5151/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 16. Dezember 1998
unter der Nr. 5416/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Gliede -
rung der großen Jägerverbände des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1 und 2:
Hinsichtlich der Gliederung und der Standorte der 1., 6. und 7. Jägerbrigade nach der
Strukturanpassung der HG - Neu verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
1. Jägerbrigade: |
Stabsbataillon 1 |
Eisenstadt, Bruckneudorf, Götzendorf |
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Jägerbataillon 12 |
Amstetten |
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Jägerbataillon 17 |
Strass, Radkersburg |
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Jägerbataillon 19 |
Pinkafeld, Oberwart, Güssing |
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6. Jägerbrigade: |
Stabsbataillon 6 |
Kranebitten, Landeck, Absam |
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Jägerbataillon 15 |
Kirchdorf, Ebelsberg, Freistadt |
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Jägerbataillon 23 |
Bludesch, Landeck |
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Jägerbataillon 24 |
Lienz, St. Johann in Tirol, Tamsweg |
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7. Jägerbrigade: |
Stabsbataillon 7 |
Klagenfurt, Leibnitz |
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Jägerbataillon 18 |
St. Michael |
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Jägerbataillon 25 |
Klagenfurt |
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Jägerbataillon 26 |
Spittal |
Abgesehen von den drei folgenden Ausnahmen ist die Gliederung der drei Jägerbrigaden in
der Friedens- und der Einsatzorganisation grundsätzlich gleich:
- Stabsbataillon 1: verfügt über eine leichte Fliegerabwehrlenkwaffenkompanie;
- Stabsbataillon 6: hat in der Friedensorganisation zusätzlich die 3. Jägerkompanie des Jä -
gerbataillon 23 (Hochgebirge) unterstellt;
- Jägerbataillon 23: hat in der Friedensorganisation nur 2 Jägerkompanien.
Zu 3:
Auf Grund unterschiedlicher Einrückungstermine und aus landsmannschaftlichen Gründen
(Herkunft der Grundwehrdiener, berufliche Erfordernisse, Einberufungswünsche etc.) ist es
nicht möglich, allen Bataillonen einer Jägerbrigade jeweils gleichzeitig ein geschlossenes
Vollkontingent zu einem Einrückungstermin zuzuordnen. Die Planung sieht für den gleichen
Zeitraum jeweils ein Kontingent für das Stabsbataillon und für 2 Jägerbataillone vor; das
jeweils dritte Jägerbataillon erhält sein Kontingent zu einem anderen Termin. Dieses System
gewährleistet, daß die Jägerbrigaden in erforderlicher Präsenzstärke ausrücken können.
Darauf bezieht sich offensichtlich die von Divr Neururer getätigte Aussage und nicht auf die
Frage der grundsätzlichen Truppengliederung der Jägerbrigaden.
Zu 4:
Entfällt.
Zu 5:
Durch Wehrpflichtigenkontingentierung und Truppeneinteilung im Anlaßfall. Ich verweise
auch auf die Beantwortung der Frage 3.
Zu 6 und 7:
Ich verweise auf
meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3.
Zu 8:
Für die Vollkontingente der Jägerbrigaden sind die Einrückungstermine Jänner, Mai und
September vorgesehen.
Die Zahl der Grundwehrdiener, die ihren Präsenzdienst nach den Modellen 6+1+1 bzw. 8+0
leisten, richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Territorialorganisation (Nähr- und Er-
satzrate der Verbände). Da der Personalersatz von unterschiedlichen Faktoren, wie etwa
Personalstruktur, Zahl der freiwilligen Verpflichtungen für Kaderübungen etc. abhängt,
kann diese Zahl nicht im vorhinein fixiert werden.
Zu 9:
Grundsätzlich sollen alle drei Jägerbrigaden befähigt sein, das gleiche Aufgabenspektrum
erfüllen zu können. Der Ausrüstungsplan sieht vor, daß zuerst die Bataillone der 1. Jägerbri -
gade “gehärtet” (d.h. mit gepanzerten Mannschaftstransportfahrzeugen ausgestattet) werden,
während die 6. Jägerbrigade ein luftbewegliches Jägerbataillon und zwei gebirgsbewegliche
Jägerbataillone und die 7. Jägerbrigade zwei luftbewegliche Jägerbataillone und ein gebirgs -
bewegliches Jägerbataillon bildet.