.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, daß Arbeitsleihen zu keiner

Planstellenvermehrung führen, da Punkt 4 Abs. 7 des Stellenplanes für das Jahr 1999

(Anlage III zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999) vorsieht, daß eine entsprechende

Planstelle zu binden ist, wenn ein nicht im Bundesdienst stehender Bediensteter verwendet

wird und der Bund die Personalkosten hiefür trägt, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein.

 

Zu 5.:

 

Die Gesamtkosten, die aufgrund dieser Verträge rückvergütet werden mußten, haben sich

für das Jahr 1998 zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung auf rund 15 Mio. S belaufen. Es

wird jedoch darauf hingewiesen, daß im Bundesministerium für Finanzen zu diesem

Zeitpunkt noch nicht alle, das Kalenderjahr 1998 betreffenden Endabrechnungen für diese

Verträge eingelangt waren.

 

Zu 6. und 7.:

 

Nach § 20 Abs. 3 Bundeshaushaltsgesetz sind alle im Dienstrecht der Bundesbediensteten

vorgesehenen Geldleistungen und Sachbezüge als Personalausgaben zu veranschlagen.

Alle übrigen Aufwendungen sind Sachausgaben.

Da Ausgaben im Zusammenhang mit Leiharbeitsverhältnissen nicht aus dem Dienstrecht

resultieren, sind sie zwingend als Sachausgaben unter einer eigens dafür vorgesehenen

Verrechnungspost (VA - Ansatz 1/50008 Voranschlagspost 7294) zu verrechnen.

 

Mit diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird somit dem Grundsatz der Budgetwahrheit

entsprochen und eine möglichst genaue Veranschlagung und Verrechnung der betreffenden

Ausgaben sichergestellt.