5151/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 16. Dezember 1998

unter der Nr. 5416/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Gliede -

rung der großen Jägerverbände des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich

wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Hinsichtlich der Gliederung und der Standorte der 1., 6. und 7. Jägerbrigade nach der

Strukturanpassung der HG - Neu verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

 

1. Jägerbrigade:

 Stabsbataillon 1

 Eisenstadt, Bruckneudorf, Götzendorf

 

 Jägerbataillon 12

 Amstetten

 

 Jägerbataillon 17

 Strass, Radkersburg

 

 Jägerbataillon 19

 Pinkafeld, Oberwart, Güssing

 

 

 

6. Jägerbrigade:

 Stabsbataillon 6

 Kranebitten, Landeck, Absam

 

 Jägerbataillon 15

 Kirchdorf, Ebelsberg, Freistadt

 

 Jägerbataillon 23

 Bludesch, Landeck

 

 Jägerbataillon 24

 Lienz, St. Johann in Tirol, Tamsweg

 

 

 

7. Jägerbrigade:

 Stabsbataillon 7

 Klagenfurt, Leibnitz

 

 Jägerbataillon 18

 St. Michael

 

 Jägerbataillon 25

 Klagenfurt

 

 Jägerbataillon 26

 Spittal


 

Abgesehen von den drei folgenden Ausnahmen ist die Gliederung der drei Jägerbrigaden in

der Friedens- und der Einsatzorganisation grundsätzlich gleich:

 

- Stabsbataillon 1:               verfügt über eine leichte Fliegerabwehrlenkwaffenkompanie;

- Stabsbataillon 6:               hat in der Friedensorganisation zusätzlich die 3. Jägerkompanie des Jä -

                                               gerbataillon 23 (Hochgebirge) unterstellt;

- Jägerbataillon 23:              hat in der Friedensorganisation nur 2 Jägerkompanien.

 

Zu 3:

 

Auf Grund unterschiedlicher Einrückungstermine und aus landsmannschaftlichen Gründen

(Herkunft der Grundwehrdiener, berufliche Erfordernisse, Einberufungswünsche etc.) ist es

nicht möglich, allen Bataillonen einer Jägerbrigade jeweils gleichzeitig ein geschlossenes

Vollkontingent zu einem Einrückungstermin zuzuordnen. Die Planung sieht für den gleichen

Zeitraum jeweils ein Kontingent für das Stabsbataillon und für 2 Jägerbataillone vor; das

jeweils dritte Jägerbataillon erhält sein Kontingent zu einem anderen Termin. Dieses System

gewährleistet, daß die Jägerbrigaden in erforderlicher Präsenzstärke ausrücken können.

Darauf bezieht sich offensichtlich die von Divr Neururer getätigte Aussage und nicht auf die

Frage der grundsätzlichen Truppengliederung der Jägerbrigaden.

 

Zu 4:

 

Entfällt.

 

Zu 5:

 

Durch Wehrpflichtigenkontingentierung und Truppeneinteilung im Anlaßfall. Ich verweise

auch auf die Beantwortung der Frage 3.

 

Zu 6 und 7:

 

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3.

Zu 8:

 

Für die Vollkontingente der Jägerbrigaden sind die Einrückungstermine Jänner, Mai und

September vorgesehen.

 

Die Zahl der Grundwehrdiener, die ihren Präsenzdienst nach den Modellen 6+1+1 bzw. 8+0

leisten, richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Territorialorganisation (Nähr- und Er-

satzrate der Verbände). Da der Personalersatz von unterschiedlichen Faktoren, wie etwa

Personalstruktur, Zahl der freiwilligen Verpflichtungen für Kaderübungen etc. abhängt,

kann diese Zahl nicht im vorhinein fixiert werden.

 

Zu 9:

 

Grundsätzlich sollen alle drei Jägerbrigaden befähigt sein, das gleiche Aufgabenspektrum

erfüllen zu können. Der Ausrüstungsplan sieht vor, daß zuerst die Bataillone der 1. Jägerbri -

gade “gehärtet” (d.h. mit gepanzerten Mannschaftstransportfahrzeugen ausgestattet) werden,

während die 6. Jägerbrigade ein luftbewegliches Jägerbataillon und zwei gebirgsbewegliche

Jägerbataillone und die 7. Jägerbrigade zwei luftbewegliche Jägerbataillone und ein gebirgs -

bewegliches Jägerbataillon bildet.