5143/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und

Genossen vom 17. Dezember 1998, Nr. 5458/J betreffend den Förderungsbericht 1997,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Bei dieser VA - Post werden sämtliche Zahlungen an den Hauptverband der Sozial -

versicherungsträger - getrennt nach Pauschalbetrag (VA - Post 7310/901; 4.475,770 Mio. S)

und Betrag für die Kranken -  und Kuranstalten (VA - Post 7310/902; 975,651 Mio. S) - ver -

rechnet.

 

Zu 2.:

 

Aufgrund des Kapitalversicherungs - Förderungsgesetzes (BGBI. Nr.163/1982) und des

Bundesgesetzes zur Förderung der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie

der Stadterneuerung (Althaussanierungsgesetz, BGBI. Nr.164/1982) wurde zwischen dem

Bundesministerium für Finanzen und der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OekB) am

9. Juni 1982 eine Vereinbarung getroffen, nach der die OeKB die Genehmigung zur

Begebung von Kassenobligationen erhält.

 

Mit dem Inkrafttreten des Wohnhaussanierungsgesetzes (BGBI. Nr.483/1984) ab

1. Jänner 1985 trat das Althaussanierungsgesetz außer Kraft. Die aufgrund des Kapital -

versicherungs - Förderungsgesetzes aufgebrachten Mittel werden nicht mehr über die OeKB

den Kreditunternehmungen zur Vergabe von Darlehen zur Verfügung gestellt, sondern von

der OekB unmittelbar den Ländern und dem Wohnhauswiederaufbau -  und Stadt -

erneuerungsfonds nach Abruf zugewiesen.

 

Im Jahre 1997 war per 1. April 1997 der Kuponzeitraum 1. April 1996 bis 1. April 1997 mit

rund 9,319 Mio. S und per 1. Oktober 1997 der Kuponzeitraum 1. Oktober 1996 bis

1. Oktober 1997 mit rund 3,620 Mio. S zu stützen.

 

Im Jahre 1998 wurden für diese Zinsenzuschüsse rund 3,923 Mio. S aufgewendet.

Wieviel von der 1,9 %igen Stützung den einzelnen Objekten und in welcher Höhe zufließt,

kann nicht gesagt werden.

 

Zu 3.:

 

Die Zinsenstützungsaktion wurde von der Bundesregierung am 18. April 1978 zur Förderung

von industriellen und gewerblichen Investitionsprojekten mit einem Krediterfordernis ab

5,0 Mio. S und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren beschlossen.

 

Ab dem Jahr 1979 wurden auch Kleinkraftwerke (hier beträgt die Laufzeit 15 Jahre) in diese

Zinsenstützungsaktion einbezogen. Im Ministerrat vom 3. Juli 1984 wurden die Kleinkraft -

werke Richtlinien dahingehend abgeändert, daß

 

1.   die Antragsfrist um weitere drei Jahre, d. i. bis 31. Dezember 1987 verlängert wird;

2.   die Gewährung von Zinsenzuschüssen von der Wirtschaftlichkeit des Investitions -

      vorhabens abhängig ist;

3.   auch Vorhaben, deren Kreditbedarf unter 5,0 Mio. S liegt zinsengestützt werden können.

 

Durch Zinsenstützung werden nur mehr Kleinkraftwerke gefördert.

 

Für die Zinsenstützungsaktion 1978 wurden 1997 1,347 Mio. S sowie 1998 0,395 Mio. S

aufgewendet. Da die Prüfung der Anträge über die Zinsenstützung und die Anweisung der

Zinsenstützung durch den ERP - Fonds erfolgt, sind im Bundesministerium für Finanzen keine

Unterlagen über die einzelnen Projekte und Fördersummen vorhanden.

Zu 4.:

 

Die Zuschüsse für Betriebsneugründungen (über FGG) gliedern sich wie folgt:

 

Firma

Förderung 1997

 

(Bund)

BMW Motoren

                         AG 67,037 Mio. S

Hoffmann-La Roche

                         22,260 Mio. S

iR 3 Video International GmbH

                         15,475 Mio. S

Opel Austria

                         64,028 Mio. S

 

Zu 5. und 6.:

 

Grundsätzlich wird festgestellt, daß die Untergliederung 900 (z.B. 7667/900) die Funktion

eines Sammelkontos innehat. Es handelt sich bei den Fragen 5. und 6. um die gleichen

Förderungsfälle.

 

Die Fördersumme in Höhe von 4,331 Mio. S gliedert sich wie folgt auf:

 

Österreichischer Pensionistenbund

 1,700.600 S

Österreichischer Pensionistenverband

 1,379.006 S

Österreichisches Gesellschafts -  und Wirtschaftsmuseum

 400.000 S

Frauen - und Familienforum

 823.572 S

Internationale Studentenorganisation AIESEC

 7.000 S

ARGE Familien Oberdrautal

 7.000 5

EURO Forum Knittelfeld

 7.000 S

ÖGB Pongau

 7.000 S

 

 

Zu 7.:

 

Dieser Betrag wurde dem Wirtschafts -  und Sozialwissenschaftlichen Rechenzentrum (WSR)

als Investitionsförderung für den Ausbau des Datenbankrechners gewährt.

 

Zu 8.:

 

Dieser Betrag wurde dem Institut für Höhere Studien als Zuschuß für Beschaffungen und

zum laufenden Aufwand im Bereich EDV gewährt.

 

Zu 9.:

 

Die BUWOG hat für den Beamtenwohnbau im Jahre 1997 32,442 Mio.S an begünstigten

Bundesdarlehen erhalten.

Die Darlehen wurden für

 

 

 

 

 

allgemeinen Beamtenwohnbau

 

 22,000 Mio. S

 

 

 

sowie als Ressortmittel des

 BMF

 4,000 Mio. S

 

 BMJ

 2,000 Mio. S

 

 BKA

 1,000 Mio. S

 

 BMaA

 0,267 Mio. S

 

 BMI

 2,050 Mio. S

 

 BMUkA

 0,500 Mio. S

                                  und

 BMLV

 0,625 Mio. S

 

ausbezahlt.

 

Zu 10.:

 

Beim VA - Ansatz 1/54255 VA - Post 2444/492 “Bundesdarlehen; Sonstige Unternehmungen;

Wohnungsbau (Unternehmen mit Bundesbeteiligung) (Umwandlung)” werden Zinsen kapita -

lisiert, d.h. gestundete Zinsen in Darlehen umgewandelt. Dies betrifft Darlehen an BUWOG,

EGAM (Entwicklungsgesellschaft Aichfeld - Murboden GesmbH), wobei ein Betrag von

5,263.432,00 S den Tilgungsblöcken der BUWOG, ein Betrag von 288.802,00 S dem Dar -

lehensvertrag der EGAM und ein Betrag von 18.952,00 S der ÖBB zugerechnet wurde;

gesamt 5,571.186,00 S.