5144/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und

Genossen vom 17. Dezember 1998, Nr. 5470/J, betreffend direkte Förderungen im

Jahr 1997, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Ergänzend zu meinen folgenden Ausführungen möchte ich einleitend auf den

Förderungsbericht 1997 und die Beantwortung der ebenfalls am 17. Dezember 1998 an

mich gerichteten Anfrage Nr. 5458/J, betreffend Förderungsbericht 1997, verweisen.

 

Zu 1. bis 3.:

 

Eine Auflistung sämtlicher Einzelförderungen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen

nicht möglich. Die im Förderungsbericht angeführten Beträge stellen teilweise die Summen

einer Vielzahl von Einzelförderungen dar. Eine händische Durchsicht der Einzelakten ist in

der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich bzw. erfolgt die För -

derungsabwicklung teilweise durch Förderungsabwicklungsstellen außerhalb des Bundes -

ministeriums für Finanzen, bei welchen die Unterlagen für die Einzelförderungen aufliegen.

 

Beispielsweise werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Förderungen nach den

Bestimmungen des Hagelversicherungs - Förderungsgesetzes 1955, in der Fassung

BGBI. 1 Nr.130/1997 zur Förderung der Prämien der Hagelversicherung sowie Förderungen

nach den Bestimmungen des Tierversicherungs - Förderungsgesetzes, BGBI. Nr.442/1969,

geleistet. Diese Förderungen werden aber pauschal an die Österreichische Hagelver -

sicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, und an den Rückversicherungs -

verein a.G. der kleinen Versicherungsvereine a.G. ausbezahlt, die ihrerseits die

Förderungen an den berechtigten Personenkreis weiterleiten. Dieser umfaßte Ende 1997 im

Rahmen der Hagelversicherungsförderung beispielsweise 75.898 Leistungsempfänger und

bei der Tierversicherungsförderung 11 kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

 

Ähnliches gilt für die Zinsenzuschüsse nach dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Alt -

haussanierungsgesetz. Bei diesen Zuschüssen erfolgt die Förderungsabwicklung über die

Oesterreichische Kontrollbank AG, die ihrerseits die Mittel den Ländern nach Abruf auf

Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zuweist.

 

Die Abwicklung der Zuschüsse für Betriebsneugründungen erfolgt ebenfalls nicht direkt

durch das Bundesministerium für Finanzen; im gegenständlichen Fall ist die Finanzierungs -

garantiegesellschaft Förderungsabwicklungsstelle.

 

Förderungen für Zinsenstützungsaktionen zur Förderung von industriellen und gewerblichen

Investitionsprojekten wiederum werden über den ERP - Fonds abgewickelt; hier verfügt das

Bundesministerium für Finanzen ebenfalls über keine Unterlagen über Einzelprojekte und

Einzelfördersummen.

 

Hinsichtlich detaillierterer Ausführungen zu diesem Bereich möchte ich auf die Beantwortung

der ebenfalls am 17. Dezember 1998 an mich gerichteten Anfrage Nr. 5458/J verweisen.

 

Einzelförderungen, die offensichtlich den Intentionen der Anfrage entsprechen würden, hat

das Bundesministerium für Finanzen nur bei den Ansätzen 1/50296/7661 bis

1/50296/7700/601 (Seite 217 des Förderungsberichtes 1997) gewährt. Es handelt sich hie -

bei um Investitionsförderungen bzw. Zuschüsse zum laufenden Betrieb der genannten

Institute, der Finanzierung von Maßnahmen zur Wahrnehmung internationaler Aufgaben im

Interesse der Städte und Gemeinden und Zahlungen an private Institute zur Hebung des

lnformationsstandes der Bevölkerung über die neue Währung “EURO”.

 

Bei den Förderungen nach dem Kooperationsabkommen IBRD handelt es sich um die

Finanzierung von Einsätzen österreichischer Konsulenten und Planungsunternehmen bei

internationalen Finanzinstitutionen, welche auch im Interesse der österreichischen Export -

wirtschaft stehen.

 

Zu 4.:

 

Die Frage ist mit ja zu beantworten, da der Förderungsbericht den Erfolg des jeweiligen

Jahres aufweist.

Zu 5.:

 

Grundsätzlich werden alle vergebenen Förderungen anhand der Verwendungsnachweise

wie Wirtschaftsprüferberichte, Originalzahlungsbelege, Vorortprüfungen der Internen

Revision, Abrechnung der Förderungsabwicklungsstellen etc. geprüft. In jenen Fällen, in

denen die Förderungsabwicklungsstellen der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen

(z.B. Länder, Gemeinden), werden dessen Prüfungsberichte zum Anlaß genommen, bei

allfälligen Bemängelungen gegebenenfalls für die Vergangenheit aber auch für die Zukunft

zusätzliche Abrechnungsnachweise zu verlangen.

 

Zu 6.:

 

Da - wie schon zu 1. bis 3. angeführt - die direkten Förderungsansuchen im wesentlichen

nicht direkt an das Bundesministerium für Finanzen, sondern an die sogenannten

Förderungsabwicklungsstellen gestellt wurden, ersuche ich um Verständnis, daß die Frage

nicht beantwortet werden kann.

 

Zu 7.:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden seitens meines Ressorts keine

Förderungen an World Vision vergeben.