515/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
5l5/J betreffend Österreichisches Statistisches Zentralamt,
welche die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am
26.4. 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der unter 514/J an den Bundeskanzler
gestellten Anfrage verwiesen.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Durch das Fehlen der Außenhandelsstatistik ab Jänner 1995 ergeben
sich Einschränkungen hinsichtlich einer vollständigen und recht-
zeitigen - vor allem internationalen - Energieberichterstattung
sowie energiepolitischer Aussagen. Weiters wirkt sich das Fehlen
auf die monatlich zu erstellende ''Statistik fester Brennstoffe" ,
die im jährlich herausgegebenen Österreichischen Montan-Handbuch
veröffentlichten Statistiken über die "Brennstoffversorgung'' , die
''Energiewirtschaft in Zahlen'' und über ''Dem Verbrauch zugeführte,
ausgewählte mineralische Roh- und Grundstoffe'' aus, ebenso bei
der Wahrnehmung der Rechte des Bundes aus den Aufsuchungs- ,
Gewinnungs- und Speicherverträgen betreffend Kohlenwasserstoffe
und bei der ''Konjunkturstatistik'' gemäß Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der
statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des
Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden, der
Sachgütererzeugung, der Energie- und Wasserversorgung sowie des
Bauwesens angeordnet werden ( BGBl. Nr. 826/1995 vom 19 . 12. 1995 ) .
Dadurch kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der kurz-
und mittelfristigen Strategieplanungen auf dem Gebiete der Wirt-
schaftspolitik.
Auch werden handelspolitische Entscheidungen erschwert sowie die
Aussagekraft der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der auf
dieser basierenden Berechnungen und Prognosen zunehmend vermin-
dert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Beurteilung der Qualität der Bundesländer-Energiebilanzen
(des ÖSTAT) obliegt letztlich den Bundesländern selbst, die am
besten in der Lage sind, die Übereinstimmung zwischen der Reali-
tät und deren statistischem Abbild zu prüfen. Das Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist mit den Bundes-
ländern auch diesbezüglich in laufendem Kontakt. So zeigte sich
anläßlich der Sitzung vom 11 . 12. 1995 zur Bund/Bundesländer-
Kooperation auf dem Gebiet der Energiepolitik, daß die Mehrzahl
der Bundesländer die Energiebilanzen des ÖSTAT verwendet und auch
weiterhin zu verwenden beabsichtigt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde an das Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten Kritik an den Bundesländer-
Energiebilanzen des ÖSTAT herangetragen - und zwar von der ADIP-
Graz , die selbst Bundesländer-Energiebilanzen produziert ( und zu
verkaufen trachtet ) sowie den Bundesländern Burgenland und
Steiermark, welche die ADIP-Graz als solche sowie im Rahmen des
VREI (Verein Regionale Energieinformation) unterstützen.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Dazu muß ich Ihnen mitteilen, daß ich die Entschließung des
Nationalrates vom 1 . 12. 1993 E 127-NR/XVIII . GP durchaus als
umgesetzt betrachte.
Ungeachtet dessen, daß mittlerweile ein neues Arbeitsüberein-
kommen getroffen wurde, sind sämtliche Arbeiten auf dem Gebiet
der Energieberichterstattung auf Bundes- und Länderebene über die
entsprechenden Bundes- und Landesdienststellen öffentlich zugäng-
lich. ( Auch der Zugang zu Untersuchungen und Berechnungen anderer
Institutionen steht jedermann offen. )
In die Weiterentwicklung nicht nur der regionalen Energiebilan-
zen, sondern der gesamten Energieberichterstattung - insbesondere
des Bundes - sind die in der Entschließung E 127 genannten Insti-
tutionen selbstverständlich involviert.
Antwort zu den Punkten 9 bis 12 der Anfrage :
Die Probleme bei den EU-beitrittsbedingten Umstellungen zeigen
die derzeitigen Grenzen der Leistungsfähigkeit des Österreichi-
schen Statistischen Zentralamts auf ; Überlegungen über eine Neu-
strukturierung der Anlauf- und Ablauforganisation des Öster-
reichischen Statistischen Zentralamts scheinen in dieser Situa-
tion angebracht . Die Zuständigkeit hiefür liegt jedoch beim
Bundeskanzleramt .