515/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

5l5/J betreffend Österreichisches Statistisches Zentralamt,

welche die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am

26.4. 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der unter 514/J an den Bundeskanzler

gestellten Anfrage verwiesen.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Durch das Fehlen der Außenhandelsstatistik ab Jänner 1995 ergeben

sich Einschränkungen hinsichtlich einer vollständigen und recht-

zeitigen - vor allem internationalen - Energieberichterstattung

sowie energiepolitischer Aussagen. Weiters wirkt sich das Fehlen

auf die monatlich zu erstellende ''Statistik fester Brennstoffe" ,

die im jährlich herausgegebenen Österreichischen Montan-Handbuch

veröffentlichten Statistiken über die "Brennstoffversorgung'' , die

''Energiewirtschaft in Zahlen'' und über ''Dem Verbrauch zugeführte,

ausgewählte mineralische Roh- und Grundstoffe'' aus, ebenso bei

der Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus den Aufsuchungs- ,

Gewinnungs- und Speicherverträgen betreffend Kohlenwasserstoffe

und bei der ''Konjunkturstatistik'' gemäß Verordnung des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der

statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des

Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden, der

Sachgütererzeugung, der Energie- und Wasserversorgung sowie des

Bauwesens angeordnet werden ( BGBl. Nr. 826/1995 vom 19 . 12. 1995 ) .

 

Dadurch kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der kurz-

und mittelfristigen Strategieplanungen auf dem Gebiete der Wirt-

schaftspolitik.

 

Auch werden handelspolitische Entscheidungen erschwert sowie die

Aussagekraft der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der auf

dieser basierenden Berechnungen und Prognosen zunehmend vermin-

dert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nein.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Beurteilung der Qualität der Bundesländer-Energiebilanzen

(des ÖSTAT) obliegt letztlich den Bundesländern selbst, die am

besten in der Lage sind, die Übereinstimmung zwischen der Reali-

tät und deren statistischem Abbild zu prüfen. Das Bundesmini-

sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist mit den Bundes-

 

ländern auch diesbezüglich in laufendem Kontakt. So zeigte sich

anläßlich der Sitzung vom 11 . 12. 1995 zur Bund/Bundesländer-

Kooperation auf dem Gebiet der Energiepolitik, daß die Mehrzahl

der Bundesländer die Energiebilanzen des ÖSTAT verwendet und auch

weiterhin zu verwenden beabsichtigt.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde an das Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten Kritik an den Bundesländer-

Energiebilanzen des ÖSTAT herangetragen - und zwar von der ADIP-

Graz , die selbst Bundesländer-Energiebilanzen produziert ( und zu

verkaufen trachtet ) sowie den Bundesländern Burgenland und

Steiermark, welche die ADIP-Graz als solche sowie im Rahmen des

VREI (Verein Regionale Energieinformation) unterstützen.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Dazu muß ich Ihnen mitteilen, daß ich die Entschließung des

Nationalrates vom 1 . 12. 1993 E 127-NR/XVIII . GP durchaus als

umgesetzt betrachte.

 

Ungeachtet dessen, daß mittlerweile ein neues Arbeitsüberein-

kommen getroffen wurde, sind sämtliche Arbeiten auf dem Gebiet

der Energieberichterstattung auf Bundes- und Länderebene über die

entsprechenden Bundes- und Landesdienststellen öffentlich zugäng-

lich. ( Auch der Zugang zu Untersuchungen und Berechnungen anderer

Institutionen steht jedermann offen. )

 

In die Weiterentwicklung nicht nur der regionalen Energiebilan-

zen, sondern der gesamten Energieberichterstattung - insbesondere

des Bundes - sind die in der Entschließung E 127 genannten Insti-

tutionen selbstverständlich involviert.

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 12 der Anfrage :

 

Die Probleme bei den EU-beitrittsbedingten Umstellungen zeigen

die derzeitigen Grenzen der Leistungsfähigkeit des Österreichi-

schen Statistischen Zentralamts auf ; Überlegungen über eine Neu-

strukturierung der Anlauf- und Ablauforganisation des Öster-

reichischen Statistischen Zentralamts scheinen in dieser Situa-

tion angebracht . Die Zuständigkeit hiefür liegt jedoch beim

Bundeskanzleramt .