5152/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 16. Dezember 1998 unter der Nr. 5440/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst“ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Zwei.
Zu 2:
Beide Mitarbeiter werden im Kabinett des Bundesministers verwendet.
Zu 3 und 4:
Die Arbeitsleihverträge wurden mit dem Österreichischen Bauernbund sowie mit der
Raiffeisen Bausparkasse abgeschlossen. Damit sollte gewährleistet werden, daß diesen
Mitarbeitern infolge des Wechsels ihres Arbeitsplatzes keine finanziellen Einbußen im
Vergleich zu ihrer früheren Tätigkeit erleiden, was in Hinblick auf die hohe qualitative und
zeitliche Beanspruchung wohl verständlich ist.
Zu 5 und 6:
Diesbezüglich verweise ich auf die im Teilheft zum Bundesvoranschlag für das Jahr 1998
unter dem VA - Ansatz 1/400008, VA - Post Nr. 7294, Untergliederungen 109 bis 839,
ausgewiesenen Beträge.
Zu 7:
Wie meinen obigen Ausführungen zu entnehmen ist, erfolgen die Refundierungen auf Grund
von im Bundesvoranschlag 1998 eindeutig nachvollziehbaren Grundsätzen. Demzufolge
sind diese Kosten gemäß den Kontenplänen für Gebietskörperschaften bei den
Aufwendungen (VA - Post Nr. 7294) zu verrechnen.
Zu 8:
Den Erwägungen der Anfragesteller ist entgegenzuhalten, daß für jeden Bediensteten mit
Arbeitsleihvertrag eine gleichwertige Planstelle im Stellenplan des Bundes gebunden werden
muß. Damit wird eine Beschäftigung von Bediensteten über das im Stellenplan vorgegebene
Planstellenausmaß unterbunden und gewährleistet, daß das von der Bundesregierung
vorgegebene Einsparungsziel erreicht wird.